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BGH, 05.01.1999 - 3 StR 550/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verlesung einer Kopie (Überzeugungsbildung); Aufklärungspflicht; Strengbeweis - verkehrslexikon.de
Zur Übereinstimmung der Kopie in der Akte mit dem Original
- Wolters Kluwer
Überzeugung des Tatrichters von der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 176
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16
Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt …
d) Obwohl dies als verfahrensrechtliche Frage nicht Gegenstand des jetzigen Zulassungsverfahrens ist, sei doch die Anmerkung erlaubt, dass entgegen der Ansicht des Verteidigers gegen die Verwendung von Kopien bzw. Ausdrucken auch im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nichts einzuwenden ist (BGH v. 05.01.1999 - 3 StR 550/98 - NStZ-RR 1999, 176). - OLG Hamm, 27.02.2020 - 4 RBs 73/20
Keine Pflicht zur Vorhaltung von Originalen in der Bußgeldakte
Gegen die Verwendung von Kopien bzw. Ausdrucken ist auch im gerichtlichen Verfahren grds. nichts einzuwenden ist (BGH vom 05. Januar 1999 - 3 StR 550/98, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. September 2016, 1 OWi 3 SsRs 93/16, juris).