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   BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99   

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BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,1249)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2000 - 3 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,1249)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2000 - 3 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,1249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Kompensation der Verfahrensverzögerung in der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Maßregelanordnung - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Entziehung - Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Revision - Zustellung - Empfangszuständigkeit - Rechtsanwalt - Wahlverteidiger - Pflichtverteidiger - Beschleunigungsgebot - Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 354 a; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; ZPO § 211; ; ZPO § 212; ; ZPO § 195 Abs. 2; ; ZPO § 191

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; StPO § 337 Abs. 1, § 344 Abs. 1
    Verletzung des Beschleunigungsgebots als von Amts wegen zu beachtender Verfahrensverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99
    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99).

    Eine Sachentscheidung, d.h. eine Herabsetzung der verhängten Einzelfreiheitsstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe durch den Senat kommt nicht in Betracht, weil angesichts der maßvollen Strafen nicht ausgeschlossen werden kann, daß der neue Tatrichter auch unter Berücksichtigung des Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot gleich hohe (vgl. dazu BGHSt 45, 308 = NJW 2000, 748) oder nur unwesentlich niedrigere Strafen verhängen wird.

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99
    Die Strafkammer prüft ferner nicht, ob es sich nicht um eine Gelegenheits- oder Konfliktstat handelt, die unabhängig von einem möglicherweise festzustellenden dauerhaften (krankhaften) Zustand begangen worden sein kann (vgl. BGH NStZ 1985, 309; 1991, 528; Lackner StGB 23. Aufl. § 63 Rdn. 6 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99
    Die Strafkammer prüft ferner nicht, ob es sich nicht um eine Gelegenheits- oder Konfliktstat handelt, die unabhängig von einem möglicherweise festzustellenden dauerhaften (krankhaften) Zustand begangen worden sein kann (vgl. BGH NStZ 1985, 309; 1991, 528; Lackner StGB 23. Aufl. § 63 Rdn. 6 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 100/23
    Allerdings ist für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichts von Amts wegen geboten, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 502/00, NStZ 2001, 52; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32; KK-StPO/Lohse/Jakobs, 9. Aufl., MRK, Art. 6 Rn. 38; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 514; offengelassen durch BGH, Beschluss vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, juris Rn. 6).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Dem steht im vorliegenden Fall aber entgegen, dass eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso wie im Revisionsverfahren (dazu siehe BGH, Beschluss vom 02.08.2000 - 3 StR 502/99, juris Rn. 8, NStZ 2001, 52; Beschluss vom 20.06.2007 - 2 StR 493/06, juris Rn. 9, NStZ 2008, 118) grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen ist (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 05.03.2018 - OLG 25 Ss 136/18 (B), juris Rn. 11, ZfSch 2018, 411; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 - III-3 RBs 70/10, juris Rn. 14, DAR 2011, 409; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/14 (15/14 Owi), juris Rn. 19, VRS 126, Nr. 59; Beschluss vom 06.05.2014 - Ss (B) 82/2012 (59/12 OWi), juris Rn. 28).
  • BGH, 19.03.2003 - 2 StR 23/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; ausdrückliche

    Bei Verletzung des Beschleunigungsgebots hat der Tatrichter nicht nur Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen, sondern, worauf der Senat in seinem Beschluß hingewiesen hatte, das Maß der Kompensation durch Vergleich der verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (BGH NStZ 2001, 52; wistra 2001, 177 f, NStZ-RR 2000, 343 f).
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

    b) Entgegen der Auffassung des Angeklagten hatte der Senat auch nicht von Amts wegen zu überprüfen, ob eine konventionswidrige Verfahrensverzögerung gegeben ist, da der geltend gemachte Verfahrensverstoß vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entstanden ist und der Angeklagte diesen daher ohne weiteres mit der Verfahrensrüge hätte vortragen können (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 52).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

    In dieser vom Angeklagten nicht mitverursachten Verfahrensverzögerung liegt zwar hier noch keine so schwerwiegende Verletzung des aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK folgenden allgemeinen Beschleunigungsgebots, dass bereits eine zahlenmäßig festgesetzte Strafreduzierung geboten wäre (vgl. BGH NStZ 2001, 52 m.w.N.); jedoch ist in der erheblichen Verfahrensverzögerung ein so schwerwiegender Strafmilderungsgrund zu sehen, dass nach Auffassung des Senats nur noch die Festsetzung der nach den Umständen niedrigstmöglichen Gesamtgeldstrafe in Betracht kommt.
  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel

