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BGH, 09.01.2007 - 3 StR 472/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 246 StGB; § 13 StGB
Unterschlagung (Zueignung; Unterlassen der Herausgabe; Verurteilung zur Herausgabe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Unterlassung der Rückgabe eines Kfz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1
Zueignung durch Unterlassen der Rückgabe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 241 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); …
Allein dem Unterlassen der Rückgabe lässt sich eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 Rn. 2), insbesondere wenn dies geschieht, um den Eigentümer bzw. Gewahrsamsinhaber zu ärgern (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 323/80; Holtz, MDR 1982, 808, 810;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 242 Rn. 36;… SSW-StGB/Kudlich § 242 Rn. 48, jeweils m.w.N.). - BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12
Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der …
Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251). - OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09
Manifestation des Zueignungswillens im Rahmen der Unterschlagung
Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251). - OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der …
Dies gilt auch, wenn der Täter die Herausgabe einer Sache trotz rechtlicher Verurteilung unter Anerkennung des fremden Eigentums unterlässt (OLG Koblenz StV 84, 288), etwa um eine eigene Gegenforderung durchzusetzen (vgl. BGH Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 - zitiert nach Juris).