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   BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93   

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https://dejure.org/1994,2555
BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93 (https://dejure.org/1994,2555)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1994 - 3 StR 711/93 (https://dejure.org/1994,2555)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1994 - 3 StR 711/93 (https://dejure.org/1994,2555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 226 StGB
    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit Todesfolge, wenn der Verletzte die Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe verweigert

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge - Sachverständigengutachten - Antrag - Forschungsmittel - Gemeinsamer Tatenschluß - Mittäterschaft - Schlüssiges Verhalten - Ärztliche Hilfe - Zurechnungszusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 394
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die im Urteil mitgeteilten Umstände tragen aber die Annahme der Strafkammer, daß eine durch schlüssige Handlungen geschaffene Willensübereinstimmung vorlag, die durch eigenes Tätigwerden über ein bloßes Einverständnis mit der Tat des anderen hinausging (vgl. BGHSt 6, 248, 249): So ging dem Tatgeschehen bereits eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Zeugen B... und Frau E... voraus.
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Der bloße Hinweis auf längere Erfahrungen und überlegene Forschungseinrichtungen reicht nicht aus (BGHSt 34, 355, 358).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in Einzelfällen eine Zurechnung in Folge selbstgefährdenden Verhaltens des Opfers ausgeschlossen (vgl. etwa NJW 1971, 152; siehe aber auch BGHR StGB § 226 Todesfolge 5, 8 und BGH, Urt. vom 28. Juni 1960 - 1 StR 203/60); doch steht dies hier - angesichts des außergewöhnlich massiven Vorgehens der Angreifer und der weiteren Besonderheiten - dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Denn da § 251 StGB als erfolgsqualifiziertes Delikt eine jedenfalls fahrlässige Herbeiführung der schweren Folge verlangt (§ 18 StGB), muss deren Eintritt - neben den entsprechenden subjektiven Anforderungen an die "Leichtfertigkeit' - objektiv voraussehbar, also nach der Lebenserfahrung erwartbar sein (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 100; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686 Rn. 3).

    Ob insoweit anders zu entscheiden ist, wenn ein durch eine Raubtat Geschädigter vernünftigen Gründen zuwider eine durchaus erfolgversprechende Behandlung ablehnt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92 Rn. 14).

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Denn ein aus ärztlicher Sicht womöglich unvernünftiges Verhalten eines Geschädigten nach gravierender Verletzung liegt - zumal angesichts der dem Angeklagten bekannten sozialen Lebensumstände des Nebenklägers - nicht außerhalb jeder Erfahrung (vgl. zur Körperverletzung mit Todesfolge BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 69/00).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Mag die Selbsttötung des Opfers die Zurechnung des Todeserfolges nach dem Grundsatz eigenverantwortlichen Handelns bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks im Einzelfall ausschließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70, NJW 1971, 152; jeweils in Abgrenzung dazu BGH, Urteile vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708; und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6; zur Ablehnung ärztlicher Hilfe s. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, BGHR StGB § 226 Todesfolge 8; zum Eintritt der Todesfolge bei § 239b StGB im Zuge einer Geiselbefreiung vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 aaO), so gilt dies im Fall des § 238 Abs. 3 StGB - wenn ein motivationaler Zusammenhang mit der Nachstellungshandlung gegeben ist und diese Motivation für das Tatopfer handlungsleitend war - nach Sinn und Zweck der Vorschrift und auf Grund ihres systematischen Zusammenhangs mit dem auf den Schutz vor einer Selbstschädigung angelegten Grunddelikt des § 238 Abs. 1 StGB nicht.
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Ausreichend ist, dass der Tatbeitrag auf einer konkludenten Übereinkunft beruht (vgl. BGH NStZ 94, 394).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Ihnen war klar, dass der Angeklagte Dr. G. als Tierarzt den Entschluss zu vollziehen hatte, der Angeklagte Dr. P. mit seiner Unterschrift als Direktor konkludent die Euthanasie anordnete und die Angeklagten K. und D. dies unterstützten und schlüssig zusagten, nichts gegen die Tötung der Tiere zu unternehmen (vgl. zum Ausreichen eines schlüssigen Übereinkommens BGH NStZ 1994, 394; 1997, 336; 2003, 85).
  • LG Krefeld, 11.07.2019 - 22 Ks 12/19
    Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn der Tod der Verletzten auf Grund eines Geschehensablaufs eingetreten wäre, der außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag (vgl. BGH, Urteil vom 09. März 1994 - 3 StR 711/93 -, Rn. 11).
  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und

    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Bei dieser Sachlage ist es für die rechtliche Würdigung unter dem Gesichtspunkt der Mittäterschaft unerheblich, daß der Mitangeklagte Z. Mario H. zunächst allein schlug, während sich der Angeklagte S. mit dessen Freunden "beschäftigte" (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, insoweit in NStZ 1994, 394 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00

    Risikozusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge; Verwerfung der

  • LG Detmold, 30.09.2020 - 21 Ks 3/20

    Schütteltrauma; Körperverletzung mit Todesfolge

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