Rechtsprechung
BGH, 08.03.2016 - 3 StR 524/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich; Erfordernis eines gemeinsamen Einwirkens auf das Opfer bei der Begehung der Körperverletzungshandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 267 StPO
Gefährliche Körperverletzung: Urteilsfeststellungen bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Nachprüfung eines gemeinsamen Wirkens eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung
- rewis.io
Gefährliche Körperverletzung: Urteilsfeststellungen bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Nachprüfung eines gemeinsamen Wirkens eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
Revisionsrechtliche Nachprüfung eines gemeinsamen Wirkens eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wo gefährliche Körperverletzung drauf steht, muss sie auch festgestellt sein….
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gefährliche Körperverletzung - und die Beihilfe
Verfahrensgang
- LG Aurich, 02.07.2015 - 13 KLs 2/15
- BGH, 08.03.2016 - 3 StR 524/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1898
- NStZ-RR 2016, 139
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 524/15
Dabei wird weder Eigenhändigkeit noch Mittäterschaft vorausgesetzt; ausreichend ist vielmehr schon das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386).
- BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei …
Weder Eigenhändigkeit noch Mittäterschaft wird vorausgesetzt; ausreichend ist vielmehr schon das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 524/15, NStZ-RR 2016, 139).