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   BGH, 30.11.1977 - 3 StR 447/77   

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https://dejure.org/1977,4797
BGH, 30.11.1977 - 3 StR 447/77 (https://dejure.org/1977,4797)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1977 - 3 StR 447/77 (https://dejure.org/1977,4797)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77 (https://dejure.org/1977,4797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen schwerer räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung bei einheitlichem Vorgang von Drohung und Gewaltanwendung - Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung und Raub bei teilweiser Abnötigung und teilweiser Wegnahme der Beute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1970 - 2 StR 419/70

    Differenzierung von Diebstahl und Raub - Anforderungen an die Aufgabe der Absicht

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - 3 StR 447/77
    Der Generalbundesanwalt hat zum Schuldspruch zutreffend (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1970 - 2 StR 419/70 -) ausgeführt:.
  • BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86

    Tateinheit bei Sexualdelikten

    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 550/78

    Überschneidung von Begehungshandlungen mehrerer Delikte zur Annahme von

    Damit ist Tateinheit begründet (BGH 3 StR 447/77 vom 30.12.1977).
  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 207/78

    Annahme eines engen Zusammenhangs im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende von dem Fall, der dem Beschluß des Senates vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77 - zugrunde liegt.
  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 72/79

    Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung -

    Bei dieser Sachlage hat der Angeklagte entgegen der Auffassung der Strafkammer die sexuelle Nötigung nicht nur gelegentlich der - richtig: schweren - räuberischen Erpresung, sondern als Teil derselben tateinheitlich mit ihr begangen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 - vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77 - vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78 -).
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