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   BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16   

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https://dejure.org/2017,15299
BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16 (https://dejure.org/2017,15299)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2017 - 3 StR 516/16 (https://dejure.org/2017,15299)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2017 - 3 StR 516/16 (https://dejure.org/2017,15299)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich vertyptem Milderungsgrund (hier: Beihilfe); Verschlechterungsverbot bei Änderung des Schuldspruchs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 177 Abs 5 StGB vom 13.11.1998
    Beihilfe zur sexuellen Nötigung: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 5 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Annahme eines minder schweren Falles der Beihilfe zur sexuellen Nötigung bei der Strafrahmenwahl i.R.d. Gesamtwürdigung

  • rewis.io

    Beihilfe zur sexuellen Nötigung: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Annahme eines minder schweren Falles der Beihilfe zur sexuellen Nötigung bei der Strafrahmenwahl i.R.d. Gesamtwürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zur sexuellen Nötigung: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2778
  • NStZ 2017, 524
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) stünde einer entsprechenden Änderung des Schuldspruchs nicht entgegen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7; vom 17. Juli 1979 - 1 StR 261/79, BGHSt 29, 63, 66), sondern lediglich der Verhängung einer höheren Einzelstrafe.
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) stünde einer entsprechenden Änderung des Schuldspruchs nicht entgegen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7; vom 17. Juli 1979 - 1 StR 261/79, BGHSt 29, 63, 66), sondern lediglich der Verhängung einer höheren Einzelstrafe.
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 460/17

    Keine Unverwertbarkeit der unbefugten Aussage eines

    Dies ist ebenso rechtsfehlerhaft wie die unterbliebene Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, die - auch - die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (Fall II. 2.) betrifft (zu den Prüfungsschritten, falls ein vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt und das Gesetz einen unbenannten minder schweren Fall vorsieht, s. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot)

    b) Darüber hinaus hat das Tatgericht im Fall II. 5 der Urteilsgründe nicht erkennbar geprüft, ob das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) allein oder unter Berücksichtigung der sonstigen Milderungsgründe Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls im Sinne des § 176a Abs. 4 StGB sein könnte (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 531/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17

    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 Rn. 6; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16 Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524; Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten

    Rechtsfehlerhaft ist es vorliegend auch, dass sich die Strafkammer nicht erkennbar damit auseinandergesetzt hat, ob ein minder schwerer Fall gemäß § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB unter Heranziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB zu bejahen war (zur Prüfungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 579/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Abhängigkeit; eingewurzelte, auf

    Dies ist rechtsfehlerhaft (Senat NStZ 2017, 524; Fischer StGB 64. Auflage § 50 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17

    Beihilfe (Gehilfenvorsatz: notwendige Konkretisierung); besondere gesetzliche

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, Rn. 6).
  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 398/21

    Strafzumessung (Rücktrittsprivileg; Vorliegen von vertypten Milderungsgründen:

  • BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Zusammentreffen verschiedener

  • BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23

    Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Aufklärungshilfe, lange Verfahrensdauer)

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • BGH, 28.11.2018 - 3 StR 387/18

    Prüfung eines Vorliegen eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes durch

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