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   BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53   

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https://dejure.org/1953,66
BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53 (https://dejure.org/1953,66)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1953 - 3 StR 504/53 (https://dejure.org/1953,66)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1953 - 3 StR 504/53 (https://dejure.org/1953,66)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 168
  • NJW 1954, 159
  • MDR 1954, 149
  • MDR 1954, 184
  • DB 1954, 85
  • JR 1954, 147
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.04.1933 - I 1418/32

    Kann auf Einziehung polizeilicher Art erkannt werden, wenn das Gesetz sie erst

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Die im Gutachten 1966 wiedergegebenen Ergebnisse fast aller vorangegangener Einzeluntersuchungen sprachen zwar für den Eintritt der absoluten (unbedingten) Fahruntüchtigkeit bei einem Wert von 1, 0 %o, wie er schon der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, die sich auf die in dem Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes vom 1. März 1955 (redigiert und erläutert von Borgmann, Blutalkohol und Verkehrsstraftaten, 1955) dargestellten Forschungsergebnisse der medizinischen Wissenschaft stützte (BGHSt 5, 168, 170 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] /171; 10, 265, 268; 13, 83, 84 f; 19, 243, 244).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Sie spiegeln anders als die von der Rechtsprechung durch den Senat bestimmten Grenzwerte "absoluter" Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB (BGHSt 5, 168; 21, 157; 34, 133; 37, 89) - nicht medizinisch-naturwissenschaftliche Erfahrungssätze wider, die im Rahmen tatrichterlicher Beweiswürdigung Beachtung finden, sondern erfüllen - unter der Voraussetzung verfahrensbezogen ordnungsgemäßen Zustandekommens - bei Vorliegen entsprechender Meßwerte für sich selbst die tatbestandlichen Voraussetzungen.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2023 - 1 Ss 276/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Ein Ermessen des Tatrichters besteht nicht (vgl. BGHSt 5, 168, 176; 6, 183, 185; Fischer StGB 70. Aufl. § 68 Rn. 50; Schäfer/Sander/van Gemmeren Strafzumessung 6. Aufl. Rn. 555).
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