Rechtsprechung
BGH, 24.06.2008 - 3 StR 515/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Unzulässige Verfahrensrüge (Revisionsbegründung; Zuordnung von Tatsachen und Rügen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2
Auffinden der Tatsachengrundlage zu Verfahrensrügen aus einer umfangreichen Blattsammlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.06.2008 - 3 StR 515/07
- BGH, 24.07.2008 - 3 StR 515/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86
Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung
Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 515/07
Es ist nämlich nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, eine umfangreiche Blattsammlung daraufhin zu überprüfen, ob die zum Beleg der tatsächlichen Grundlagen der Rügen erforderlichen Unterlagen in dem ungeordneten Aktenkonvolut enthalten sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2, Formerfordernis 1).
- OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20
Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin
Es ist zwar nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, eine umfangreiche Blattsammlung daraufhin zu überprüfen, ob die zum Beleg der tatsächlichen Grundlagen der Rügen erforderlichen Unterlagen in dem ungeordneten Aktenkonvolut enthalten sind (BGH Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 515/07, BeckRS 2008, 13796, beck-online). - BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15
Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG …
Diese Rüge ist bereits unzulässig, da der Inhalt der betreffenden E-Mails nicht in der Revisionsbegründung selber wiedergegeben ist, sondern insoweit auf ein - nicht paginiertes - Anlagenkonvolut Bezug genommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10 und vom 24. Juni 2008 - 3 StR 515/07; Cirener, NStZ-RR 2011, 134). - BGH, 08.07.2008 - 3 StR 165/08
Unbegründete Revision (unzulässige Verfahrensrügen)
Die Verfahrensrügen sind sämtlich unzulässig erhoben (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Juni 2008 - 3 StR 515/07); sie hätten aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts auch in der Sache keinen Erfolg gehabt.
Rechtsprechung
BGH, 24.07.2008 - 3 StR 515/07 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unzulässige Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Geltendmachung des Beruhens einer gerichtlichen Entscheidung auf einer falschen Rechtsanwendung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 356a
Beanstandung einer falschen Rechtsansicht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.06.2008 - 3 StR 515/07
- BGH, 24.07.2008 - 3 StR 515/07 (1)