Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3621
BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55 (https://dejure.org/1956,3621)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1956 - 3 StR 473/55 (https://dejure.org/1956,3621)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55 (https://dejure.org/1956,3621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,3621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Auch wenn die Rechtsmittelbeschränkung nicht ausdrücklich erklärt wurde, kommt sowohl in der Revisions- als auch in der Revisionsbegründungsschrift zum Ausdruck, dass der Beschwerdeführer allein das Fehlen eines Teilfreispruchs beanstandet (vgl. zur Revisionsauslegung bereits BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Dies entspricht auch dem Zweck der Vorschrift des § 345 Abs. 2 StPO, die der sachkundigen Zusammenfassung der von der Revision erstrebten rechtlichen Angriffe dient (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757).
  • OLG Bremen, 12.09.2018 - 1 AuslA 2/18

    Keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV- RVG für die Teilnahme an Vernehmungen des

    Stattdessen ist das Rechtsmittel gemäß den §§ 77 Abs. 1 IRG i.V.m. 300 StPO so auszulegen, dass es den vom Rechtsmittelführer erkennbar angestrebten Zweck möglichst erreicht (siehe BGH, Urteil vom 16.02.1956 - 3 StR 473/55, BeckRS 9998, 121187, NJW 1956, 756), und danach statthaft und zulässig als Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 29.06.2018 gemäß den §§ 55, 56 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 RVG.
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12

    Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und

    Dies ergibt sich, nachdem eine ausdrückliche Beschränkung der Revision nicht erfolgt ist, aus der Revisionsbegründung (vgl. schon BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756), die der Senat analog § 300 StPO auszulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 208/97, NJW 1997, 3322 f.; s. a. Nr. 156 Abs. 2, 2. Hs. RiStBV), und die sich konkret - neben Angriffen gegen die Strafzumessung des Landgerichts - allein gegen die Nichtanordnung des erweiterten Verfalls richtet.
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 174/17

    Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot beim schweren Bandendiebstahl (minder

    Darin kommt nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 5) zum Ausdruck, dass er das angefochtene Urteil nur teilweise nachprüfen lassen wollte.
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 62/97

    Rechtmäßigkeit der Ausstellung einer günstigen Kriminalprognose trotz eines

    Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel ist wirksam auf die angesprochenen Punkte beschränkt (vgl. BGH NJW 1956, 756, 757 [BGH 16.02.1956 - 3 StR 473/55]; NStZ 1982, 285, 286; BGHSt 38, 362, 363) [BGH 07.10.1992 - 2 StR 374/92].
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 122/95

    Fakultative Milderung - Obligatorische Milderung - Revision - Revisionsbegründung

    Die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH NJW 1956, 756 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 344 Rdn. 6) ist ohne Erfolg.
  • BGH, 11.09.1974 - 2 StR 432/74

    Widersprüchliche Verneinung eines minder schweren Fall des Totschlags

    Bei dieser Sachlage vermag der Senat nicht auszuschließen, daß die Strafkammer die Voraussetzungen des § 213 StGB verkannt oder unzureichend geprüft hat und daher von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NJW 1956, 756 f).
  • BGH, 09.10.1973 - 1 StR 426/73

    Voraussetzungen der Strafmilderung - Erforderliche Verteidigung

    Wird der Angeklagte erneut wegen versuchten Totschlags verurteilt, werden die Voraussetzungen des § 213 StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NJW 1956, 756, 757).
  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68

    Voraussetzungen für ein Vorliegen verminderter Zurechnungsfähigkeit - Abgrenzung

    Im einzelnen wird hierzu auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofes 3 StR 473/55 vom 16. Februar 1956 (LM Nr. 8 zu § 212 StGB = NJW 1956, 756 Nr. 18) Bezug genommen.
  • BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62

    Annahme eines unter mildernden Umständen begangenen Totschlags trotz fehlender

  • BGH, 26.07.1960 - 1 StR 312/60

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht