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   BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76 (S)   

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BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76 (S) (https://dejure.org/1976,3592)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1976 - 3 StR 432/76 (S) (https://dejure.org/1976,3592)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 (S) (https://dejure.org/1976,3592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts - Vergehen gegen das Kriegswaffengesetz - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung der Strafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 540
  • MDR 1977, 328
  • NStZ 1981, 297
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Die Glaubwürdigkeit seines Vorbringens zu beurteilen, war allein Sache der Vorsitzenden; sie überschritt ihr pflichtgemäßes Ermessen nicht dadurch, daß sie es ohne weitere Prüfung zugrunde legte (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 1976 - 1 StR 612/75 S. 5).
  • BayObLG, 28.06.1973 - RReg. 4 St 67/73
    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Dieser Auslegung der Vorschrift läßt sich nicht mit dem BayObLG (NJW 1973, 2038) entgegenhalten, daß im Gegensatz zu § 311 b Abs. 1 Nr. 1 StGB bei der die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts betreffenden Nr. 2 das Wort "bestimmt" fehlt.
  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66

    Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung

    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes verlangen, daß der Schöffe berufliche und private Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1967, 165; OLG Hamburg JR 1971, 341).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Es besteht indessen fort, wenn das vom Verteidiger herrührende Schriftstück in der Hand des Beschuldigten ist (BGH LM § 148 Nr. 1 = NJW 1973, 2035).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Die Anordnung muß die einzuziehenden Sachen so weit kennzeichnen, daß bei den Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211/212; 9, 88).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Die Anordnung muß die einzuziehenden Sachen so weit kennzeichnen, daß bei den Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211/212; 9, 88).
  • OLG Braunschweig, 19.03.1965 - Ss 6/65
    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Die Annahme, es entspreche allgemeiner Übung, daß die Verhinderung eines Schöffen durch Urlaub als triftiger Grund gemäß § 54 GVG angesehen wird (so OLG Braunschweig NJW 1965, 1240), mag freilich in dieser uneingeschränkten Form Zweifeln begegnen.
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Zur Frage der Entbindung eines Schöffen vom Sitzungsdienst hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 (zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits ausgeführt:.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Die Angaben zu einer Verfahrensrüge müssen so gehalten sein, daß das Revisionsgericht ohne Zuhilfenahme weiterer Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 22, 169).
  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76
    Die Angaben zu einer Verfahrensrüge müssen so gehalten sein, daß das Revisionsgericht ohne Zuhilfenahme weiterer Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 22, 169).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Bei dem hier allein in Betracht kommenden § 40 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 27 Abs. 1 SprengG (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 mwN, auch zur grundsätzlichen Einbeziehung pyrotechnischer Gegenstände) handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. KG, RuS 2006, 80 ff.), das selbst im Verhältnis zum Vergehen der Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlenverbrechens nach § 310 StGB einen "Auffangtatbestand' bildet (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 (S), NJW 1977, 540 zum Verhältnis § 311b StGB aF und § 30 Abs. 2 Nr. 5 SprengG 1969; …
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2011 - 2 Ws 157/11

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens: Voraussetzungen der Strafbarkeit

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1977, 540; MDR 1978; 805; KG NStZ 1989, 369) und der herrschenden Ansicht der Literatur (Herzberg JR 1977, 468 ff; Wolff in LK 12. Aufl. § 310 Rn.14; Krack in MK Bd. 4, 2006, § 310 Rn. 11; Herzog in Kindhäuser LPK 3. Aufl. § 310 Rn. 12; Heine in Schönke/Schröder 28. Aufl. 2010; § 310 Rn. 1 und 7; Lackner/Kühl 27. Aufl. 2011 § 310 Rn. Rn. 3; Fischer a.a.O. § 310 Rn. 5) hält auch der Senat das Erfordernis einer Konkretisierung der vorbereiteten Tat in der Vorstellung des Täters für unverzichtbar.

    Bereits der Gesetzeswortlaut "zur Vorbereitung einer Straftat nach § 308 Abs. 1 StGB" enthält ein finales Element (BGH NJW 1977, 540) und legt ein auf eine bestimmte Straftat zielgerichtetes Handeln nahe (Herzog a.a.O.).

