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   BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15   

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https://dejure.org/2016,6390
BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,6390)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,6390)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,6390)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO
    Schuldspruchänderung wegen eines offensichtlichen Versehens

  • HRR Strafrecht

    § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
    Verlesung von Observationsberichten (Ermittlungshandlungen; Beschränkung auf Routinemaßnahmen)

  • lexetius.com

    StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Verlesung polizeilicher Observationsberichte

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Verlesung eines polizeilichen Observationsberichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Observationsberichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlesen polizeilicher Observationsberichte in Hauptverhandlung möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Observationsprotokoll-Fall

    §§ 250 Satz 2, 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
    Unmittelbarkeitsgrundsatz, Observationsprotokoll, Aufklärungsgrundsatz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verlesbarkeit von Observationsberichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1601
  • NStZ 2016, 301
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 15/1508 S. 26 f.) ist eine dahingehende Einschränkung gleichfalls nicht zu entnehmen.

    Dennoch stellen solche Berichte nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich Beispiele für verlesbare Ermittlungsvermerke i.S.d. § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO dar (BT-Drs. 15/1508 S. 26).

    Als Erwägung für die Verlesung von Protokollen und Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden führen die Gesetzesmaterialien an, dass etwa ein Polizeibeamter 'in der Hauptverhandlung ohnehin in der Regel kaum mehr bekunden (könne) als das, was in dem Protokoll bereits schriftlich festgelegt' sei (BT-Drs. 15/1508 S. 26).

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 61/11

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Schiebetermin, Kurztermin; Förderung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Hierfür spricht, dass sie hinsichtlich der Relevanz von Beobachtungsvorgängen vergleichbar sind mit Durchsuchungsberichten (vgl. hierzu BGH NStZ 2011, 532), bei denen es etwa auf die konkrete Lage eines Beweismittels in einer Wohnung oder das Verhalten der bei der Durchsuchung anwesenden Personen maßgeblich ankommen kann, oder Festnahmeberichten (vgl. hierzu BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 1), für die hinsichtlich der Beobachtung äußerer Umstände (Festnahmesituation; eventuelle Anhaltspunkte für Bewusstseinstrübungen der Festgenommenen o.ä.) Vergleichbares gilt.
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Diese Relativierung ('meist') zeigt, dass der Gesetzgeber auch außerhalb der Routine liegende Vorgänge vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht ausschließen wollte (vgl. auch OLG Celle StV 2013, 742).
  • KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der

    Doch ist damit keine inhaltliche Eingrenzung verbunden (vgl. BGH NStZ 2016, 301; OLG Celle NStZ 2014, 175).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Darauf, ob die erklärende Person die Erkenntnisse unmittelbar selbst gewonnen hat oder lediglich aufgrund fremder, namentlich durch mehrere Observationsbeamte zusammengetragener Erkenntnisse - gleichsam vom Hörensagen - berichtet, kommt es nicht an (vgl. allgemein zur Verlesung von Observationsberichten BGH, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 3 Rn. 2; ablehnend SK-StPO/Velten, 5. Aufl., § 256 Rn. 33; Conen in Festschrift Eisenberg, 2019, S. 377, 381 ff.; s. im Übrigen zu Behördenerklärungen LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 12; zum Zeugen vom Hörensagen etwa BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2021 - 2 Rb 25 Ss 240/21

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren,

    Unabhängig von der Zulässigkeit des Antrags sei ergänzend angemerkt, dass die Frage der Verlesbarkeit von Protokollen über Ermittlungshandlungen gem. § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO obergerichtlich ausreichend geklärt ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 08.03.2016, 3 StR 484/15).
  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    So können nach der Rechtsprechung auch Observationsberichte (BGH, Beschluß vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15 - NJW 2016, 1601), besondere Methoden der Spurensicherung (PHIDIAS- OLG Celle, Beschluß vom 15. Juli 2013 - 31 Ss 24/13 - NStZ 2014, 175), aber auch ein "Polizeibericht" (BGH, Beschluß vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18 - Juris) oder ein "Tathergangsbericht" (BGH, Beschluß vom 13. April 2015 - 5 StR 110/15 - JR 2016, 261) verlesen werden.
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