Rechtsprechung
BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 261 StPO
Widersprüche zwischen Urteilsgründen und Beschluss zur Ablehnung eines Beweisantrags (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; gegenteilige Würdigung in den Urteilsgründen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 344 StPO
Strafurteil: Fehlerhafte Berücksichtigung einer Beweistatsache nach Ablehnung des entsprechenden Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beweiserhebung zur Feststellung der Glaubwürdigkeit des Opfers einer mutmaßlichen Vergewaltigung während des Besuchs eines Swinger-Clubs
- rewis.io
Strafurteil: Fehlerhafte Berücksichtigung einer Beweistatsache nach Ablehnung des entsprechenden Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Anforderungen an die Beweiserhebung zur Feststellung der Glaubwürdigkeit des Opfers einer mutmaßlichen Vergewaltigung während des Besuchs eines Swinger-Clubs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 19.06.2013 - 30 KLs 2/11
- BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 179
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13
Mit einer - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts zulässigen - Verfahrensrüge macht der Angeklagte als Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO unter anderem geltend, das Landgericht habe sich in den Urteilsgründen in Widerspruch zu einem Beschluss gesetzt, mit dem es einen Beweisantrag wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache abgelehnt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22; Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268;… Meyer-Goßner/Schmitt/MeyerGoßner, StPO, 57. Aufl., § 244 Rn. 56 mwN). - BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13
Mit einer - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts zulässigen - Verfahrensrüge macht der Angeklagte als Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO unter anderem geltend, das Landgericht habe sich in den Urteilsgründen in Widerspruch zu einem Beschluss gesetzt, mit dem es einen Beweisantrag wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache abgelehnt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22; Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268;… Meyer-Goßner/Schmitt/MeyerGoßner, StPO, 57. Aufl., § 244 Rn. 56 mwN). - BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99
Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13
Ein zu einer konkreten Tat bereits Entschlossener ("omnimodo facturus") kann jedoch nicht mehr angestiftet werden; in einer Bestärkung seines Entschlusses kann lediglich eine (psychische) Beihilfe liegen (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 mwN).
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 132/18
Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung …
b) In den Urteilsgründen hat die Strafkammer der im Ablehnungsbeschluss als unerheblich bezeichneten Beweistatsache Bedeutung beigemessen und sich somit hierzu in Widerspruch gesetzt (…s. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 436/13, NStZ 2015, 179;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227). - BGH, 15.12.2022 - 3 StR 245/22
Beihilfe zur schweren Brandstiftung (deliktischer Sinnbezug bei sozialadäquatem …
Daneben wird gegebenenfalls zu erwägen sein, dass auch der omnimodo facturus in seinem Entschluss noch innerlich bestärkt werden kann (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 436/13, NStZ 2015, 179).