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   BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98   

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BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98 (https://dejure.org/1999,6961)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1999 - 3 StR 576/98 (https://dejure.org/1999,6961)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 3 StR 576/98 (https://dejure.org/1999,6961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB
    Rechtsbeugung bei DDR - Richtern im Zusammenhang mit Republikflüchtlingen

  • Wolters Kluwer

    Straftaten gegen das StGB der DDR; Voraussetzungen der Rechtsbeugung; Fehlerhafte Nichtberücksichtigung der Verwirklichung des objektiven Tatbestands

  • Judicialis

    StGB-DDR § 213 Abs. 1; ; StGB-DDR § 213 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB-DDR § 240 Abs. 1; ; StPO § 358

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98
    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 11. April 1997 (BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    In seiner ersten Aufhebungsentscheidung vom 11. April 1997 (BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2) hat der Senat unter Darlegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtsbeugung durch Verhängung einer unvertretbar hohen Strafe im einzelnen ausgeführt, daß "in der Verurteilung des 37jährigen zuvor unbestraften und in den Arbeitsprozeß ohne Beanstandung eingegliederten W. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten allein für den Ungehorsam gegenüber der Ausreisegesetzgebung eine offensichtliche schwere Menschenrechtsverletzung" liege und gleiches auch für die Teilnahmehandlung in Form der Beantragung einer sogar noch höheren Strafe gelte.

    Die rechtsfehlerhafte Verneinung des objektiven Tatbestandes legt zwar zunächst die Besorgnis nahe, das Landgericht habe sich möglicherweise den Blick für eine zutreffende Prüfung der Frage verstellt, ob die Angeklagten wissentlich gehandelt haben; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der objektive Tatbestand für den Rückschluß auf den Rechtsbeugungsvorsatz ein wesentliches Kriterium (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2, DDR-Recht 12; BGH NStZ-RR 1996, 201, 202).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98
    Denke daran, die Republik braucht Devisen." Diese Äußerung hätte als Indiz für die Bejahung des Beihilfevorsatzes bei den Angeklagten C. und R. Bedeutung haben können, weil es auf deren Kenntnis von der Funktion der Strafverfahren gegen Republikflüchtlinge" als Devisenquelle hindeuten kann (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9; Staatsanwalt 1; BGH, Urt. vom 10. Dezember 1998 - 5 StR 322198 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Urt. vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98); für den insoweit entscheidenden Vorsatz der Angeklagten K. war dies ohne Belang, denn diese zeigte sich nach den Feststellungen über den Auftritt der Staatsanwälte empört und brachte diesen Vorfall innerdienstlich zur Meldung.
  • BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Freikauf in der ehemaligen

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98
    Denke daran, die Republik braucht Devisen." Diese Äußerung hätte als Indiz für die Bejahung des Beihilfevorsatzes bei den Angeklagten C. und R. Bedeutung haben können, weil es auf deren Kenntnis von der Funktion der Strafverfahren gegen Republikflüchtlinge" als Devisenquelle hindeuten kann (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9; Staatsanwalt 1; BGH, Urt. vom 10. Dezember 1998 - 5 StR 322198 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Urt. vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98); für den insoweit entscheidenden Vorsatz der Angeklagten K. war dies ohne Belang, denn diese zeigte sich nach den Feststellungen über den Auftritt der Staatsanwälte empört und brachte diesen Vorfall innerdienstlich zur Meldung.
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98
    Die rechtsfehlerhafte Verneinung des objektiven Tatbestandes legt zwar zunächst die Besorgnis nahe, das Landgericht habe sich möglicherweise den Blick für eine zutreffende Prüfung der Frage verstellt, ob die Angeklagten wissentlich gehandelt haben; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der objektive Tatbestand für den Rückschluß auf den Rechtsbeugungsvorsatz ein wesentliches Kriterium (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2, DDR-Recht 12; BGH NStZ-RR 1996, 201, 202).
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