Rechtsprechung
BGH, 14.02.2001 - 3 StR 438/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 136 StPO; Art. 3 Abs. 1 EuRhÜbk (Europäisches Rechtshilfeübereinkommen); Nr. 117 Abs. 2 RiVASt
Verwertung von Untersuchungshandlungen, die aufgrund eines Rechtshilfeersuchens im Ausland durchgeführt wurden (Beschuldigtenvernehmung); Europäisches Rechtshilfeübereinkommen; Belehrung über das Schweigerecht; Aussagefreiheit vor; Verwertungsverbot; Gesetz im Sinne des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über seine Aussagefreiheit; Pflicht zur Belehrung über die Möglichkeit der Zuziehung eines Rechtsanwaltes; Erledigung von Rechtshilfeersuchen im Geltungsbereich des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens durch den ersuchten Staat ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuRhÜbk Art. 3 Abs. 1; StPO § 136 Abs. 1 S. 2
Verwertbarkeit einer im Ausland vorgenommenen Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 663 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
Von diesem Grundsatz geht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (implizit jeweils BGH, Beschluss vom 4. März 1992 - 3 StR 460/91, NStZ 1992, 394; BGH, Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; BGH, Beschluss vom 14. Februar 19 20 21 2001 - 3 StR 438/00, NStZ-RR 2002, 67; siehe auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 265 f.).