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   BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14   

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BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14 (https://dejure.org/2015,11018)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - 3 StR 575/14 (https://dejure.org/2015,11018)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14 (https://dejure.org/2015,11018)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 154a StPO
    Nachträgliche Beschränkung der Strafverfolgung

  • HRR Strafrecht

    § 220a StGB; § 25 StGB; § 261 StPO; § 60 Nr. 2 StPO
    Beteiligung am Völkermord (Mittäterschaft; arbeitsteiliges Vorgehen; gemeinschaftliche Tätigkeit; Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat; Umfang der Tatbeteiligung; Tatherrschaft; kein Erfordernis einer Mitwirkung am Kerngeschehen; Organisationsherrschaft; keine ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Nr 1 StGB vom 23.07.1993, § 25 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 220a Abs 1 Nr 1 StGB vom 10.03.1987
    Beihilfe zum Völkermord: Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker in Ruanda; Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft bei nicht eigenhändigen Tötungshandlungen; fehlerhafte Beweiswürdigung im Hinblick auf die ...

  • IWW

    § 154 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 220a StGB, § 154a StPO, § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 154a Abs. 3 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der weiteren Strafverfolgung auf den Vorwurf des Völkermordes anlässlich des "Massakers von Kiziguro"

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des objektiven Tatbestands eines mittäterschaftlich begangenen Völkermordes; Zielgerichtetes Wollen der teilweisen oder vollständigen Zerstörung einer tatbestandlich geschützten Gruppe; Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die tatrichterliche ...

  • rewis.io

    Beihilfe zum Völkermord: Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker in Ruanda; Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft bei nicht eigenhändigen Tötungshandlungen; fehlerhafte Beweiswürdigung im Hinblick auf die ...

  • ra.de
  • legal-tools.org

    Beihilfe zum Völkermord

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der weiteren Strafverfolgung auf den Vorwurf des Völkermordes anlässlich des "Massakers von Kiziguro"

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der weiteren Strafverfolgung auf den Vorwurf des Völkermordes anlässlich des "Massakers von Kiziguro"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Völkermord in Ruanda - vor der deutschen Justiz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täterschaft und Teilnahme beim Völkermord

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen Völkermord in Ruanda - Täter, nicht Teilnehmer!

  • archive.is (Pressebericht, 21.05.2015)

    Urteil gegen Ex-Bürgermeister aus Ruanda: Motiv für Völkermord bleibt offen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Tatherrschaft beim Völkermord und Völkermordabsicht

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 21.05.2015)

    Beihilfe zum Völkermord ist zu wenig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 21.05.2015)

    Völkermord in Ruanda: "Das hat lebenslange Haft zur Folge"

Besprechungen u.ä. (3)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tatherrschaft beim Völkermord und Völkermordabsicht

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Völkermord in Ruanda - zum Merkmal der Zerstörungsabsicht (Dr. Lars Berster; ZIS 2016, 72)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zerstörungsabsicht bei dem völkerstrafrechtlichen Verbrechen des Genozids - Zugleich eine Anmerkung zur deutschen Rechtsprechung im Verfahren gegen Onesphore R. (Prof. Dr. Daniela Demko; ZIS 2017, 766-781)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 738
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Dementsprechend kann ein Rechtsfehler auch deshalb anzunehmen sein, weil das Tatgericht nach den Feststellungen nahe liegende Schlussfolgerungen nicht gezogen hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen, die dieses Ergebnis stützen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, juris Rn. 67).

    Denn es genügt, wenn die ganze oder teilweise Zerstörung der Gruppe das Zwischenziel des Täters bildet (Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 814); sie muss ebenso wie bei den sonstigen Delikten mit einer durch eine besondere Absicht geprägten überschießenden Innentendenz nicht Triebfeder bzw. Endziel, Beweggrund oder Motiv des Täters sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, juris Rn. 66 mwN zu § 263 StGB).

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14

    Anforderungen an die Feststellung eines mittäterschaftsbegründenden Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Dementsprechend kann ein Rechtsfehler auch deshalb anzunehmen sein, weil das Tatgericht nach den Feststellungen nahe liegende Schlussfolgerungen nicht gezogen hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen, die dieses Ergebnis stützen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, juris Rn. 67).
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg -

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09

    Beweiswürdigung (fehlende Eigeninitiative eines angehörigen Zeugen zur Tätigung

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14
    Mit Blick auf die insoweit auch in ihrem Zusammenhang eindeutigen Urteilsgründe kann dem Vorbringen in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts nicht gefolgt werden, die Urteilsgründe würden die nach § 220a Abs. 1 StGB aF erforderliche Völkermordabsicht, das heißt das zielgerichtete Wollen der teilweisen oder vollständigen Zerstörung einer von der Vorschrift geschützten Gruppe (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732, 2733) zumindest in deren sozialer Existenz (BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 80; vgl. im Einzelnen MüKo-StGB/Kreß, 2. Aufl., § 6 VStGB Rn. 71 ff.), positiv belegen.
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Im Übrigen stand der Verurteilung eines ruandischen Bürgermeisters wegen Völkermords dessen frühere Position ebenfalls nicht entgegen (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, JZ 2016, 103; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 3 StE 4/10 1/15, juris).

    Indes hat er im Folgenden mehrfach keinen Anlass gesehen, diese Frage ausdrücklich aufzugreifen, und die Strafverfolgung (früherer) fremder Hoheitsträger durch deutsche Gerichte wegen Delikten nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder zuvor nach § 220a StGB aF ohne weiteres unbeanstandet gelassen (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, JZ 2016, 103 (Völkermord unter Beteiligung eines ruandischen Bürgermeisters); Beschlüsse vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732 (Beihilfe zum Völkermord durch den Leiter einer örtlichen Polizeistation in Bosnien-Herzegowina); vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 7 ff.; vom 9. Oktober 2019 - AK 54/19, juris (Folterungen durch Geheimdienstmitarbeiter in Syrien); vom 16. Mai 2019 - AK 23/19, juris (in dieser Sache)).

