Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.2009

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   BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08 (1)   

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BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08 (1) (https://dejure.org/2009,2568)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2009 - 3 StR 601/08 (1) (https://dejure.org/2009,2568)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2009 - 3 StR 601/08 (1) (https://dejure.org/2009,2568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absicht zum Inverkehrbringen von falschen Banknoten in mehreren Teilmengen bei Verschaffen einer Falschgeldmenge als gewerbsmäßiges Handeln i.S.d. § 146 Abs. 1 Nr. 2, § 146 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 146 Abs. 1; ; StGB § 146 Abs. 2; ; StGB § 243 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absicht zum Inverkehrbringen von falschen Banknoten in mehreren Teilmengen bei Verschaffen einer Falschgeldmenge als gewerbsmäßiges Handeln i.S.d. § 146 Abs. 1 Nr. 2 , § 146 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschgeld nur im Großeinkauf

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3798
  • NStZ 2010, 148
  • StV 2010, 304
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Erforderlich ist dabei stets, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH NJW 1996, 1069; Fischer aaO Vor § 52 Rdn. 62).

    Auch im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG geht der Täter nur dann gewerbsmäßig vor, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die einen der Tatbestände des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (vgl. BGH NJW 1996, 1069).

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 289/04

    Diebstahl; besonders schwerer Fall; Gewerbsmäßigkeit; Einnahmequelle

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Denn die besondere Kennzeichnung einer gewerbsmäßigen Straftat besteht nicht darin, dass der Täter durch die - gegebenenfalls sukzessiv erfolgende - Verwertung des durch die Straftat erlangten Gegenstandes eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 335).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf den verwirklichten Tatbestand, mithin die Begehung von Diebstählen, bezieht (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 335; OLG Köln NStZ 1991, 585).

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 580/92

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Gewerbsmäßig - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Schließlich steht der Nichtannahme der Gewerbsmäßigkeit im vorliegenden Fall nicht entgegen, dass bei einem Betäubungsmittelhändler gewerbsmäßiges Handeltreiben in Betracht kommen kann, wenn er von vorneherein beabsichtigt, eine durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Rauschgiftmenge nach und nach in mehreren Teilmengen weiter zu veräußern (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 3, 4); denn in diesen Fällen treibt der Täter bereits durch den Erwerb der Betäubungsmittel mit diesen Handel und verwirklicht - im Unterschied zu der hier vorliegenden Konstellation - damit diejenige Tatbestandsvariante, auf die sich auch seine Wiederholungsabsicht bezieht.
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Ob der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat, beurteilt sich vielmehr nach seinen ursprünglichen Planungen sowie seinem tatsächlichen, strafrechtlich relevanten Verhalten über den gesamten ihm anzulastenden Tatzeitraum (vgl. BGH NJW 2004, 2840, 2841; NStZ-RR 2006, 106, 107).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91

