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   BGH, 09.01.2007 - 3 StR 472/06   

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https://dejure.org/2007,8342
BGH, 09.01.2007 - 3 StR 472/06 (https://dejure.org/2007,8342)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2007 - 3 StR 472/06 (https://dejure.org/2007,8342)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 3 StR 472/06 (https://dejure.org/2007,8342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Allein dem Unterlassen der Rückgabe lässt sich eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 Rn. 2), insbesondere wenn dies geschieht, um den Eigentümer bzw. Gewahrsamsinhaber zu ärgern (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 323/80; Holtz, MDR 1982, 808, 810; Fischer, StGB, 57. Aufl. § 242 Rn. 36; SSW-StGB/Kudlich § 242 Rn. 48, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12

    Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der

    Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09

    Manifestation des Zueignungswillens im Rahmen der Unterschlagung

    Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der

    Dies gilt auch, wenn der Täter die Herausgabe einer Sache trotz rechtlicher Verurteilung unter Anerkennung des fremden Eigentums unterlässt (OLG Koblenz StV 84, 288), etwa um eine eigene Gegenforderung durchzusetzen (vgl. BGH Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 - zitiert nach Juris).
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