Rechtsprechung
BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 244a StGB
Schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Tippgeber) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 242 Abs 1 StGB, § 244a Abs 1 StGB, § 261 StPO
Bandendiebstahl: Zurechenbarkeit von Tatbeiträgen; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Erkundung von Tatobjekten als Beihilfehandlung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 242 Abs. 1, § 244a Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Wertung eines Tatbeitrags als Beihilfehandlung zum Bandendiebstahl; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände
- rewis.io
Bandendiebstahl: Zurechenbarkeit von Tatbeiträgen; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Erkundung von Tatobjekten als Beihilfehandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wertung eines Tatbeitrags als Beihilfehandlung zum Bandendiebstahl; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände
- rechtsportal.de
Wertung eines Tatbeitrags als Beihilfehandlung zum Bandendiebstahl; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tatzurechnungen in der Bande
Verfahrensgang
- LG Verden, 21.07.2015 - 7 KLs 7/15
- BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 538/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 139
- StV 2019, 104
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08
Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)
Auszug aus BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille Tatherrschaft auszuüben, d.h. ob objektiv oder jedenfalls aus seiner Sicht die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575). - BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille Tatherrschaft auszuüben, d.h. ob objektiv oder jedenfalls aus seiner Sicht die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575).
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Selbst wenn sich die Voraussetzungen einer Bande feststellen ließe, resultierte daraus unmittelbar nichts für die konkrete Form strafbarer Beteiligung eines einzelnen Bandenmitglieds an Bandentaten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15 Rn. 5 mwN (in NStZ-RR 2016, 139 nur redaktioneller Leitsatz)).
Rechtsprechung
BGH, 19.04.2016 - 3 StR 538/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 260 StPO
Berichtigung eines Schreibversehens - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 21.07.2015 - 7 KLs 7/15
- BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 538/15