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BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 539
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …
Auszug aus BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95
Diese schwierige Frage ist unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3).
- BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein …
Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4, 7, 9 jew. m.w.N.; BGH StV 1993, 637). - BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05
Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche …
Gegen eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung sprechen kann ferner ein rationales und umsichtiges Verhalten nach der Tat (vgl. BGH NStZ 1990, 231), insbesondere dann, wenn - wie hier - Anzeichen für eine den Affektabbau begleitende schwere seelische Erschütterung des Täters fehlen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 7). - BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord …
In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass die typische hohe emotionale Beeinträchtigung eines Verdeckungsmörders, die für sich genommen nicht zur Annahme des § 21 StGB führt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 72/95, BGHR StGB § 21 Affekt 7;… ferner MK/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 234), auf einer gänzlich anderen Wurzel beruht als eine etwa gleichzeitig bestehende Spielleidenschaft desselben Täters.
- BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02
Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit; …
Diese notwendige Gesamtwürdigung, die hier insbesondere das - gegen einen Affekt sprechende (vgl. u. a. BGH NStZ 1995, 539; 1999, 508; NStZ-RR 1997, 296) - Nachtatverhalten einschließen mußte, hat das Landgericht, das sich insoweit den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen hat, im Ergebnis ausreichend vorgenommen. - OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06
Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung …
Dies gilt freilich nur ausnahmsweise (BGHSt 6, 329, 332) bei einer hochgradigen Erregung, also bei einem "Affektsturm" (BGH NStZ 1995, 539). - BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …
Denn ob der psychische Zustand eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt als tiefgreifende Bewußtseinsstörung infolge eines hochgradigen Affekts gewertet werden kann, läßt sich nicht allein anhand eines Kriterienkataloges beurteilen, sondern ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Affekt 7 und § 20 Bewußtseinsstörung 3; vgl. auch Rasch NJW 1993, 757; Foerster StraFo 1997, 165). - BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat - …
Abgesehen davon, daß ein "psychischer Ausnahmezustand" ohne nähere Spezifizierung seiner Art und Beschaffenheit noch kein Eingangsmerkmal des § 20 StGB erfüllt, sind jedenfalls auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen keine signifikanten Anzeichen dafür ersichtlich, daß A. etwa unter dem Einfluß eines die Schuldfähigkeit erheblich vermindernden Affekts gehandelt hätte (zu dessen Voraussetzungen vgl. zuletzt BGH NStZ 1995, 175 [BGH 07.09.1994 - 2 StR 285/94] m.w.N.; ferner BGHR StGB § 21 Affekt 7 und BGH, Urt. v. 26. September 1995 - 1 StR 495/95); dies hatte der Senat in seiner ersten Revisionsentscheidung auch schon angedeutet (…aaO.). - BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Durchführung einer Tat im Zustand …
Daneben hätte das Landgericht aber das tatnahe Verhalten des Angeklagten berücksichtigen und in seine Abwägung einbeziehen müssen, Inwieweit dies Rückschlüsse auf eine schwere Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges zur Tatzeit zuließ (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 7).