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, BGHR VStGB § 6 Mittäter 1; vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen

    Dieses Urteil hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 21. Mai 2015 (Az.: 3 StR 575/14) auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Nebenkläger Zeugin 34, Zeuge 88 und Zeugin 35 unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.

    Diese Absicht kann in der Regel aus den Umständen eines Angriffs unter strukturell organsierter zentraler Lenkung auf die Gruppe, von dem der Täter weiß und den er in seinen Willen aufnimmt, geschlossen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 23, 30, 33 unter Hinweis auf die Vorbereitungskonferenz der Staatenkonferenz sowie die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (A., TC); BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18 unter Hinweis auf Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 825 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, AC; Krstic, TC; Popovic pp., TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Kayishema, Rudzindana, AC; Gaccumbitsi, AC; Nahimana pp., AC)).

    Im Einzelnen war er, wie bereits oben ausgeführt und vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Mai 2015 (Az.: 3 StR 575/14 - dort Tz. 11) ausführlich dargestellt, schon in die Vorbereitungen des Massakers eingebunden und begab sich als Teil der Führungsebene, ebenso wie G. und andere Verwalter, am Vortag zu dem Kirchengelände und führte Gespräche mit den Priestern, in denen diesen zu verstehen gegeben wurde, dass auch sie bei dem bevorstehenden Angriff getötet werden würden, wenn sie das Kirchengelände nicht verließen.

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat genügen (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 10 m.w.N.).

    Diese den Tatbestand des Völkermordes erst begründende Absicht setzt voraus, dass es dem Täter im Sinne eines zielgerichteten Wollens auf die Zerstörung der von § 220a StGB a. F. geschützten Gruppe zumindest in deren sozialer Existenz ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13).

    Denn es genügt, wenn die ganze oder teilweise Zerstörung der Gruppe das Zwischenziel des Täters bildet; sie muss ebenso wie bei den sonstigen Delikten mit einer durch eine besondere Absicht geprägten überschießenden Innentendenz nicht Triebfeder bzw. Endziel, Beweggrund oder Motiv des Täters sein (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13 m.w.N.).

    All dies lässt es als fernliegend erscheinen, der Angeklagte habe als einziger aller gemeinschaftlich handelnder Tatbeteiligter nicht mit Völkermordabsicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens gehandelt (s. auch BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18), nachdem auch an keiner Stelle ein innerer Vorbehalt des Angeklagten oder gar eine Missbilligung der Ereignisse ablesbar ist.

  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20

    Völkermord zum Nachteil der religiösen Gruppe der Jesiden

    Vorausgesetzt ist insoweit zielgerichtetes Wollen der teilweisen oder vollständigen Zerstörung einer von der Vorschrift geschützten Gruppe zumindest in ihrer sozialen Existenz (BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 21.05.2015 - 3 StR 575/14, zit. nach juris, dort Rdnr. 13).

    Es genügt, wenn die ganze oder teilweise Zerstörung der Gruppe das Zwischenziel des Täters bildet, sie muss im Sinne einer überschießenden Innentendenz geprägt sein, jedoch nicht Triebfeder bzw. Endziel, Beweggrund oder Motiv des Täters sein (BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 21.05.2015 - 3 StR 575/14, zit. nach juris, dort Rdnr. 16; Urteil vom 21.02.2001 - 3 StR 372/00, NJW 2001, 2728 ff. (2729)).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15

    Allgäuer Islamistin

    a) Die Beweiswürdigung des Landgerichts weist, gemessen an dem revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, juris Rn. 14), keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Dieses subjektive Unrechtsmerkmal setzt voraus, dass es dem Täter selbst im Sinne eines zielgerichteten Wollens auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der Gruppe zumindest in ihrer sozialen Existenz ankommt (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, BGHR VStGB § 6 Absicht 1 Rn. 13; zu § 220a StGB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00, BGHR StGB § 220a Absicht 1; ferner BGH, Beschluss vom 29. August 1996 - AK 30/96, BGHR StGB § 220a Tatverdacht 2).

    Ausreichend ist, wenn der von ihm erstrebte Erfolg sein Zwischenziel bildet; die Zerstörung muss für ihn weder Endziel noch Triebfeder, Beweggrund oder Motiv sein (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, BGHR VStGB § 6 Absicht 1 Rn. 16).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Allerdings muss sich die Mitwirkung nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden bei wertender Gesamtbetrachtung als Teil der Tätigkeit aller darstellen, wobei wesentliche Anhaltspunkte dafür der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu bilden können (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 - NStZ-RR 2018, 40 und vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17 - NStZ 2018, 144 sowie Urteile vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14 - juris Rn. 10 und vom 23. Januar 1958 - 4 StR 613/57 - BGHSt 11, 268).
  • LG Essen, 03.02.2017 - 32 KLs 11/16

    Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten, Phishing

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21.05.2015, 3 StR 575/14 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 403/14

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff des Arzneimittels)

    Beim Angeklagten T. beschränkt der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die Verfolgung hinsichtlich des Vorwurfs des vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung aus den oben dargelegten Gründen gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung (zur Anwendbarkeit von § 154a Abs. 2 StPO, wenn ein Urteil in angemessener Frist nicht zu erwarten ist: BGH, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14).
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