    Mithin liegt es auch aus Sicht des Senates - entgegen der früheren Rechtsprechung des Bayerischen Oberlandesgerichtes (NJW 1973, 2038 f.), auf die sich die Staatsanwaltschaft beruft - auf der Hand, dass sich auch bei § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB die Vorbereitungshandlungen des Täters auf eine bestimmte, in seiner Vorstellung umrissene Tat beziehen müssen, wobei es dazu jedoch keiner analogen Anwendung des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StGB (so aber Herzberg und Krack a.a.O.) bedarf, da bereits aufgrund der Fassung "Straftat" bzw. "einer Straftat" und des Gesetzeszusammenhanges, vergleichbar zu § 30 StGB, von einer in der Vorstellung des Vorbereitenden konkretisierten Tat auszugehen ist (BGH NJW 1977, 540).

  • OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat -

    In weitgehender Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1977, 540; MDR 1978; 805; KG, NStZ 1989, 369; OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 390; a.A. noch BayObLG, NJW 1973, 2038) und der herrschenden Ansicht der Literatur (Sch/Sch-Heine/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 310 Rn. 7; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 310 Rn. 5; MüKo-Krack, StGB, 2. Aufl. 2014, § 310 Rn. 11; NK-Kargl, StGB, 5. Aufl. 2017, § 310 Rn. 13; LK-Wolff, StGB, 12. Aufl. 2008, § 310 Rn. 14; BeckOK-StGB/Bange, Stand: 01.02.2018, § 310 Rn. 14; Herzberg JR 1977, 469 ff.) erachtet auch der Senat das Erfordernis einer Konkretisierung der vorbereiteten Tat in der Vorstellung des Täters für notwendig.

    Bereits der Gesetzeswortlaut "zur Vorbereitung einer Straftat nach § 308 Abs. 1 StGB" enthält ein finales Element (BGH, NJW 1977, 540) und legt ein auf eine bestimmte Straftat zielgerichtetes Handeln nahe (OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 306/20

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (hinreichend bestimmte und

    Die Vorbereitungshandlung muss sich hier - insoweit enger als bei § 89a StGB (vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 89a Rn. 20) - auf eine in der Vorstellung des Täters hinsichtlich des Angriffsziels und des Zeitpunkts ihrer Begehung konkretisierte Tat beziehen, die in ihren Grundzügen bereits Gestalt angenommen hat (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76, NJW 1977, 540; Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 3 StR 333/77, juris Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 157/11, NStZ 2012, 390 Rn. 4).

    Diese Vorschrift stellt Vorbereitungshandlungen zur Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie bzw. zum Missbrauch ionisierender Strahlen gegenüber einer Vielzahl von Menschen nur dann unter Strafe, wenn es sich um ein bestimmtes Unternehmen im Sinne des § 307 Abs. 1 StGB oder § 309 Abs. 2 StGB handelt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 157/11, NStZ 2012, 390 Rn. 4; vgl. schon BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76, NJW 1977, 540).

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

    Er hat diese Frage aber letztlich ausdrücklich offen gelassen (BGH 3 StR 432/76 Rdnr. 17).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 182/79

    Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bei Ermessensentscheidungen des Tatrichters,

    Die Revision verkennt in ihren Ausführungen den Unterschied zwischen beruflichen Abhaltungsgründen und einem beabsichtigten Urlaub (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 -).

    Seine Entscheidung war nicht gebunden an die Darlegung oder gar an den Nachweis, daß der Urlaub der Schöffin nicht zu verlegen gewesen wäre (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 -).

  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen und überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1977, 540; Beschluss vom 27. Juni 2006 - StB 13/06 -, Rn. 2, juris; KG NStZ 1989, 369; OLG Karlsruhe NStZ 2012, 390; aA allein BayObLG …
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen und überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1977, 540 ; Beschluss vom 27. Juni 2006 - StB 13/06 -, Rn. 2, juris; KG NStZ 1989, 369 ; OLG Karlsruhe NStZ 2012, 390 ; aA allein BayObLG …
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 333/77

    Grundzügliche Konkretisierung der in Aussicht genommenen Tat in der Vorstellung

    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 (S) (NJW 1977, 540) entschieden, daß auch bei der Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts nach § 311 b Abs. 1 Nr. 2 StGB die in Aussicht genommene Tat in der Vorstellung des Täters in ihren Grundzügen Gestalt angenommen haben muß.
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