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   BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94   

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BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94 (https://dejure.org/1995,595)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1995 - 3 StR 625/94 (https://dejure.org/1995,595)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 (https://dejure.org/1995,595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2234
  • MDR 1995, 835
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
    Gerade das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts hat nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung bei der Gesamtstrafenbildung besondere Bedeutung erlangt; die rechtlich notwendige Würdigung als selbständige Taten braucht nicht zu im Endergebnis für den Angeklagten ungünstigeren Rechtsfolgen zu führen, als sie früher unter Zugrundelegung einer fortgesetzten Handlung waren (vgl. BGHSt 40, 138, 162).

    Dabei besteht bei einer Serie im wesentlichen gleichartiger Einzeltaten durchaus die Möglichkeit, diese bei der Strafzumessung zusammenfassend zu würdigen und gemeinsame Erwägungen "vor die Klammer zu ziehen" (BGHSt 40, 138, 159, 162).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
    Hierbei sind namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen (BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]/270).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
    Die wiederholte Verwirklichung der gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten, einer persönlichen Beziehung entspringenden Taten muß nicht Ausdruck einer sich steigernden rechtsfeindlichen Einstellung sein; vielmehr kann die Hemmschwelle für die späteren Taten - aus dem Angeklagten nicht voll anzulastenden Gründen - von Tat zu Tat niedriger geworden sein (u. a. BGHR StGB § 54 I Bemessung 2).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
    Demgegenüber ist die bloße Zusammenzählung der verwirkten Einzelstrafen nicht maßgebend, vielmehr eher geeignet, den Blick für die gesetzmäßige Strafe zu verstellen (BGHR StGB § 54 I Bemessung 5).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Nur in diesem Rahmen kann eine "Verletzung des Gesetzes' (§ 337 Abs. 1 StPO) vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Senat, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; BGH, Urteil vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 3 StR 351/00, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Das sehr straffe Zusammenziehen der Einzelstrafen belegt zudem, daß das Landgericht bei der zusammenfassenden Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Straftaten gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB den engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhang der Taten nicht übersehen hat (vgl. BGH StV 1993, 302; 2000, 254; NJW 1995, 2234 f.; NStZ 1996, 187).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86 -, zitiert nach juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 -, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, NJW 1981, 692 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 -, zitiert nach juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 2 Ss 558/08 - Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 46 Rn. 146).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Dies gilt erst recht, wenn sie sich gar der oberen Strafrahmengrenze nähern (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Rn. 8; vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 Rn. 5; vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 Rn. 17; vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 Rn. 6 und vom 20. März 1985 - 2 StR 44/85 Rn. 14; Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2; vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 und vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83 Rn. 4), also den eröffneten Strafrahmen ausschöpfen.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle des Revisionsgerichts ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

    Zwar erfordert der Strafzumessungsvorgang der Gesamtstrafenbildung grundsätzlich eine zusammenfassende Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB), bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 4 m.w.N.) bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    a) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bildung einer Gesamtstrafe strafmildernd ins Gewicht fallen, daß zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654).

    Gerade das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts hat nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) bei der Bildung der Gesamtstrafe besondere Bedeutung erlangt (BGHSt aaO. 165; vgl. auch BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 186/00

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters II

    An die Begründung der Strafhöhe sind allerdings um so größere Anforderungen zu stellen, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH NJW 1995, 2234, 2235; BGHSt 24, 268, 271).

    Insoweit ist die bloße Zusammenzählung der verwirktem Einzelstrafen nicht maßgebend, sondern eher geeignet, den Blick für die gesetzmäßige Strafe zu verstellen (vgl. BGH NJW 1995, 2234, 2235; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung1).

  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

    Die Häufung der Taten innerhalb eines kurzen Zeitraums mußte hier nicht ausdrücklich erwähnt werden, zumal sich ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten bei der Gesamtstrafenbildung mäßigend auf die Erhöhung der Einsatzstrafe auswirken kann (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 2 und 10; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.) sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02

    Gesamtstrafenbildung (höherer Wert des Zusammenhangs der Einzeltaten als der

    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95

    DDR - Gesamtstrafe - Wiedervereinigung - Hauptstrafe

  • BGH, 21.05.1996 - 5 StR 89/96

    Besondere Erörterung der Höhe einer Gesamtstrafe

  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 158/21

    Strafzumessung (eingeschränkte Revisibilität; Strafmilderungsgrund: Verzicht auf

  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03

    Angemessenheit der Gesamtstrafe; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung;

  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03

    Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 334/91
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 32/08

    Erörterungsmangel zum minder schweren Fall bei sexuellem Missbrauch von Kindern

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 313/08

    Fehlende Anklage

  • BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02

    Mord (niedrige Beweggründe); minder schwerer Fall des Totschlages

  • BGH, 17.11.2005 - 3 StR 379/05

    Strafzumessung (Begründung; Ausschöpfung des Strafrahmens)

  • BGH, 25.10.2000 - 3 StR 351/00

    Prüfungsumfang des Revisionsgericht bezüglich der Strafzumessung

  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 398/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Tatserie von Missbrauchstaten: sinkende

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 641/96

    Strafmildernde Berücksichtigung fehlender Gewaltanwendung bei sexuellem

  • BGH, 14.12.1999 - 1 StR 563/99

    Strafzumessung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Strafzumessung;

  • BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96

    Gesamtstrafenbildung - Einsatzstrafe - Hemmschwelle

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 556/98

    Überprüfbarkeit der Strafzumessung des Tatrichters durch das Revisionsgericht

  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98

    Gesamtstrafenbildung; Serienstraftaten; Verfolgungsverjährung

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98

    Gesamtstrafenbildung bei Serientaten; Fortsetzungszusammenhang

  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

  • BGH, 27.01.1999 - 3 StR 622/98

    Voraussetzung für einer Verwerfung einer Revision als unbegründet; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 40/97

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatrichters - Möglichkeit der revisionsrechtlichen

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 1 Ss 162/01

    Gesamtstrafe; Nachträgliche Gesamtstrafe; Bemessung; Berechnung; Serienstraftat

  • BayObLG, 23.11.1995 - 5St RR 122/95
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