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   BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17   

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https://dejure.org/2017,15496
BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17 (https://dejure.org/2017,15496)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - 3 StR 5/17 (https://dejure.org/2017,15496)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - 3 StR 5/17 (https://dejure.org/2017,15496)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB; § 55 StPO
    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer auf einer Kurierfahrt als Gehilfe; täterschaftsbegründender Gestaltungswille; Handlungsspielräume; Bewertungseinheit); Auskunftsverweigerungsrecht bei gefahr der Strafverfolgung trotz ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 55 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

  • IWW

    § 53 Abs. 1 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 55 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Beurteilung der Bedeutung ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Beurteilung der Bedeutung ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch Beweisantrag der Staatsanwaltschaft muss ordnungsgemäß beschieden werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 546
  • NStZ-RR 2017, 220
  • StV 2019, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung könnten die Angeklagte V. oder die Mitangeklagten dazu veranlassen, möglicherweise die Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend bereits in dem Beweisantrag hingewiesen hatte - vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung könnten die Angeklagte V. oder die Mitangeklagten dazu veranlassen, möglicherweise die Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend bereits in dem Beweisantrag hingewiesen hatte - vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Eine Verfolgungsgefahr ist selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, NStZ 2013, 241 mwN).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    War nach alledem auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen nur von einer Beihilfe der Angeklagten zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auszugehen, stellen sich ihre Unterstützungshandlungen in den Fällen III. 3. d) und e) der Urteilsgründe als eine Tat im Rechtssinne dar: Die Strafkammer ist hinsichtlich des Mitangeklagten El. R. - zutreffend - davon ausgegangen, dass für ihn als Haupttäter die vier Lieferungen eine Bewertungseinheit bildeten, weil sie, wie die einheitliche Bestellung der Handelsmenge von fünf Kilogramm zeigte, auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145).
  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Dies hat aber zur Konsequenz, dass wegen der Akzessorietät der Beihilfe auch die mehreren Unterstützungshandlungen der Angeklagten V. zu einer Tat im Rechtssinne zusammenzufassen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465 mwN; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 306).
  • BGH, 15.09.2015 - 3 StR 229/15

    Beweiswürdigung hinsichtlich Erforderlichkeit der Bandenabrede i.R.d.

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revisionen der Angeklagten und des Mitangeklagten E. R. mit Beschluss vom 15. September 2015 (3 StR 229/15 - juris) aufgehoben, in einem Fall auch, soweit es den nicht revidierenden Mitangeklagten El. R. betraf.
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 287/15

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Anderes kann nur gelten, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (siehe zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 287/15, juris mwN).
  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23
    Ausgehend hiervon hätte das Landgericht die Unterstützungshandlungen des Angeklagten nicht getrennt nach den zwei umgeschichteten Marihuana-Teilmengen betrachten dürfen, sondern auf eine einzige Beihilfetat des Angeklagten im Rechtssinne erkennen müssen, weil sämtliche von ihm entfaltete Hilfstätigkeiten auf die Förderung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes - nämlich des gewinnbringenden Weiterverkaufs der aus Spanien insgesamt eingeführten 105 Kilogramm Marihuana - abzielten und sich auf eine einzige Haupttat des Auftraggebers T.   bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, Rn. 7; und vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, Rn. 3; Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, Rn. 13).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Grundsätzlich kann es nur in dem Umfang greifen, in welchem die Befragung sich auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu den abgeurteilten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn darstellen würden (s. im Einzelnen BGH, Urteile vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, NStZ 2007, 278 Rn. 6; vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Das Urteil verhält sich nicht zu den vom Zeugen insofern geltend gemachten Gründen, insbesondere nicht dazu, ob der Zeuge vorgebracht hat, bei einer wahrheitsgemäßen Aussage laufe er Gefahr, sich im Hinblick auf den Verdacht der Straftat einer falschen Verdächtigung selbst zu belasten, weil sich herausstellen könne, dass er bei seiner Einlassung als Angeklagter in dem gegen ihn geführten Strafverfahren eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt habe (vgl. zur Ungeeignetheit einer solchen Behauptung, bei Fehlen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für frühere Falschangaben ein Auskunftsverweigerungsrecht zu begründen, OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, NStZ-RR 2015, 49, 50; KK-StPO/Bader, 8. Aufl., § 55 Rn. 9 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit entsteht, wenn der Zeuge bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Tatsachen angeben müsste, die den "Anfangsverdacht" einer strafbaren oder bußgeldbedrohten Tat iSv § 152 Abs. 2 StPO begründen (BGH NStZ 2017, 546 ff. ).

    Die sichere Erwartung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist hingegen nicht erforderlich (BGH NStZ 2017, 546 ff.).

    Der Anfangsverdacht eines straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens muss sich allerdings auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2017, 546 ff.; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 11; BGH NStZ 2010, 287; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 64. Auflage,§ 55 StPO Rn. 7).

  • BGH, 28.06.2023 - 4 StR 212/22

    BGH verwirft Staatsanwaltschaftsrevision gegen Teilfreispruch vom Vorwurf des

    Infolgedessen könnte dem Zeugen Er.   auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens wegen des Tötungsdelikts das von ihm gegenüber dem Landgericht geltend gemachte (umfassende) Auskunftsverweigerungsrecht betreffend seine etwaigen Kontakte zu dem Angeklagten zugestanden haben (vgl. zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO bei im Zusammenhang miteinander stehenden Straftaten BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 13).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Denn soweit die Handlungen sich als Beihilfe zum Handeltreiben darstellen, sind auch allein auf den Absatz von Einzelverkaufsmengen bezogene Tathandlungen - wegen der Akzessorietät der Beihilfe - als eine (Beihilfe)Tat im Rechtssinn zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 06.04.2017 - 3 StR 5/17, insoweit in NStZ 2017, 546 nicht abgedruckt; Beschluss vom 21.01.2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465, m.w.N.; anders - nicht tragend - BGH, Urteil vom 11.12.2003 - 3 StR 375/02, NStZ-RR 2004, 146, 148).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    a) Die sich aus den Revisionsanträgen und ihrer Begründung ergebende Beschränkung des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19) auf vier Verkaufsfälle ist allerdings teilweise unwirksam, weil zwischen den vom Landgericht festgestellten Verkäufen an S. und den angeklagten Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen ein untrennbarer Zusammenhang besteht, da insoweit - je nach Zuordnung - tatbestandliche Bewertungseinheiten gegeben sein können (Unteilbarkeit des Schuldspruchs; vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17; vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09; vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
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