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   BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62   

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BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62 (https://dejure.org/1963,322)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1963 - 3 StR 64/62 (https://dejure.org/1963,322)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1963 - 3 StR 64/62 (https://dejure.org/1963,322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung - Parteibegriff und Sinn und Zweck des Art. 21 GG - Tatbestandsmerkmal "sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten" in § 90a Strafgesetzbuch (StGB) - Abgrenzung des Tatbestandes gegenüber dem straffreien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 51
  • NJW 1963, 2132
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Aus den in Art. 21 GG genannten Merkmalen und der Stellung dieses Artikels im Gesamtgefüge des Grundgesetzes ergibt sich jedenfalls, daß als Partei nur eine Vereinigung von Staatsbürgern anzusehen ist, die mit Hilfe ihrer Organisation in einem bestimmten Sinne Einfluß auf die staatliche Willensbildung der Bundesrepublik durch Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen anstrebt (vgl. BVerfGE 3, 383, 403; 5, 85, 112; BVerwGE 1, 184, 185; 6, 96, 98 mit ausführlicher Schriftumsangabe; 8, 327, 328; ferner Rechtliche Ordnung des Parteiwesens, Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Parteienrechtskommission, 20 Auflage 1958 S. 123 ff, insbesondere S. 133/134; Menger AÖR 78, 149 ff).

    Dem Landgericht ist vielmehr auch darin zuzustimmen, daß zum Tatbestand des § 90 a StGB "eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung" der Vereinigung gegen die bestehende Verfassungsordnung gehört, wie sie das Bundesverfassungsgericht bei der Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG auf politische Parteien vorausgesetzt hat (vgl. BVerfGE 5, 85, 141).

    Wenn die Strafkammer annimmt, die T.-Partei betreibe durch Artikel in ihren Parteizeitungen eine systematische Zersetzungspropaganda gegen die Grundwerte der freiheitlichen Ordnung im "Jargon der SED/KPD" (UA S. 50), dann unterscheidet sich das Verhalten dieser Partei auf dem Gebiete der politischen Propaganda nicht wesentlich von dem entsprechenden Verhalten der Kommunistischen Partei Deutschlands, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff) mit eingehender Begründung festgestellt worden ist.

    Ein Nahziel der KPD, das unter anderem zu ihrer Auflösung als verfassungswidrig geführt hat, war aber, durch solche Propaganda, wie sie nach dieser Annahme des Landgerichts auch die T.-Partei betreibt, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (BVerfGE 5, 85, 147).

  • BGH, 04.06.1956 - StE 49/52
    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Schließlich ist das Tatbestandsmerkmal des § 90 a StGB, "sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten", auch bei Bestrebungen erfüllt, die erkennbar nur rein negativ darauf abzielen, Bedeutung und Wert oberster Grundsätze der freiheitlichen Ordnung und ihre unverbrüchliche Geltung zu schmälern (BGHSt 9, 285, 286).

    Sie können daher nicht mehr mit den klassischen Mitteln des Strafrechts, den Vorschriften über Hochverrat, wirksam bekämpft werden (BGHSt 9, 285, 291).

    Es ist zwar nicht erforderlich, daß schon ein bestimmtes Unternehmen (BGHSt 7, 222) oder eine konkrete Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BGHSt 9, 285) vorliegt, es muß sich aber um einen organisierten Angriff unmittelbar gegen diese Ordnung handeln.

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände nach den in BGHSt 16, 264 aufgestellten Grundsätzen entschieden werden.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - (BGHSt 16, 264), in der er sich mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt hat, folgende Begriffsbestimmung gegeben: Ersatzorganisation ist ein Personsnzusammenschluß, der anstelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt, weiterverfolgt oder weiterverfolgen will.

  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Die Anwendung des § 90 a StGB wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß wesentliche Teile der T.-Partei, z.B. das Sekretariat des Zentralkomitees in L., sich ausserhalb des Bundesgebiets befinden (vgl. BGHSt 15, 167, 171/172).

