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   BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14   

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https://dejure.org/2014,47823
BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 StGB, § 69a Abs 1 S 3 StGB, § 21 StVG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 2 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung der Ungeeignetheit eines Fahrers zum Führen eines Kfz bei Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Begründung einer isolierten Sperre bei Nicht-Katalogtat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 123
  • NZV 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
    Soll gegen einen Angeklagten wegen einer Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet werden, so muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen; der erforderliche Umfang der Darlegung hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei Fehlen einer Katalogtat)

    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN; zur Anordnung einer isolierten Sperrfrist vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NStZ-RR 2015, 123 (Ls)).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Soll wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat ? wie dies bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Fall ist ? eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit erforderlich, die die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209; vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, NStZ 2015, 579).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Der erforderliche Umfang der Darlegung ist hierbei einzelfallabhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3).

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, aaO; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).

  • OLG Koblenz, 18.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 142/16

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Notwendige Gesamtwürdigung der

    Eine auf den Einzelfall bezogene Begründung macht dies indes nicht entbehrlich (vgl. BGH, 3 StR 487/14 v. 17.12.2014 - NStZ-RR 2015, 123 ; a.A. OLG Koblenz, 1 Ss 105/12 v. 07.11.2012).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 497/15

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und bewaffnetem Handeltreiben mit

    Die Festsetzung einer sogenannten isolierten Sperrfrist ist vorliegend noch hinreichend begründet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NZV 2015, 252 (L); Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 69 StGB Rn. 13, 13a).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Doch hätte gleichwohl - zumal kein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 StGB vorliegt -, eine ausdrückliche Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vorgenommen werden müssen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14).
  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 12/20

    Zur Revisibilität des Rechtsfolgenausspruchs

    Bei Anordnung einer solchen Sperrfrist muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen zu belegen; der erforderliche Umfang der Darlegung hängt dabei vom Einzelfall ab (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 ­ 3 StR 487/14 zitiert nach juris).
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