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   BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15   

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https://dejure.org/2016,4049
BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15 (https://dejure.org/2016,4049)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - 3 StR 425/15 (https://dejure.org/2016,4049)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15 (https://dejure.org/2016,4049)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 3 StPO
    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

  • verkehrslexikon.de

    Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

  • IWW

    § 261 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Ausreichende Würdigung der Motivlage; Wahrung der Gebote der Eindeutigkeit und der Bestimmtheit

  • rewis.io

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Ausreichende Würdigung der Motivlage; Wahrung der Gebote der Eindeutigkeit und der Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Ausreichende Würdigung der Motivlage; Wahrung der Gebote der Eindeutigkeit und der Bestimmtheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie wird im Urteil "prozessordnungsgemäß" auf ein Lichtbild verwiesen?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Verweisung auf Abbildung in den Akten kann die Angabe der Fundstelle genügen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung und Freispruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafurteil - und der Verweis auf den Akteninhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 178
  • StV 2016, 778
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
    Will der Tatrichter bei der Abfassung der Urteilsgründe im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf eine bei den Akten befindliche Abbildung verweisen, so hat er dies deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382).

    Nähere Darlegungen zu den Merkmalen, welche die Ähnlichkeit der abgebildeten Person auch zu dem unmittelbar vor der Strafkammer aufgetretenen Zeugen begründen, sind bei dieser Sachlage von Rechts wegen nicht zu verlangen (vgl. zum umgekehrten Fall der Identifizierung des Abgebildeten BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382 ff.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21 ff.).

  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
    So wird teilweise auch die Notwendigkeit verneint, den Gesetzeswortlaut zu wiederholen oder mitzuteilen, die Verweisung geschehe "wegen der Einzelheiten" (hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 1 Ss (OWi) 96B/97, NStZ-RR 1998, 240 mwN).
  • BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
    Nähere Darlegungen zu den Merkmalen, welche die Ähnlichkeit der abgebildeten Person auch zu dem unmittelbar vor der Strafkammer aufgetretenen Zeugen begründen, sind bei dieser Sachlage von Rechts wegen nicht zu verlangen (vgl. zum umgekehrten Fall der Identifizierung des Abgebildeten BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382 ff.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21 ff.).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
    Lückenhaft ist die Würdigung der Beweise insbesondere dann, wenn das Urteil nicht erkennen lässt, dass der Tatrichter alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    So hat das Tatgericht auf das in der Akte befindliche Fahrerfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO iVm. § 46 OWiG ausreichend Bezug genommen (vgl. hierzu BGH, Beschl. 4 StR 376/17 v. 07.02.2018 - StV 2018, 399; BGHSt 41, 376 ; 3 StR 425/15 v. 28.01.2016 - StV 2016, 778; OLG Koblenz, Beschl. 2 SsBs 100/09 v. 02.10.2009 - NZV 2010, 212).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Insoweit reicht die deutlich und zweifelsfrei (BGH NStZ-RR 2016, 178) zum Ausdruck gebrachte Bezugnahme auf das in den Akten befindliche Foto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG aus, um dem Rechtsbeschwerdegericht zu ermöglichen, die Abbildung aus eigener Anschauung zu würdigen (vgl. BGH StraFo 2016, 155; Senat, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 3 Ws (B) 84/20 -, 27. November 2019 - 3 Ws (B) 380/19 -, 18. Juni 2019 - 3 Ws (B) 186/19 - und 1. August 2017 - 3 Ws (B) 158/17 - OLG Hamm NZV 2006, 162).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Der von der Bußgeldrichterin vorgenommene Verweis auf die aktenkundigen Lichtbilder von dem Betroffenen genügt trotz der fehlenden Angabe der genauen Aktenfundstelle noch den Anforderungen von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, da über den Gegenstand der Bezugnahme nach Lage des Falles (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 178), insbesondere der näheren Bezeichnung der Bilder im Urteil und dem Aktenaufbau, kein Zweifel bestehen kann.
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Diese muss deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck kommen und sich auf konkret bezeichnete, in der Akte befindliche Abbildungen beziehen (BGH, 3 StR 425/15 v. 28.01.2016, juris Rn. 15; NStZ-RR 2016, 178; Meyer-Goßner /Schmitt aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15, juris Rn. 10; vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).

    Lückenhaft ist die Würdigung der Beweise insbesondere dann, wenn das Urteil nicht erkennen lässt, dass das Tatgericht alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15, juris Rn. 10; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, juris Rn. 3).

  • OLG Bamberg, 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16

    Voraussetzungen wirksamer Lichtbildbezugnahme

    Notwendig und ausreichend ist, dass der Wille zur Bezugnahme unter Berücksichtigung der Urteilsgründe in ihrer Gesamtheit eindeutig und bestimmt zum Ausdruck gebracht ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 28.01.2016 - 3 StR 425/16 = StraFo 2016, 155 = NStZ-RR 2016, 178 = BGHR StPO § 267 I 3 Verweisung 5).

    Entscheidend sind letztlich immer die für das Prinzip, dass die Urteilsgründe aus sich selbst heraus verständlich sein müssen, auch sonst zu wahrenden Gebote der Eindeutigkeit und der Bestimmtheit (BGH, Urt. v. 28.01.2016 - 3 StR 425/16 = StraFo 2016, 155 = NStZ-RR 2016, 178 = BGHR StPO § 267 I Satz 3 Verweisung 5).

    Schon nach allgemeiner Anschauung enthält die unter solchen Umständen verfasste Angabe der Fundstelle in den Akten die unmissverständliche Aufforderung an den Leser, nicht nur die Beschreibung des Gegenstands zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich bei Gelegenheit darüber hinaus durch dessen unmittelbare Betrachtung einen eigenen Eindruck zu verschaffen (BGH, Urt. v. 28.01.2016 - 3 StR 425/16 = StraFo 2016, 155 = NStZ-RR 2016, 178 = BGHR StPO § 267 I Satz 3 Verweisung 5).

  • OLG Bamberg, 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17

    Bezugnahme auf Lichtbilder im Urteil durch Angabe der Aktenfundstelle

    Gründet die tatrichterliche Überzeugung von der Identität des Betroffenen zum Tatzeitpunkt auf einer Lichtbildidentifizierung ist von einer wirksamen Verweisung nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (i. V. m. § 71 Abs. 1 OWiG) auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild regelmäßig schon dann auszugehen, wenn in den Urteilsgründen auf die genaue Aktenfundstelle des Lichtbilds hingewiesen wird (Anschluss an BGH, Urteil vom 28.01.2016 - 3 StR 425/16 = StraFo 2016, 155 = NStZ-RR 2016, 178 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 5; Fortführung von OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 [bei juris]).

    Entscheidend sind letztlich immer die für das Prinzip, dass die Urteilsgründe aus sich selbst heraus verständlich sein müssen, auch sonst zu wahrenden Gebote der Eindeutigkeit und der Bestimmtheit (BGH, Urteil vom 28.01.2016 - 3 StR 425/16 = StraFo 2016, 155 = NStZ-RR 2016, 178 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 [bei juris], m. w. N.).

    Bereits nach allgemeiner Anschauung enthält die unter den gegebenen Umständen verfasste - wenn auch knappe - Angabe der Fundstelle in den Akten die über die bloße Berichterstattung über den in der Hauptverhandlung als Teil der dortigen Beweisaufnahme genommenen Augenschein hinaus die unmissverständliche Aufforderung an den Leser, sich bei Gelegenheit durch unmittelbare Betrachtung des Augenscheinobjekts einen eigenen Eindruck zu verschaffen (BGH, Urteil vom 28.01.2016 - 3 StR 425/16 = StraFo 2016, 155 = NStZ-RR 2016, 178 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 5; OLG Bamberg a. a. O.).

  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17

    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen

    Der Senat merkt insbesondere mit Blick auf die Ausführungen in der Revisionsbegründung noch an, dass das Tatgericht durch die unter Ziffer II. I. wiedergegebenen Feststellungen nach Maßgabe der durch den Bundesgerichtshof aufgezeigten Grundsätze in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2016 (StraFo 2016, 155) auch deutlich und zweifelsfrei erklärt hat, dass es die Abbildungen über die Beschädigungen an dem Waggon durch "Graffiti" unter den angegebenen Fundstelle "Seiten 5, 6 und 7" zum Bestandteil der Urteilsgründe machen wollte.
  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches

    als des verantwortlichen Fahrzeugführers hat das AG in der gebotenen Eindeutigkeit auf das bei den Akten befindliche Messfoto Bezug genommen und dieses damit nach § 71 I OWiG i.V.m. § 267 I 3 StPO wirksam zum Bestandteil seiner Urteilsgründe gemacht (vgl. neben BGH StraFo 2016, 155 zuletzt insbesondere OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 und 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17 [bei juris], jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob hier in der Mitteilung der konkreten Aktenfundstellen in den Urteilsgründen eine Bezugnahme auf die jeweiligen Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 5 Rn. 15 f.) und damit auch erhöhte Anforderungen an die Urteilsabfassung erfüllt wären.
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

  • OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

  • OLG Saarbrücken, 22.05.2023 - 1 Ss OWi 47/22

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Anforderungen an eine wirksame Verweisung auf ein

  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

  • OLG Hamm, 27.12.2018 - 4 RBs 374/18

    Geschwindigkeitsverstoß; Vorsatz

  • BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten;

  • OLG Bamberg, 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16

    Rechtsbeschwerde wegen Verletzung sachlichen und formellen Rechts

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die richterliche

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

  • OLG Bamberg, 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1630/16

    Rechtsbeschwerde wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 1 RBs 55/16

    Bescheidung eines Beweisermittlungsantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

  • BayObLG, 18.02.2021 - 202 ObOWi 15/21

    Anforderungen an Bildbeschreibung bei unwirksamer Lichtbildbezugnahme

  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

  • OLG Düsseldorf, 31.07.2023 - 1 ORBs 77/23

    Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsgründe, Beweisantrag, Ablehnung wegen

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

  • BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2752/19

    Abgrenzung von Verstößen gegen beschilderte Infrastruktureinrichtungen

  • OLG Hamm, 14.12.2017 - 4 RBs 447/17

    Bezugnahme auf Abbildungen

  • OLG Oldenburg, 02.01.2018 - 2 Ss OWi 354/17

    Identitätswahrscheinlichkeit bei minderer Fotoqualität

  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 4 RVs 30/17

    Verweis; Bezugnahme; Abbildung; Urteilsgründe

  • KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19

    Absonderung eines Strafgefangenen im Strafvollzug; Beweiswürdigung in

  • OLG Hamm, 08.11.2021 - 1 RVs 61/21

    Anforderungen an die Ermittlung der Schadenshöhe und deren Darlegung in den

  • BayObLG, 29.09.2021 - 202 ObOWi 1120/21

    Auslegung des Merkmals des unbeaufsichtigten Freilaufenlassens eines Hundes

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 1 OWi 2 SsBs 41/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige

  • OLG Jena, 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16

    Strafurteil: Wirksame Einbeziehung eines Fotos in die Urteilsgründe wegen

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