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   BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87   

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https://dejure.org/1987,2508
BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87 (https://dejure.org/1987,2508)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1987 - 3 StR 479/87 (https://dejure.org/1987,2508)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1987 - 3 StR 479/87 (https://dejure.org/1987,2508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des Tatopfers zur Tat provoziert worden ist - Irrtum des Täter über einen Angriff auf den Täter durch das Opfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77

    Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
    Gegen die Auffassung des Landgerichts bestehen jedoch insoweit rechtliche Bedenken, als bei der im Rahmen des § 213 erste Alternative StGB zu entscheidenden Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, die Beurteilung auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist (Beschlüsse des Senats vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83; Jähnke in LK, 10. Aufl. Rdn. 6 zu § 213 StGB).
  • BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83

    Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags, wenn die Angeklagte die

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
    Gegen die Auffassung des Landgerichts bestehen jedoch insoweit rechtliche Bedenken, als bei der im Rahmen des § 213 erste Alternative StGB zu entscheidenden Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, die Beurteilung auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist (Beschlüsse des Senats vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83; Jähnke in LK, 10. Aufl. Rdn. 6 zu § 213 StGB).
  • BGH, 26.03.1986 - 3 StR 49/86

    Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles im Sinne des § 213

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
    An einem Angriff auf den Täter fehlt es nach der objektiven Sachlage daher auch dann, wenn der Täter ein Verhalten als Beleidigung auffaßt, das zwar nach seinem objektiven Erklärungswert so verstanden werden kann, das aber vom Opfer nicht so gemeint war (BGHSt 34, 37 f. [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Urteil des Senats vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86

    Begriff der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
    An einem Angriff auf den Täter fehlt es nach der objektiven Sachlage daher auch dann, wenn der Täter ein Verhalten als Beleidigung auffaßt, das zwar nach seinem objektiven Erklärungswert so verstanden werden kann, das aber vom Opfer nicht so gemeint war (BGHSt 34, 37 f. [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Urteil des Senats vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86).
  • BGH, 18.05.1981 - 3 StR 42/81

    Objektive Beurteilung - Schuld des Täters - Reizung zum Zorn - Erheblichkeit -

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach den objektiven Verhältnissen, die zwischen Täter und Opfer bestanden haben (vgl. BGH NStZ 1981, 300, 301; 1985, 216, 217; BGH bei Holtz MDR 1981, 631), die von der getöteten Ehefrau gegenüber dem Angeklagten gebrauchten Schimpfworte als schwere Beleidigung i.S. von § 213 erste Alternative StGB aufgefaßt werden können.
  • BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84

    Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung

    Auszug aus BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach den objektiven Verhältnissen, die zwischen Täter und Opfer bestanden haben (vgl. BGH NStZ 1981, 300, 301; 1985, 216, 217; BGH bei Holtz MDR 1981, 631), die von der getöteten Ehefrau gegenüber dem Angeklagten gebrauchten Schimpfworte als schwere Beleidigung i.S. von § 213 erste Alternative StGB aufgefaßt werden können.
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    bb) Mit diesen Erwägungen kann sich das Landgericht auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, die als notwendige Bedingung des § 213 Alt. 1 StGB eine vorsätzliche schwere Beleidigung im Sinne der vorgenannten Vorschrift verlangt (BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 104/86, BGHSt 34, 37 f.), jedenfalls aber für erforderlich hält, dass das provozierende Tatopfer sich des beleidigenden Charakters des eigenen Verhaltens bewusst gewesen sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86 und vom 25. November 1987 - 3 StR 479/87, NStZ 1988, 216; siehe auch BGH, Urteil vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 Rn. 11 "Provokation des Tatopfers muss bewusst von diesem ausgehen').
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Bei dieser Sachlage fehlt es an dem gebotenen "motivationspsychologischen Zusammenhang" zwischen der Mißhandlung und der Tötungshandlung (vgl. Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 9 und 10; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78 und vom 25. November 1987 - 3 StR 479/87).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    § 213 erste Alternative StGB will den Täter privilegieren, der aus berechtigtem Zorn handelt, weil er vor der Tat seinerseits körperlich oder durch ein ihn - sei es verbal oder in anderer Weise - schwer beleidigendes Verhalten des Opfers angegriffen worden ist (BGHSt 34, 37 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; NStZ 1988, 216).
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