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   BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76   

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https://dejure.org/1976,318
BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76 (https://dejure.org/1976,318)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1976 - 3 StR 8/76 (https://dejure.org/1976,318)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76 (https://dejure.org/1976,318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Vermögen oder Einkommen - Bemessung des Tagessatzes bei hoher Zahl von Tagessätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2, §§ 41, 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 325
  • NJW 1976, 1510
  • NJW 1976, 2219 (Ls.)
  • MDR 1976, 678
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76
    Dabei wäre insbesondere zu prüfen gewesen, ob eine finanzielle Überforderung des Angeklagten nicht die Gefahr seiner Entsozialisierung mit sich bringt (vgl. BGHSt 24, 40, 42/43 sowie Horstkotte JZ 1970, 124 zu § 13 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. = § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB n.F.).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76
    Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe sieht das Gesetz vornehmlich für Fälle vor, in denen es nach der Art von Tat und Täter zur Erreichung der Strafzwecke sinnvoll erscheint, diesen nicht nur an der Freiheit, sondern darüber hinaus auch am Vermögen zu treffen (vgl. Dreher a.a.O. § 41 Rdn. 4; Zweiter Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zum Entwurf eines StGB BT-Drucks. V/4095, S. 21/22).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Sollte das neue Tatgericht wiederum die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (§ 41 StGB) erwägen, wird es zu bedenken haben, dass diese Strafe vornehmlich auf Fälle zugeschnitten ist, in denen es nach der Art von Tat und Täter zur Erreichung der Strafzwecke sinnvoll erscheint, diesen nicht nur an der Freiheit, sondern darüber hinaus auch am Vermögen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 328).
  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem

    Aufgrund ihres Ausnahmecharakters (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330 sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15) muss zwar die Entscheidung für die Kumulation von Geldstrafe und Freiheitsstrafe näher begründet werden, nicht aber die Nichtanwendung der Vorschrift des § 41 StGB.
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Zwar durfte das Landgericht bei der hohen Tagessatzanzahl von 180 Tagessätzen eine Senkung des Tagessatzes vornehmen, um der progressiven Steigerung des Strafübels entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 331; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 40 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Bei zeitlich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit ist aber ein Zeitraum zugrundezulegen, der das Durchschnittseinkommen erkennbar macht; mit Sicherheit zu erwartende Einkommensänderungen sind zu berücksichtigen (BGHSt 26, 325, 328 f.; OLG Hamm JR 1978, 165; OLG Koblenz NStE Nr. 13 zu § 40 StGB-, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 10-, Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 40 Rdn. 8).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    (1) § 41 StGB hat als Kann-Vorschrift wegen des durch die Kumulation ausgelösten latenten Spannungsverhältnisses zu § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB Ausnahmecharakter (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 329; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 41 Rn. 2; aA SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 41 Rn. 5); bereits dies legt eine Ausdehnung der Erörterungspflicht nicht nahe.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    In der zweiten Zumessungsphase wird (gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB) die Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmt (BGH NJW 1976, 634 Nr. 16; BGH MDR 1976, 678; …

    Die Frage, ob eine solche Überschneidung stets als rechtsfehlerhaft zu beurteilen wäre, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. dazu BGH MDR 1976, 678, 679; OLG Koblenz a.a.O.).

  • LG München I, 16.02.2016 - 22b Ns 235 Js 132863/15

    Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Justizkritik

    Eine unverhältnismäßig hohe Belastung aus der Geldstrafe für den Angeklagten ist nicht gegeben, weshalb eine Reduzierung - unabhängig von den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen (BGH 26, 331 [richtig: BGHSt 26, 325, 331 - d. Red.] ) - nicht angezeigt ist.
  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    Bleiben solche Folgen auch unter Berücksichtigung von nach § 42 StGB einzuräumenden Zahlungserleichterungen bestehen, ist eine Verringerung der Tagessatzhöhe erforderlich (vgl. BGHSt 26, 325, 330 ff.; 34, 90, 93; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 167; StV 2007, 470; 2009, 137; Senat aaO m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15

    Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen:

    Diese Argumentation zur Ablehnung der Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe, die im Übrigen nach der Vorschrift des § 41 StGB Ausnahmecharakter hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 41 Rn. 1; Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 41 Rn. 32), hält rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Da die Strafkammer auch die übrigen Voraussetzungen des § 41 StGB ohne Rechtsverstoß bejaht hat, hatte sie unter Beachtung der allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkte (BGHSt 26, 325, 327) zu entscheiden, ob sie von der Möglichkeit, neben einer Freiheitsstrafe noch zusätzlich Geldstrafe zu verhängen, Gebrauch machen wollte.

    a) Die Strafkammer hat die Anwendung des § 41 StGB unter Beachtung des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (BGHSt 26, 325, 330) in erster Linie mit dem bei der Tat offenbarten übersteigerten Gewinnstreben des Angeklagten und seinen auch jetzt noch guten wirtschaftlichen Verhältnissen begründet.

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die

  • KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14

    Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

  • LG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue und Parteiverrat:

  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 488/76

    Ausspruch über die Tagessatzhöhe einer Geldstrafe als selbständiger Teil des

  • OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08

    Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der

  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 515/80

    Anforderungen an die Beitragsvorenthaltung - Antrag auf Eröffnung des

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 146/77

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

  • OLG Nürnberg, 03.08.2007 - 1 Ws 472/07

    Einwendungen gegen die Anordnung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe

  • BGH, 24.09.1985 - 1 StR 313/85

    Voraussetzungen für die zusätzliche Verhängung einer Geldstrafe

  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 22/80

    Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall der Untreue - Sehr

  • KG, 13.03.2000 - 1 Ss 363/99
  • BGH, 14.10.1977 - 2 StR 192/77

    Kriterien für die Verwirklichung des Straftatbestandes der Förderung der

  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76

    Verlesung einer Zeugenvernehmung bei vorheriger Vernehmung des Zeugen unter

  • BGH, 24.06.1980 - 5 StR 161/80

    Ausnahmecharakter der Bestimmung über eine zusätzlich zur Freiheitsstrafe

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 425/79

    Strafzumessung bei einer Geldstrafe - Aufhebung eines Urteils über Geldstrafe

  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 535/81

    Bemessung der Geldstrafe nach Vorschriften des neuen Rechts

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 497/76

    Unzureichende Begründung eines Urteils als Verfahrensfehler

  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 437/80
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