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   BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17   

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https://dejure.org/2017,32552
BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17 (https://dejure.org/2017,32552)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - 3 StR 58/17 (https://dejure.org/2017,32552)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 3 StR 58/17 (https://dejure.org/2017,32552)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StGB; § 46 StGB
    Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe (Nebenstrafe; Strafzumessungsentscheidung; Gesamtbetrachtung)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB; § 52 StGB; § 74 StGB
    Für jeden Beteiligten gesonderte Prüfung der Konkurrenzen bei durch mehrere Personen begangener Deliktsserie; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Einzelstrafen im Wege einer Gesamtbetrachtung der den ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 74c Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 31 Abs. 1 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entzug eines dem Täter zustehenden Gegenstands (hier: Grundstück) von nicht unbeträchtlichem Wert; Berücksichtigung dieses Entzugs als bestimmenden Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden ...

  • rewis.io

    Strafsache: Konkurrenz bei durch mehrere Personen begangener Deliktsserie; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Teilnahme bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug eines dem Täter zustehenden Gegenstands (hier: Grundstück) von nicht unbeträchtlichem Wert; Berücksichtigung dieses Entzugs als bestimmenden Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden ...

  • rechtsportal.de

    Entzug eines dem Täter zustehenden Gegenstands (hier: Grundstück) von nicht unbeträchtlichem Wert; Berücksichtigung dieses Entzugs als bestimmenden Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    20 Hanfernten - und die Frage der Mittäterschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Einziehung des Wertersatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Wertersatzes - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13

    Konkurrenzverhältnis bei Deliktsserie (Mittäterschaft; Beurteilung für jeden

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17
    Ob andere Beteiligte die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 507/14, StV 2015, 421, 422; vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13).

    Er ändert deshalb den Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ab, wobei er davon absieht, in der Urteilsformel auch die gleichartige Idealkonkurrenz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13 mwN).

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass das Landgericht, das rechtlich zutreffend die Einziehung des Wertersatzes von 60.000 EUR für den Verkauf eines dem Angeklagten weiterhin gehörenden Grundstücke angeordnet hat (§ 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 74c Abs. 1 StGB), übersehen hat, dass eine solche Maßnahme den Charakter einer Nebenstrafe hat und damit als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Einzelstrafen im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen gewesen wäre (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169, 170 mwN).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 507/14

    Gleichartige Tateinheit bei mehrere Taten betreffenden Tatbeiträgen eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17
    Ob andere Beteiligte die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 507/14, StV 2015, 421, 422; vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17
    Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17
    Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Frage, ob eine Handlungseinheit besteht, ist bei mehreren Tatbeteiligten für einen jeden gesondert zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 3 StR 58/17, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Ob Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat das Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen: maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19, juris Rn. 8; vom 29. Juni 2017 - 3 StR 58/17, juris Rn. 8; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort

    Ob Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat das Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 3 StR 58/17 Rn. 8; vom 7. März 2018 - 2 StR 559/17 Rn. 9; Urteile vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 514, 515, und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291).
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