    Eine in dieser Richtung einschränkende Auslosung dagegen steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Förderung der sowjetzonalen SED und des FDGB nur dann nach den Staatsschutzvorschriften strafrechtlich erheblich ist, wenn es sich um Tätigkeit in den gegen die Bundesrepublik gerichteten "Westabteilungen" dieser Vereinigungen oder um Unterstützung ihrer "Westarbeit" handelt (BGHSt 15, 167).

  • BGH, 02.08.1954 - StE 68/52
    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Nicht erforderlich ist, daß Zweck oder Tätigkeit einer Vereinigung darauf gerichtet sind, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu ändern oder zu beseitigen; es genügt vielmehr, daß sie darauf abzielen, diese Ordnung zu untergraben, zu beeinträchtigen (BGHSt 7, 222, 228), ihrer späteren Beseitigung den Boden zu bereiten.

    Es ist zwar nicht erforderlich, daß schon ein bestimmtes Unternehmen (BGHSt 7, 222) oder eine konkrete Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BGHSt 9, 285) vorliegt, es muß sich aber um einen organisierten Angriff unmittelbar gegen diese Ordnung handeln.

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Ist aber die Tätigkeit einer Vereinigung in dem dargelegten Sinne gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet, dann liegt es nahe, daß Täter, die sie aus politischer Überzeugung maßgeblich fördern, ebenfalls mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung handeln (BGHSt 18, 246, 256).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Dabei kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob personelle Zusammenhänge zwischen der T.-Partei und der verbotenen KPD oder der SED festzustellen sind (BVerfGE 6, 300, 307).
  • BGH, 09.03.1955 - StE 160/52

    Vorsatzanforderungen für die Strafbarkeit i.R.d. § 90a Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Zwar kommt es bei § 90 a StGB auf den Beweggrund nicht an; hier genügt schon bedingter Vorsatz (BGHSt 7, 279).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Zwar kann bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen (BVerfGE 12, 296).
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62
    Aus den in Art. 21 GG genannten Merkmalen und der Stellung dieses Artikels im Gesamtgefüge des Grundgesetzes ergibt sich jedenfalls, daß als Partei nur eine Vereinigung von Staatsbürgern anzusehen ist, die mit Hilfe ihrer Organisation in einem bestimmten Sinne Einfluß auf die staatliche Willensbildung der Bundesrepublik durch Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen anstrebt (vgl. BVerfGE 3, 383, 403; 5, 85, 112; BVerwGE 1, 184, 185; 6, 96, 98 mit ausführlicher Schriftumsangabe; 8, 327, 328; ferner Rechtliche Ordnung des Parteiwesens, Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Parteienrechtskommission, 20 Auflage 1958 S. 123 ff, insbesondere S. 133/134; Menger AÖR 78, 149 ff).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerwG, 16.07.1954 - I A 23.53

    Freie Deutsche Jugend (FDJ)

  • BGH, 09.03.1956 - 6 StR 125/55
  • BGH, 25.10.1961 - IV ZR 121/61

    Keine Entschädigung für Kommunisten

  • BVerwG, 29.05.1959 - VII C 65.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1957 - VII C 73.57

    Begriff der politischen Partei im Kommunalwahlrecht

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Ihre "Aktionen", insbesondere die versuchte Zerstörung der Gedenktafel deuten auch darauf hin, daß ihre Zwecke oder Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Grundordnung "gerichtet" waren (BGHSt 7, 222, 228; 19, 51, 55) [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62].

    Diese Feststellungen der Strafkammer rechtfertigen jedenfalls die Beurteilung des BNS als einer Vereinigung, die auf Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik gerichtet ist (BGHSt 7, 228; 9, 285 [BGH 23.05.1956 - 6 StR 14/56]; 19, 55) [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62].

