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   BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06   

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BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06 (https://dejure.org/2007,7378)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2007 - 3 StR 497/06 (https://dejure.org/2007,7378)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2007 - 3 StR 497/06 (https://dejure.org/2007,7378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 227 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Totschlag (Unterlassen; Rettungsmöglichkeit); bedingter Vorsatz (Erkennen der Gefahr des Erfolgseintritts); Körperverletzung mit Todesfolge; Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen bei Erkennbarkeit der gebotenen Handlung; Möglichkeit der Verhinderung des Todeseintritts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei sofortiger Hinzuziehung ärztlicher Hilfe; Erkennbarkeit einer konkreten ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 § 212 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 469
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06
    Dieses ist nur dann gegeben, wenn der Angeklagte die Möglichkeit tatsächlich erkannt hat, ohne ärztliche Hilfe werde sein Freund zu Tode kommen (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 15 Rdn. 9 a, 17).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss dem Täter bewusst sein, dass der Rettungserfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger); wohl auch Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; zust. z.B. SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., § 13 Rn. 38; LK-StGB/Jescheck, 11. Aufl., vor § 13 Rn. 96; Rosenau, aaO, S. 699; aM etwa Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 15 Rn. 94 mwN; Verrel, aaO, S. 467; Haas, HRRS 2016, 384, 395 f.).
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Es muss eine Gewissheit oder an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Erfolg bei Vornahme der unterlassenen Handlung nicht wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 75 50, 326, BGH NJW 1990, 2565; 2000, 2757, NStZ 2004, 296; 2007, 469; 2010, 408, NStZ-RR 2004, 45, OLG Hamm NJW 59, 1551).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Wegen Totschlags durch Unterlassen hätte sich der Angeklagte nur strafbar gemacht, wenn das gebotene Handeln den als möglich erkannten Tod noch hätte verhindern können und er sich dessen bewusst war (vgl. BGH NStZ 2007, 469; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben aaO § 15 Rdn. 94; Fischer aaO § 13 Rdn. 42).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Die vom 5. Strafsenat zitierten Entscheidungen stützen nicht seine These, der Vorsatz verlange in Fällen der "Quasi-Kausalität' ein sicheres Wissen des Täters dahingehend, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger) und "wohl auch' Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe im Einzelnen dazu Hoven, NStZ 2017, 707 f.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 22 Rn. 31a f.).
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Nur eine sicher voraussehbare Erfolglosigkeit lässt die Handlungspflicht entfallen (BGH NStZ 07, 469).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Die Urteilsfeststellungen selbst gebieten stattdessen den Schluss, dass es letztlich ungeklärt bleibt, ob ein pflichtgemäßes Handeln des Angeklagten den Tod wenigstens eines der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH NStZ 2007, 469).
  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

    Die Annahme, der an die Prüfung der ("Quasi")Kausalität anzulegenden Maßstab einer "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" der Erfolgsverhinderung (vgl. dazu bereits RG, Urteil vom 25.06.1917 - III 213/17, RGSt 51, 127; so auch BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469) müsse (unverändert) "in die Prüfung des Tatentschlusses im Rahmen der Versuchsprüfung einbezogen werden" (aaO Rn. 55), ist zwar nach Ansicht der Kammer durchgreifenden Bedenken ausgesetzt.

    Dass sie in Unterlassens-Fällen - ausgehend von einer hier zu beachtenden "Quasikausalität" - tatsächlich anders verfahre, lässt sich nicht ohne weiteres erkennen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.11.1991 - 4 StR 451/91, NStZ 1992, 125; zum bedingten Vorsatz beim Unterlassen auch LK/Weigend, 12. Aufl., § 13 Rn. 73 mwN; unklar BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 02.03.1962 - 4 StR 355/61, NJW 1992, 1212, 1214).

  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 34/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: deliktsübergreifende

    Dies gilt in gleicher Weise für deliktsübergreifende strafbarkeitsbegründende Umstände aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06 Rn. 10 (zum Unterlassen); Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02 Rn. 6 (zum unterbliebenen Rücktritt) und Beschlüsse vom 18. März 2003 - 4 StR 83/03 Rn. 3, vom 13. September 2001 - 4 StR 322/01 Rn. 4 und vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00 Rn. 5) und damit auch für die Gesichtspunkte, die eine Garantenstellung im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB begründen (vgl. Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 46 Rn. 45b mwN).
  • OLG Hamburg, 02.03.2012 - 1 U 86/10

    Regress der gesetzlichen Krankenversicherung nach Balkonsturz einer Versicherten:

    Es muss Gewissheit oder an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Erfolg bei Vornahme der unterlassenen Handlung nicht wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 06.07.1990, 2 StR 549/89, juris Rn. 55; Urteil vom 06.03.2003, 4 StR 493/02, juris Rn. 22; Urteil vom 06.03.2007, 3 StR 497/06, juris Rn. 7).
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