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   BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16   

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BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16 (https://dejure.org/2017,22204)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2017 - 3 StR 475/16 (https://dejure.org/2017,22204)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16 (https://dejure.org/2017,22204)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 177 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug (objektive Beschaffenheit, Art der Benutzung; Eignung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen); Begehung mittels eines gefährlichen Werkezugs (unmittelbare Einwirkung auf den Körper des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 2 Nr 5 StGB, § 177 Abs 5 Nr 2 StGB, § 177 Abs 6 S 2 Nr 1 StGB, § 25 StGB, § 223 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 52 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 StGB, § 230 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erzwingung sexueller Handlungen i.R. der Vergewaltigung; Drohung gegen das Opfer selbst; Voraussetzungen für das Vorliegen von Mittäterschaft

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und Körperverletzung: Gesetzesänderung für die Bedrohung des Opfers der Vergewaltigung mit Gewalt gegen eine nahestehende Person; Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Körperverletzung und der Einwirkung eines gefährlichen Werkzeugs auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzwingung sexueller Handlungen i.R. der Vergewaltigung; Drohung gegen das Opfer selbst; Voraussetzungen für das Vorliegen von Mittäterschaft

  • rechtsportal.de

    Erzwingung sexueller Handlungen i.R. der Vergewaltigung; Drohung gegen das Opfer selbst; Voraussetzungen für das Vorliegen von Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäterschaft - und der erforderliche eigene Tatbeitrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergewaltigung - und die Gewaltandrohung gegen eine nahestehende Person

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährliches Werkzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 365
  • StV 2018, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 7a; jeweils mwN).
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97

    Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Das bloße Einverständnis mit Gewalthandlungen und die Billigung von einem anderen bereits verwirklichter Tatvarianten kann die Mittäterschaft indes nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; SSW-StGB/Murrmann, 3. Aufl., § 25 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 16.09.1993 - 1 StR 471/93

    Drohung mit Angriff auf dritte Person

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Die alte Fassung des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasste auch solche Fälle, in denen sich das Zwangsmittel nicht gegen das Opfer der Vergewaltigung, sondern gegen eine diesem nahestehende dritte Person richtete (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1993 - 1 StR 471/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 9).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 7a; jeweils mwN).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 538/14

    Erörterungsmangel aufgrund fehlender Erörterung der möglichen

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Die Aufhebung des Strafausspruchs gegen den Angeklagten W. entzieht dem Ausspruch zum teilweisen Vorwegvollzug der Strafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB) die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 538/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Dies gilt auch für die Ausführungen des Oberlandesgerichts zu dem eingesetzten Wasserschlauch (s. allgemein zum gefährlichen Werkzeug gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB BT-Drucks. 13/9064 S. 9; BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 17 mwN; zudem BGH, Urteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05, juris Rn. 7, 19; Beschluss vom 25. November 1986 - 4 StR 605/86, StV 1988, 62 f. mit kritischer Anmerkung Rolinski; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 109).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Sie entzieht jedoch dem rechtsfehlerfreien Ausspruch zum teilweisen Vorwegvollzug der Strafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB) die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 538/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 134/18

    Vergewaltigung (eigenhändige Tathandlung für Verwirklichung eines Regelbeispiel)

    Da der Angeklagte gegen den von ihm erkannten entgegenstehenden Willen der Geschädigten vaginalen Geschlechtsverkehr an ihr vollzogen und damit das Regelbeispiel aus § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB verwirklicht hat, muss der Schuldspruch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 10) auf "Vergewaltigung' statt auf "sexuelle Nötigung' lauten.
  • BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17

    Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend);

    Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13; vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

    Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13; vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12; vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 05.07.2017 - StB 14/17

    BGH hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf

    Denn nach den insoweit allgemein geltenden Maßgaben, von denen abzuweichen kein Anlass besteht, vermag allein die Kenntnis eines Beschuldigten von der Tat eines Mitbeschuldigten und sein Wille, diese als gemeinsame anzusehen, eine Mittäterschaft nicht zu begründen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend aufgezeigt hat, muss deshalb der Schuldspruch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16 Rn. 10) auf "Vergewaltigung' statt auf "sexuelle Nötigung' lauten.
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