    Die nationalsozialistische Staatsform war eine Gewalt- und Willkürherrschaft i.S. des § 88 Abs. 2 Nr. 6 StGB (BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 19, 63 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]= NJW 1963, 2034).

    Schließlich konnte das Landgericht auch die judenfeindlichen Äusserungen im "Student im Volk" dafür heranziehen, daß die Zeitschrift für den Nationalsozialismus geworben hat (BGHSt 13, 36 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 19, 63 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]= NJW 1963, 2034).

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Diese Zielrichtung muß Ausdruck einer Haltung sein, wie sie das Bundesverfassungsgericht bei der Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG auf politische Parteien vorausgesetzt hat (vgl. BVerfGE 5, 85, 141 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; ferner BGHSt 19, 51, 55 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62] zu § 90a StGB aF).
  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten hat der Senat durch Entscheidung vom 25. Juli 1963 (BGHSt 19, 51) dieses Urteil hauptsächlich wegen rechtlicher Bedenken gegen die Verurteilung der Angeklagten nach § 90 a a.F. StGB mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Der Senat hat sich in BGHSt 16, 264 mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt und die damit zusammenhängenden Fragen anlässlich des vorliegenden Falles in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1963 (BGHSt 19, 59 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]-63) nochmals näher erörtert.

    Ob dies zutrifft, kann nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]; 19, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]und BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965; vgl. ferner BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

  • OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93

    Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Aylbewerbern als Volksverhetzung; Auslegung

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  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 4 A 13.2447

    Ersatzorganisation einer verbotenen islamischen Vereinigung

    Dieses Vorbringen ist nicht geeignet, die in der Feststellungsverfügung dargelegten Umstände in Zweifel zu ziehen, weil es bereits genügt, dass ein Teil der verfassungswidrigen Ziele des verbotenen Vereins weiterverfolgt wird, ohne dass es der Feststellung bedürfte, dass die sonstigen eigenen Bestrebungen verfassungs- oder gesetzwidrig sind (Reichert, a. a. O., Rn. 3059 unter Verweis auf BGH, U. v. 25.7.1963 - 3 StR 64/62 - NJW 1963, 2132/2134; Roth in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 8 VereinsG Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 B 75.98

    Verbot der "Nationalen Liste" bestandskräftig

    Möglicherweise wollen die Kläger eine Abweichung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - (BVerwGE 61, 218) und des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 1963 - 3 StR 64/62 - (BGHSt 19, 51) geltend machen (Nr. 1, VI der Beschwerdebegründung).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
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  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Erforderlich, allerdings auch für den Schuldspruch ausreichend, ist die Feststellung, daß der Täter mit seiner Kritik die Wirksamkeit der verbotenen KPD, also der im Untergrund weiterarbeitenden Partei oder einer der an ihre Stelle getretenen Organisationen, also nicht nur "die Kommunisten" oder "die kommunistische Weltanschauung" (vgl. BGHSt 19, 51, 57; 3 StR 40/61 vom 12. Dezember 1961; 3 StR 17/62 vom 15. Mai 1962) gefördert, unterstützt und dies, was vor allem wesentlich ist, vorsätzlich getan hat.
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    In der zu § 90 a StGB ergangenen Entscheidung BGHSt 19, 51 hat der Bundesgerichtshof nunmehr ausgesprochen, daß diese Vorschrift einen organisierten Angriff gerade gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland voraussetzt.
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 4 AS 13.2448

    Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen

    Dieses Vorbringen ist nicht geeignet, die in der Feststellungsverfügung dargelegten Umstände in Zweifel zu ziehen, weil es bereits genügt, dass ein Teil der Ziele des verbotenen Vereins weiterverfolgt wird (Reichert, a.a.O., Rn. 3059 unter Verweis auf BGH, U.v. 25.7.1963 - 3 StR 64/62 - NJW 1963, 2132/2134).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 49/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1968 - 3 StR 24/66

    Revision wegen Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen der Tatbestände

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64

    Rechtsmittel

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