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   BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08   

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https://dejure.org/2008,6234
BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08 (https://dejure.org/2008,6234)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - 3 StR 494/08 (https://dejure.org/2008,6234)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 3 StR 494/08 (https://dejure.org/2008,6234)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatmerkmals "Ausnutzung einer schutzlosen Lage zur Duldung des Geschlechtsverkehrs" i.S.d. § 177 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Rechtliche Selbstständigkeit von Beihilfetaten im Fall einer Beihilfe durch Unterlassen

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 443
  • NStZ-RR 2009, 362
  • NStZ-RR 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08
    Von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB werden danach Fälle erfasst, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses aber aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (BGHSt 50, 359, 364 ff.; 51, 280, 284).

    Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Furcht vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (BGHSt 51, 280, 285; BGH NStZ 2003, 533, 534).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08
    Soweit der Haupttäter in 13 Fällen rechtsfehlerfrei wegen tateinheitlich begangenen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist, unterliegen diese Taten insgesamt der Aufhebung (BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08
    Von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB werden danach Fälle erfasst, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses aber aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (BGHSt 50, 359, 364 ff.; 51, 280, 284).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08
    Vielmehr hat das Landgericht einen gewalttätigen Umgang des Mitangeklagten mit der Nebenklägerin, der im Sinne eines "Klimas der Gewalt" für ein Fortwirken der Furcht vor Gewalteinwirkungen ausreichen könnte (vgl. BGH NStZ 2005, 268), gerade nicht festgestellt.
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08
    Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Furcht vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (BGHSt 51, 280, 285; BGH NStZ 2003, 533, 534).
  • BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11

    Vergewaltigung (schutzlose Lage; Vorsatz)

    Feststellungen dazu, dass der Angeklagte vorsätzlich eine konkretisierte Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung nötigend ausgenutzt hätte, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284, vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443).
  • BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Vernehmung eines Auslandszeugen; antizipierte

    Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Furcht vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 223/09, NStZ 2010, 149 jeweils mwN).
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