    Zwar hat das Landgericht weder, wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten gewesen wäre, das Ausmaß einer Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensverzögerung ausdrücklich festgestellt, noch hat es das Maß der von ihm vorgenommenen Kompensation durch einen Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG, NStZ 1997, 591; BGH, NJW 1999, 1198, 1199 = NStZ 1999, 181 f.; NStZ 2001, 52; Fischer StGB § 46 Rdn. 62 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es im vorliegenden Fall nicht (BGH NStZ 2001, 52; NStZ-RR 2005, 320).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    a) Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso wie im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge zu prüfen (vgl. nur BGH NStZ 2001, 52; NStZ 2008, 118; Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - Ss 18/2011 [23/11] - Meyer-Goßner, a.a.O., Anh 4 MRK, Art. 6 Rn. 9 g für das Revisionsverfahren, jew. m.w.N. sowie Senatsbeschluss vom 31. März 2014 - Ss (B) 18/2014 [15/14 OWi] - OLG Hamm DAR 2011, 409).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07

    Strafzumessung (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung);

    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 361/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Ausschluss der

  • OLG Bamberg, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 1386/08

    Anspruch auf faires rechtsstaatliches Verfahren im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

  • BGH, 21.11.2006 - 3 StR 329/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 06.06.2006 - 2 StR 2/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revisionsinstanz (Herabsetzung

  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das

  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

  • OLG Dresden, 05.03.2018 - 25 Ss 136/18

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei rechtsstaatswidriger Verzögerung

  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99 (1)   

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https://dejure.org/2001,3751
BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99 (1) (https://dejure.org/2001,3751)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2001 - 3 StR 502/99 (1) (https://dejure.org/2001,3751)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99 (1) (https://dejure.org/2001,3751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
    Ob dies der Fall ist, hat das Rechtsmittelgericht im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. BGH NStZ 1999, 258; 1999, 526, 527).

    In einem derartigen Fall kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne weitere Ermittlungen bejaht werden (vgl. BGH NStZ 1999, 258, 259; 1999, 526, 527; BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00).

  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98

    Voraussetzungen des Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
    Ob dies der Fall ist, hat das Rechtsmittelgericht im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. BGH NStZ 1999, 258; 1999, 526, 527).

    In einem derartigen Fall kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne weitere Ermittlungen bejaht werden (vgl. BGH NStZ 1999, 258, 259; 1999, 526, 527; BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00).

  • BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
    Wird im Strafverfahren die Frage streitig, ob ein Rechtsmittel wirksam zurückgenommen wurde, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 337/00

    Unzulässigkeit wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
    In einem derartigen Fall kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne weitere Ermittlungen bejaht werden (vgl. BGH NStZ 1999, 258, 259; 1999, 526, 527; BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
    Wird im Strafverfahren die Frage streitig, ob ein Rechtsmittel wirksam zurückgenommen wurde, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8).
  • BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05

    Konkurrenzen (Klammerwirkung); Tateinheit; Tatmehrheit

    Wenn das Landgericht in der Hauptverhandlung ersichtlich keinen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten hatte und solche von der Verteidigung auch nicht geltend gemacht worden sind, so kann diese grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 120/01; BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99; BGH NStZ 1984, 181 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16

    Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten

    Als Prozesshandlung ist sie bedingungsfeindlich (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1953 - 3 StR 435/53, BGHSt 5, 183; Beschluss vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99, bei Becker, NStZ-RR 2002, 97, 101 (Nr. 43)).
  • BGH, 22.12.2005 - 3 StR 413/05

    Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision (ausdrückliche Ermächtigung des

    Damit ist eine klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH NStZ 2001, 104; BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 388/10

    Wirksame Revisionsrücknahme (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis;

    In einem derartigen Fall kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne weitere Ermittlungen bejaht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2003 - 3 StR 452/02

    Wirksame Rücknahme der Revision (Widerruf; Formanforderungen; Schreiben des

    Dies ist für eine Rechtsmittelrücknahme ausreichend (BGH, Beschl. vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99).
  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

    Dies hat der Senat auf die zulässige Revision von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 52 [BGH 27.04.2001 - 3 StR 502/99]; 2009, 108, 109; NStZ-RR 2008, 208 [BGH 06.03.2008 - 3 StR 376/07]; vgl. auch BGH NStZ 2005, 223; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rdn. 127; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Art. 6 MRK Rdn. 9a).
  • VG Würzburg, 07.09.2016 - W 1 K 16.627

    Antragsfrist für Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege

    Der Kläger hat eine wirksame Erledigungserklärung abgegeben; er hat rechtlich zulässig die Rechtsbedingung aufgestellt (vgl. hierzu BGH, U. v. 27.04.2001 - 3 StR 502/99 - juris), dass seine Teilerledigungserklärung nicht gelten solle, wenn das Verhalten des Beklagten ein (konkludentes) Anerkenntnis darstelle.
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