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   BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18   

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BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18 (https://dejure.org/2019,10809)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2019 - 3 StR 452/18 (https://dejure.org/2019,10809)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18 (https://dejure.org/2019,10809)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG; § 18 JGG; § 105 JGG
    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion beim zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten)

  • HRR Strafrecht

    § 275 Abs. 2 StPO
    Anforderungen an die wirksame Unterzeichnung des Urteils (Leserlichkeit; Undeutlichkeiten; Schriftbild; individueller Schriftzug; charakteristische Merkmale; Erkennbarkeit des Namens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 1 Abs. 2 JGG, § 105 Abs. 1 JGG, § 2 Abs. 1 JGG, § 32 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigen des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe i.R.d. besonders schweren Raubes

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigen des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe i.R.d. besonders schweren Raubes

  • rewis.io

    Verfahrenseröffnung: Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

  • ra.de
  • rewis.io

    Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Anwendung des Jugendstrafrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigen des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe i.R.d. besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafrecht - und der Erziehungsgedanke

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch ein unleserlicher Namenszug ist eine Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 188
  • StV 2019, 466
  • StV 2020, 821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
    Es genügt ein individueller Schriftzug, der charakteristische Merkmale aufweist und ein Mindestmaß an Ähnlichkeiten zu der ursprünglichen Schrift aus Buchstaben enthält, das es einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen (BGH, Urteil vom 7. Januar 1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317, 319; Beschluss vom 30. August 1988 - 1 StR 377/88, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 1).
  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 377/88

    Strafprozeßrecht: Unterschrift des Richters

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
    Es genügt ein individueller Schriftzug, der charakteristische Merkmale aufweist und ein Mindestmaß an Ähnlichkeiten zu der ursprünglichen Schrift aus Buchstaben enthält, das es einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen (BGH, Urteil vom 7. Januar 1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317, 319; Beschluss vom 30. August 1988 - 1 StR 377/88, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 1).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    bb) Diese gesetzgeberische Grundentscheidung gilt im Erkenntnisverfahren uneingeschränkt: Denn in einem Verfahren gegen einen zur Tatzeit Heranwachsenden, bei dem die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG vorliegen, ist für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht selbst dann kein Raum, wenn sich der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Verurteilung - wie hier - bereits im (fortgeschrittenen) Erwachsenenalter befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 6).
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10; BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2; BeckOK-StPO/ Peglau , Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.; MüKo-StPO/ Valerius , 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Soweit sie darüber hinaus - insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines gerechten Schuldausgleichs (s. BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648; Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13) bedeutsame - allgemeine Strafzumessungsumstände in den Blick genommen hat, gilt das für A. Ausgeführte für den Mitangeklagten D. entsprechend: Ungeachtet der Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal der List (§ 232a Abs. 3 StGB) prägt das perfide Vorgehen das dem Mitangeklagten D. vorwerfbare Tatbild.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

    Der Senat hat jedoch berücksichtigt, dass der Erziehungsgedanke angesichts des Alters des Angeklagten von XX Jahren nur noch von vermindertem Gewicht ist (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015, 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f.; vom 5. April 2017, 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; Urteil vom 29. November 2017, 2 StR 460/16, juris Rn. 17 ff.; StV 2019, 466 f.).

    Neben dem angesichts des Alters des Angeklagten stärker zurücktretenden Erziehungsgedanken ist, weil es sich um eine schwerwiegende Straftat handelt, das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs verstärkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019, 1 StR 206/19, StV 2019, 466 f.).

    Neben dem angesichts des Alters der Angeklagten stärker zurücktretenden Erziehungsgedanken ist das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs verstärkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019, 1 StR 206/19; StV 2019, 466 f.).

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17; Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat; vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10; BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2; BeckOK-StPO/ Peglau , Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.; MüKo-StPO/ Valerius , 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10; BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2; BeckOK-StPO/ Peglau , Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.; MüKo-StPO/ Valerius , 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21

    Materiellrechtlich fehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe;

    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13 Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 2 StR 78/23

    Verhängung einer Jugendstrafe ausschließlich wegen Schwere der Schuld; Vorrangige

    Es ist bereits im Ausgangspunkt bedenklich, wenn das Landgericht gestützt auf eine Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, StV 2019, 466) davon ausgeht, bei einem 23 Jahre alten Angeklagten rücke statt des Erziehungsgedankens entsprechend dem Erwachsenenstrafrecht der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs in den Vordergrund.
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 108/22

    Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken);

    Der Erziehungsgedanke ist bei der Bemessung der Jugendstrafe jedoch stets einzustellen; die Urteilsgründe müssen in jedem Fall erkennen lassen, dass ihm die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18 Rn. 5 und vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16 Rn. 5, 7 mwN).
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