    Gewerbsmäßiger Handel bei Veräußerung von Teilmengen eines Btm-Erwerbs

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Schließlich steht der Nichtannahme der Gewerbsmäßigkeit im vorliegenden Fall nicht entgegen, dass bei einem Betäubungsmittelhändler gewerbsmäßiges Handeltreiben in Betracht kommen kann, wenn er von vorneherein beabsichtigt, eine durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Rauschgiftmenge nach und nach in mehreren Teilmengen weiter zu veräußern (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 3, 4); denn in diesen Fällen treibt der Täter bereits durch den Erwerb der Betäubungsmittel mit diesen Handel und verwirklicht - im Unterschied zu der hier vorliegenden Konstellation - damit diejenige Tatbestandsvariante, auf die sich auch seine Wiederholungsabsicht bezieht.
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • OLG Köln, 06.08.1991 - Ss 330/91
    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf den verwirklichten Tatbestand, mithin die Begehung von Diebstählen, bezieht (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 335; OLG Köln NStZ 1991, 585).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Immerhin wird diese Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2003, 40 m.w.N.), wenngleich das Merkmal der "Gewerbsmäßigkeit" in anderen Bereichen der Kriminalität - etwa beim Absatz bei Bewertungseinheiten von Drogen (vgl. BGH NStZ 1993, 87 = BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 4) anders als bei dem von Falschgeld (vgl. BGH NStZ 2010, 148-149 = BGHR StGB § 146 Abs. 2 gewerbsmäßig 1) - durchaus divergierend beurteilt wird.
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Anders als in Fällen des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB, in denen es bei einem einheitlichen Verschaffungsvorgang an der Absicht wiederholter Tatbegehung fehlen kann (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NJW 2009, 3798), liegt das deliktische Handeln hier allein in der Weitergabe, nicht in dem einheitlichen Verschaffen des Falschgeldes.
  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Verschafft sich der Täter durch eine einheitliche Handlung Falschgeld, um dieses im Anschluss entweder bei günstiger Gelegenheit oder an bereits feststehende Abnehmer abzusetzen, so liegt auch dann nur eine Tat im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn das Inverkehrbringen in mehreren Einzelakten geschieht (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NJW 2009, 3798 ; vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98, NStZ-RR 2000, 105 ).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Die Wiederholungsabsicht muss sich stets auf das Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, BGHR StGB § 146 Abs. 2 Gewerbsmäßig 1; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 2; Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NStZ 1996, 285, 286; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor §§ 52 ff. Rn. 95; Fischer, StGB, 65. Aufl., vor § 52 Rn. 61a).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    hat sich darüber hinaus des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen in acht tateinheitlichen Fällen gemäß § 276 Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig gemacht; insoweit sind die Voraussetzungen gewerbs- (vgl. BGH NJW 2009, 3798 zu § 146 Abs. 2 StGB) oder bandenmäßiger Begehung im Sinne des § 276 Abs. 2 StGB nicht festgestellt.
  • BGH, 16.11.2023 - 1 StR 378/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen in Tateinheit mit

    Dabei ist stets erforderlich, dass sich die Wiederholungsabsicht des Täters auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert oder mit einem Regelbeispiel versehen ist (BGH, Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 21 und vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17 Rn. 16; Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22 Rn. 12; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, BGHR StGB § 260 Gewerbsmäßig 4 Rn. 5 und vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, BGHR StGB § 146 Abs. 2 Gewerbsmäßig 1 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Begriff der Gewerbsmäßigkeit: Wiederholungsabsicht)

    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Gewerbsmäßig handelt der Täter, der sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (Weber BtMG BtMG § 29 Rn. 1998; BGH StV 1997, 636; BGH NJW 2004, 2840; BGH NJW 2009, 3798; BGH NStZ 2014, 85; BGH NStZ-RR 2011, 373).
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 524/09

    Voraussetzungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns beim Handeltreiben

    a) Dabei kann dahinstehen, ob das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit hier schon deshalb entfällt, weil die verkaufsfertig in Tüten verpackten Marihuana-Portionen von lediglich einer Marihuana-Pflanze stammten, die der Angeklagte zuvor in seinen Besitz gebracht und abgeerntet hatte, oder ob es für die Annahme wiederholter Tatbegehung ausreicht, dass der Angeklagte beabsichtigte, diese Pflanze mehrfach abzuernten (zur fehlenden Gewerbsmäßigkeit bei einem Erwerbsvorgang vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 3 sowie jüngst BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08 (Inverkehrbringen von in einem Akt erlangtem Falschgeld)).
  • BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13

    Gleichzeitiges Sich-verschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten (Tateinheit;

    Jedoch muss sich in einem solchen Fall konkurrenzrechtlich verbundener Taten aus den Feststellungen zumindest ergeben, dass der Täter die Absicht hatte, das betroffene Delikt mehrfach zu begehen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
  • LG Freiburg, 14.03.2014 - 10 Ns 410 Js 4578/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Beweiswürdigung und

  • LG Duisburg, 19.03.2021 - 32 KLs 45/20
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2009 - 3 StR 601/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8730
BGH, 15.01.2009 - 3 StR 601/08 (https://dejure.org/2009,8730)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - 3 StR 601/08 (https://dejure.org/2009,8730)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 3 StR 601/08 (https://dejure.org/2009,8730)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Fristbeginns zur Begründung der Revision mit Zustellung des ergänzten Urteils; Voraussetzungen der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beginn der Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe durch das Gericht

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 4; ; StPO § 275 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - 3 StR 601/08
    Die Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe beginnt mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht (§ 267 Abs. 4 Satz 3, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH NJW 2008, 3509; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 166/23

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Mit der Zustellung des gegebenenfalls ergänzten Urteils beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 StR 601/08).
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