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   BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02   

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https://dejure.org/2003,5262
BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02 (https://dejure.org/2003,5262)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2003 - 3 StR 425/02 (https://dejure.org/2003,5262)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 3 StR 425/02 (https://dejure.org/2003,5262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsverjährung im Zeitpunkt der ersten Unterbrechungshandlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis ; Tateinheitlich begangene Gesetzesverletzung; Entfallen des Schuldspruchs ohne förmliche ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 243 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Indizwirkung für besonders schweren Fall bei nur versuchter Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 602
  • StV 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97

    Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Merkmal der Heimtücke - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Danach bedurften die Gründe, die ihn dazu bestimmten, bei dieser Tat von der Geschädigten abzulassen, wegen der naheliegenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts der Feststellung und der Erörterung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Danach könnte nicht Tateinheit, sondern Gesetzeskonkurrenz mit Vorrang der versuchten Vergewaltigung gegeben sein (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 15; BGH NStZ 1993, 38).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt offen, ob der Angeklagte die weitere Tatausführung aufgab, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186).
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Die Entscheidung, die das Landgericht als Grundlage hierfür zitiert hat (BGHSt 33, 370, 374), stützt seine Würdigung nicht.
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Dass der Angeklagte gewaltsam den Geschlechtsverkehr ausüben wollte, dieses über die Vornahme der sexuellen Handlung hinausgehende Ziel jedoch nicht erreicht hat, berechtigt nicht dazu, die Tat nur als Versuch zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 18).

    Denn das Landgericht hat die verhängte Strafe rechtsfehlerfrei dem Strafrahmen des vollendeten Grundtatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB entnommen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, aaO).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Zwar tritt die Indizwirkung der Vorschrift nicht schon dann ein, wenn es, wie hier, lediglich zu einem versuchten Eindringen gekommen ist; dies hindert jedoch nicht daran, den Versuch bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.01.2003 - 3 StR 425/02 - NStZ 2003, 602).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 555/15

    Versuchte Vergewaltigung (Anwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB)

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll jedoch der erhöhte Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB bei lediglich versuchter Verwirklichung des Regelbeispiels (hier desjenigen aus § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) nicht zur Anwendung gelangen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, NStZ 2003, 602; siehe auch Renzikowski in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 94).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 170/18

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung)

    Denn sie hat bei der Strafrahmenwahl außer Acht gelassen, dass die Indizwirkung des Regelbeispiels nicht bereits von dem versuchten erzwungenen Beischlaf ausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, NStZ 2003, 602).
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