Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2254
BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20 (https://dejure.org/2021,2254)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 3 StR 422/20 (https://dejure.org/2021,2254)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20 (https://dejure.org/2021,2254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; Recht auf wirksame Verteidigung (offenkundiger Mangel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Antragsfrist von einer Woche i.R.d. Antrags auf Wiedereinsetzung

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags; Verschulden der Justizbehörden bei Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 2 S. 1-3
    Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Antragsfrist von einer Woche i.R.d. Antrags auf Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1406
  • NStZ-RR 2021, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom Amts wegen; Anbringung eines

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Mit einer Weiterleitung der Revisionseinlegung an das Landgericht Krefeld konnte somit frühestens nach Eingang des Telefaxes auf der Geschäftsstelle der Strafabteilung beim Amtsgericht, der üblicherweise am nächsten Werktag und damit nach Fristablauf erfolgt, gerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2002 - 2 Ws 79/02, NStZ-RR 2002, 216).'.
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 225/20

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung; keine

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (hier: "offenkundiger Mangel" der

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Innerhalb der Antragsfrist von einer Woche ist die versäumte Handlung nachzuholen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15

    Entpflichtung eines Verteidigers (vom Verteidiger verschuldete wiederholte

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Innerhalb der Antragsfrist von einer Woche ist die versäumte Handlung nachzuholen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 610/17

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, juris Rn. 3; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2).

    b) Anhaltspunkte für einen zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor.".

  • BGH, 17.10.2023 - 3 StR 197/23

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - deren Wahrung nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 3 f.; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112).

    Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112 mwN).

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches

    Anhaltspunkte für einen ausnahmsweise zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 11 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 III Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor.
  • BGH, 01.08.2023 - 2 StR 124/23

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Revision; Zurechnung

    Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten; dies gilt auch dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112 mwN; vom 29. November 2016 - 3 StR 344/16, BeckRS 2016, 21447 mwN).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 439/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mangelndes Verschulden; Glaubhaftmachung;

    c) Ein Fall eines "offenkundigen Mangels" der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3) liegt schon deshalb nicht vor, weil ein dem Verteidiger erteilter Auftrag zur Revisionseinlegung nicht glaubhaft gemacht ist.
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nebenklage: Frist, Angaben zum Zeitpunkt

    Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller auch Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen, sofern sich die Wahrung der Frist nicht offensichtlich aus den Akten ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20 Rn. 3, NStZ-RR 2021, 112; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 Rn. 2).
  • BGH, 24.10.2022 - 5 StR 375/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Besteht das Hindernis in der fehlenden Kenntnis von einer Fristversäumung, ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten entscheidend; auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es nicht an (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20 mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 52/21

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Innerhalb der Antragsfrist von einer Woche muss der Antragsteller die versäumte Handlung nachholen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO) und Angaben über den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Fristversäumnis machen, sofern sich - wie hier - die Wahrung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich aus den Akten ergibt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20).
  • BGH, 29.03.2022 - 5 StR 454/21

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Mitteilung, wann das Hindernis, welches der Fristwahrung entgegengestanden hatte, weggefallen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht