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   BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13   

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https://dejure.org/2014,10425
BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13 (https://dejure.org/2014,10425)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - 3 StR 429/13 (https://dejure.org/2014,10425)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 (https://dejure.org/2014,10425)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 31 BtMG; § 46b StGB
    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; innerer und verbindender Bezug zwischen der eigenen und der offenbarten Tat); allgemeine Kronzeugenregelung (kein Zusammenhangserfordernis in der alten Gesetzesfassung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Strafabschlag für den "Kronzeugen” bei BtM-Taten…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 37
  • NStZ-RR 2016, 38
  • StV 2014, 619
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90

    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Der "eigenständige" - weil von § 264 StPO losgelöste - Tatbegriff im Sinne von § 31 BtMG umfasst vielmehr auch die Betäubungsmitteltaten anderer Personen, die als rechtlich selbständig zu werten und nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien; Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).

    (1) Diese von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) seit jeher geforderte und seit dem 1. August 2013 auch von § 31 BtMG in der Fassung des 46. Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe - vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497) ausdrücklich vorgesehene Einschränkung soll sicherstellen, dass die Privilegierung des "Kronzeugen" mit dem Grundsatz schuldangemessenen Strafens (§ 46 StGB) dadurch in einem nachvollziehbaren Einklang steht, dass der Bezug zwischen der offenbarten Tat und der Tat des "Kronzeugen" geeignet ist, zumindest mittelbar das Maß des Vorwurfs zu reduzieren, der dem "Kronzeugen" für dessen eigene Tat zu machen ist (vgl. dazu die Begründung zur Beschränkung von § 46b StGB, BT-Drucks. 17/9695 S. 6).

    (2) Ein solcher Zusammenhang, d.h. ein innerer und verbindender Bezug zwischen der eigenen und der offenbarten Tat (vgl. BT-Drucks. 17/9695 S. 8 rechte Spalte mwN) besteht, wenn der "Kronzeuge" das tatbestandliche Handeln eines Mittäters aufdeckt, wenn sich die aufgedeckte Tat als Teil einer fortgesetzten Handlung des Mittäters erweist, an der der "Kronzeuge" jedenfalls in anderen Handlungsabschnitten beteiligt war (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) oder wenn es sich um weitere Geschäfte eines Betäubungsmittellieferanten des "Kronzeugen" handelt (BGH, Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, aaO).

    Damit bilden die beiden Rauschgiftgeschäfte eine prozessuale Tat, was über die Anforderungen an den Zusammenhang sogar hinausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO).

  • BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93

    Verfahrensgegenstand - Rechtliche Selbständigkeit - Handelstätigkeit - Anwendung

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Der "eigenständige" - weil von § 264 StPO losgelöste - Tatbegriff im Sinne von § 31 BtMG umfasst vielmehr auch die Betäubungsmitteltaten anderer Personen, die als rechtlich selbständig zu werten und nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien; Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).

    (2) Ein solcher Zusammenhang, d.h. ein innerer und verbindender Bezug zwischen der eigenen und der offenbarten Tat (vgl. BT-Drucks. 17/9695 S. 8 rechte Spalte mwN) besteht, wenn der "Kronzeuge" das tatbestandliche Handeln eines Mittäters aufdeckt, wenn sich die aufgedeckte Tat als Teil einer fortgesetzten Handlung des Mittäters erweist, an der der "Kronzeuge" jedenfalls in anderen Handlungsabschnitten beteiligt war (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) oder wenn es sich um weitere Geschäfte eines Betäubungsmittellieferanten des "Kronzeugen" handelt (BGH, Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, aaO).

  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12

    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Er wird auch angenommen für weitere Taten eines Betäubungsmittelkuriers im Auftrag desselben Hintermannes (BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3; Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StV 2013, 707) oder für den Fall, dass neben einer Vielzahl von Taten mit geleisteter Aufklärungshilfe bei zwei Taten der erforderliche Aufklärungserfolg nicht eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705, 706).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13

    Aufklärungshilfe bei mehreren Delikten (Abwägung einer Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren, dem "Kronzeugen" zur Last liegenden Taten bezog (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203 und vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13 juris Rn. 11).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95

    Rauschgifthandel - Fortgesetzte Tat - Hilfe bei der Aufdeckung - Tätige Reue -

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Er wird auch angenommen für weitere Taten eines Betäubungsmittelkuriers im Auftrag desselben Hintermannes (BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3; Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StV 2013, 707) oder für den Fall, dass neben einer Vielzahl von Taten mit geleisteter Aufklärungshilfe bei zwei Taten der erforderliche Aufklärungserfolg nicht eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705, 706).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Er wird auch angenommen für weitere Taten eines Betäubungsmittelkuriers im Auftrag desselben Hintermannes (BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3; Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StV 2013, 707) oder für den Fall, dass neben einer Vielzahl von Taten mit geleisteter Aufklärungshilfe bei zwei Taten der erforderliche Aufklärungserfolg nicht eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705, 706).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12

    Unzulässige Revision der Nebenklägerin (Anforderungen an den Revisionsantrag/die

  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Der Umstand, dass der Angeklagte Ba.           seine eigenen Tatbeiträge möglicherweise nicht wahrheitsgemäß geschildert und sein Aussageverhalten (mehrfach) taktisch geändert hat, steht der Anwendung der Vorschrift des § 46b Abs. 1 StGB nicht grundsätzlich entgegen, sondern ist im Rahmen der nach § 46b Abs. 2 StGB erforderlichen Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    a) Nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG setzt die fakultative Strafmilderung voraus, dass der Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a BtMG, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 22/20 Rn. 4; Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 429/13 Rn. 6 ff.).

    Wird dem Angeklagten eine Mehrzahl von Taten vorgeworfen, so sind die Voraussetzungen der Aufklärungshilfe für jede dieser Taten gesondert zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 429/13 Rn. 6).

  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Liegen einem Angeklagten - wie hier - mehrere selbständige Taten zur Last, so muss unter Berücksichtigung aller Strafzumessungsgesichtspunkte für jede Tat gesondert geprüft werden, ob die Strafgrenze überschritten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung

    Denn es hat jedenfalls nicht bedacht, dass § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der zur Tatzeit (März 2010 - Juni 2011) geltenden Fassung noch nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem "Kronzeugen' zur Last liegenden Tat enthielt; vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren dem "Kronzeugen' vorgeworfenen Taten bezog (BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 22/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fakultative Strafmilderung)

    Wird dem Angeklagten eine Mehrzahl von Taten vorgeworfen, so müssen die Voraussetzungen der Aufklärungshilfe für jede dieser Taten gesondert geprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 429/13, StV 2014, 619).

    Der Umstand, dass die Angeklagte im Rahmen der Wahllichtbildvorlage - nachdem sie zuvor geständig war - bestritten hat, von den Drogen gewusst zu haben, ändert an dem bereits eingetretenen Aufklärungserfolg ebenso wenig etwas (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2009 - 2 StR 253/09; vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619; Beschluss vom 31. März 2015 ? 3 StR 21/15) wie ihr prozessuales Verhalten in der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Hauptverhandlung, in der sie ihre Tatbeteiligung zunächst bestritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 320/03; Weber, aaO § 31 Rn. 60, 62 mwN).

  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 212/16

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (kein

    Ein für § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG hinreichender Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Taten eines Mittäters - wie hier - im Rahmen einer fortgesetzten Verkaufstätigkeit, an welcher der die Aufklärungshilfe leistende Angeklagte jedenfalls in Teilabschnitten beteiligt war, gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 21/15 aaO; Urteile vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619 f.; vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung

    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BT-Drucks. 17/9695, S. 8; BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 zu § 31 BtMG).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Sie lassen besorgen, dass das Landgericht von einem zu engen Verständnis des Rechtsbegriffs des wesentlichen Aufklärungserfolgs im Sinne des § 31 BtMG, der als Spezialregelung gegenüber § 46b StGB grundsätzlich vorrangig zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620), ausgegangen ist.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    Die bloße Wertung, es bestehe kein Zusammenhang mit den Taten der Angeklagten, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (vgl. Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10; zum erforderlichen Tatzusammenhang vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 8 ff., StV 2014, 619, mwN), zumal die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung darauf hinweist, dass die Angeklagte im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Taten auch einen "Kontakt vermittelt' habe (UA S. 19).
  • BGH, 06.07.2021 - 5 StR 160/21

    Reichweite der Strafmilderung bei Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht

    Hat ein Angeklagter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich zur Aufdeckung einer Tat nach den §§ 29 bis 30a BtMG beigetragen, liegen die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG für alle Taten des Angeklagten vor, die mit der aufgedeckten Tat im Zusammenhang stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob auch bezüglich dieser Taten ein wesentlicher Aufklärungserfolg bewirkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619; Beschlüsse vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167; vom 14. September 2016 - 4 StR 212/16 mwN).
  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an

  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 91/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Zusammenhang

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen:

  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14

    Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der

  • BGH, 09.02.2023 - 3 StR 440/22

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Konnex zwischen

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 21/15

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 536/15

    Aufklärungshilfe (Zusammenhang zwischen der offenbarten und der dem Kronzeugen

  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 421/18

    Vornahme einer Strafrahmenverschiebung wegen des vertypten Milderungsgrunds durch

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