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   BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87   

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https://dejure.org/1988,1955
BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87 (https://dejure.org/1988,1955)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1988 - 3 StR 567/87 (https://dejure.org/1988,1955)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1988 - 3 StR 567/87 (https://dejure.org/1988,1955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund wegen unzulässigem Abweiß eines Befangenheitsantrages - Hervorgerufene Besorgnis einer Voreingenommenheit durch grob unsachliche Äußerungen des Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 372
  • StV 1988, 281
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Diese konnte zu Recht befürchten, der Vorsitzende werde ihre Interessen auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen und geneigt sein, auf nicht genehmes Verhalten ihrer selbst oder ihres Verteidigers in einer für sie nachteiligen Weise sachfremd zu reagieren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 1; Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 222/88, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 2).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Eindruck einer Voreingenommenheit, der sich schon aus dem nachhaltigen und intensiven Hinwirken auf einen Verzicht der Vernehmung von Zeugen ergeben konnte, durch das weitere Verhalten des Vorsitzenden gestützt und verstärkt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281).

    Nach dem Verlauf des ersten Hauptverhandlungstages musste sich der Staatsanwaltschaft die Besorgnis aufdrängen, der Vorsitzende ziehe eine schnelle Prozesserledigung ohne Beachtung ihrer prozessualen Beteiligtenrechte einer sachgemäßen Aufklärung der Anklagevorwürfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 StR 28/03, NStZ 2003, 666, 667; Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281 f.).

  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Angesichts des Umstandes, daß ein Polizeibeamter in der Hauptverhandlung auf eine den Angeklagten entlastende Aussage des Zeugen Ma. hingewiesen hatte, die dem Verteidiger und auch dem Vorsitzenden bislang unbekannt war, und die in Spurenakten enthalten war, die sich bisher nicht bei den Verfahrensakten befanden, und der daraufhin erfolgten Ankündigung des Verteidigers, nach Durcharbeitung der Spurenakten Beweisanträge stellen zu wollen, konnte die vom Vorsitzenden verfügte Beendigung der Beweisaufnahme, seine Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, das Schlußplädoyer zu halten, und die Äußerung dem Verteidiger gegenüber, daß dessen angekündigte Beweisanträge möglicherweise alle abgelehnt würden, auch in einem besonnenen Angeklagten die Befürchtung wecken, dieser Richter sei ihm gegenüber nicht mehr unbefangen und geneigt, auf das prozessuale Vorgehen seines Verteidigers ihm, dem Angeklagten, gegenüber in einer seiner Sache nachteiligen Weise zu reagieren und die schnelle Sacherledigung einer sachgerechten Aufklärung vorzuziehen (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

    Das konnte in dem Angeklagten, für den in diesem Verfahren viel auf dem Spiel stand, die Befürchtung aufkommen lassen, der Vorsitzende werde die Interessen des Angeklagten auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen (vgl. BGH StV 1988, 281, 282).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die rechtswidrige Ablehnung eines begründeten Beweisantrags allein begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH NStZ 1988, 372).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Auch ist anerkannt, dass bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit bedacht werden muss, dass ein anfänglicher Eindruck einer Voreingenommenheit durch das weitere Verhalten des abgelehnten Richters gestützt und verstärkt werden kann (BGH NJW 2018, 2578; StV 1988, 281; OLG München NJW 2007, 449).
  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 447/90

    Glaubhaftmachung - Überzeugung des Gerichts - Beibringung von Beweismitteln -

    Auf die tatsächlich eingenommene innere Haltung des ehrenamtlichen Richters kommt es nicht an, entscheidend ist vielmehr die Sicht des Angeklagten (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1.
  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

    Verfehlte Rechtsansichten und tatsächliche Irrtümer, wie sie jedem Richter unterlaufen können, rechtfertigen die Ablehnung eines Richters jedoch in der Regel nicht (vgl. z.B. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 6, BGH NStZ 1988, 372; BGH VRS 41, 203).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2006 - 2 Ss OWi 154 B/06

    Bußgeldverfahren: Richterablehnung wegen Unmutsäußerung über einen Beweisantrag

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