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   BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14   

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https://dejure.org/2015,6461
BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14 (https://dejure.org/2015,6461)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 StR 612/14 (https://dejure.org/2015,6461)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 StR 612/14 (https://dejure.org/2015,6461)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 30 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Strafrahmenwahl beim (möglichen) Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: des schweren Raubes) und gesetzlich vertypten Milderungsgründen (hier: Versuch der Beteiligung; kein Beleg des Vorsatzes bzgl. einer bandenmäßigen Begehung durch die tatrichterlichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schweren Falles vor - und der gesetzlich vertypte Milderungsgrund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertypter Milderungsgrund als weitere Strafrahmenmilderung nach minder schwerem Fall

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Ausscheiden eines minder schweren Falls sind gesetzlich vertypte Milderungsgründe in die Strafrahmenwahl einzubeziehen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 535/14).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 535/14

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 535/14).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17

    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23

    Verwerfung der Revision; Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14 Rn. 5 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1083 f.).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den nur wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; MüKoStGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 104 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1107 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (BGH, Beschl. v. 17.10.2017 - 3 StR 423/17 unter Verweis auf BGH, Beschl. v. 1.2.2015 - 1 StR 629/14 = NStZ 2015, 696; v. 3.3.2015 - 3 StR 612/14 - juris Rn. 7, v. 4.4.2017 - 3 StR 516/16 = NStZ 2017, 524 m.w.N.).
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