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   BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98   

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BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98 (https://dejure.org/1999,7225)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1999 - 3 StR 538/98 (https://dejure.org/1999,7225)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - 3 StR 538/98 (https://dejure.org/1999,7225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Schwerer Raub; Milderes Gesetz; Verwenden einer Waffe; Gefährliches Werkzeug (Ungeladene Pistole)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; StGB § 250 Abs. 2 a.F.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98
    Danach wäre aber nach altem Recht nur eine Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB und nach neuem Recht regelmäßig nur eine Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB in Betracht gekommen (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen); Beschl. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 (zur Veröffentlichung vorgesehen)).
  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98

    Einordnung eines mit Platzpatronen geladenen Gas- und Schreckschussrevolvers in

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98
    Für den Fall solcher Feststellungen weist der Senat auf seine, in jenem Verfahren ergangene Entscheidung hin, wonach ein mit Platzpatronen geladener Revolver, der dem Opfer an den Körper gehalten wird, ein objektiv gefährlicher Gegenstand ist, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, und damit als Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 sowie Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) StGB n.F. anzusehen ist (Senat, Beschl, vom 19. August 1998 -3 StR 333/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98
    Danach wäre aber nach altem Recht nur eine Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB und nach neuem Recht regelmäßig nur eine Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB in Betracht gekommen (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen); Beschl. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 (zur Veröffentlichung vorgesehen)).
  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Der Senat hat dementsprechend in der Bedrohung mit einem mit Knallmunition geladenen Revolver, der dem Opfer "entgegengehalten" bzw. auf das Opfer "gerichtet" war, zwar ein Verwenden, nicht aber ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. zu sehen vermocht (Beschl. vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 467/98; vgl. auch Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 517198 - und Beschl. vom 5. Januar 1999. - 3 StR 538/98).

    Hier sind, soweit ersichtlich, bislang alle Strafsenate für § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. der Auslegung gefolgt, die durch die bisherige Rechtsprechung zu § 223 a StGB a.F. vorgegeben war (vgl. Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 13/9064 S. 18), und haben als gefährliches Werkzeug ein objektiv gefährliches Tatmittel angesehen, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (1. Senat: Urt. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 = NStZ 1998, 567; Urt. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98; Beschl. vom 3. November 1998 - 1 StR 529/98; 2. Senat: Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 = NStZ 1998, 462, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; 3.Senat: Beschl, vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98; Beschl. vom 5. Januar 1999 - 3 StR 538/98; 4. Senat: Beschl. vom 19. Mai 1998 - 4 StR 204/98 = NStZ 1998, 511; Beschl. vom 17. Juni 1998 - 4 StR 137/98 = NStZ-RR 1998, 294; Beschl. vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98; Beschl. vom 7. Januar 1999 - 4 StR.

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