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   BGH, 30.03.1977 - 3 StR 75/77   

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https://dejure.org/1977,2689
BGH, 30.03.1977 - 3 StR 75/77 (https://dejure.org/1977,2689)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1977 - 3 StR 75/77 (https://dejure.org/1977,2689)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77 (https://dejure.org/1977,2689)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Wertung eines Fluchtverhaltens im Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 30.03.1977 - 3 StR 75/77
    Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat - mit Ausnahme der im Urteilsspruch vorgenommenen Berichtigung (vgl. hierzu BGHSt 25, 290) - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufgezeigt.
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 17.03.1987 - 5 StR 83/87

    Strafbemessung: "Flucht" als Strafschärfungsgrund

    Selbst eine Flucht vor Strafverfolgung darf nur strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie Schlüsse auf eine rechtsfeindliche Gesinnung des Täters, auf völlige Uneinsichtigkeit, auf andere mit der Straftat zusammenhängende Persönlichkeitsmängel oder auf die Gefahr künftiger Straftaten zuläßt (BGH Beschlüsse vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77 - und vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78).
  • BGH, 12.12.1980 - 3 StR 458/80

    Voraussetzungen der straferhöhenden Berücksichtigung eines Verhaltens des

    Das Verhalten eines Angeklagten im Ermittlungs- und Strafverfahren darf nur dann straferhöhend herangezogen werden, wenn es auf Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit des Täters schließen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77).
  • BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78

    Fristgerechte Einreichung einer Revisionsbegründung - Unrechtsgehalt des Besitzes

    Gleiches gilt bei einer Flucht des Täters (BGH, Beschl. vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77 -).
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