Rechtsprechung
BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78 (S) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen für eine Anrechnung der Untersuchungshaft - Anfordeungen an die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 28, 61
- NJW 1978, 2162
- MDR 1978, 772
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
Drohung des Arbeitgebers der Entlassung eines Schöffen als Hinderungsgrund
Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Zu berücksichtigen sind Berufsgeschäfte, die der Schöffe nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden für sich oder den Betrieb aufschieben oder bei denen er sich nicht durch einen anderen vertreten lassen kann, weil die Geschäfte ihrer Art nach einen Vertreter nicht zulassen oder ein geeigneter Vertreter nicht zur Verfügung steht (BGH NJW 1978, 1169 mit Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60
Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund …
Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Eine Nachholung dieser - tatsächlich nicht getroffenen - Entscheidung im Revisionsverfahren ist schon deshalb nicht möglich, weil das Revisionsgericht bei der Befreiung von Schöffen lediglich zu prüfen hat, ob ergangene Entscheidungen Fehler enthalten (BGH NJV 1967, 165); es kann sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des - gar nicht ausgeübten - Ermessens des zuständigen Gerichts setzen (vgl. BGHSt 15, 390, 393). - BGH, 21.03.1967 - 5 StR 81/67
Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht (LG) - Schwurgericht …
Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Der Zuständigkeitsmangel könnte allenfalls dann unschädlich sein, wenn die vom Vorsitzenden getroffene Entscheidung weder eine Ermessungsentscheidung noch eine solche über unbestimmte Rechtsbegriffe gewesen, sondern an eindeutig bestimmte tatsächliche Voraussetzungen gebunden gewesen wäre, welche die Strafkammer nicht anders als der Vorsitzende hätte treffen müssen (BGH NJW 67, 1141, 1142;… Löwe/Rosenberg a.a.O. § 77 Anm. 2).
- BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Eine Anordnung, daß der Schöffe nach § 52 GVG zur Dienstleistung ferner nicht heranzuziehen sei, hätte gemäß § 52 Abs. 3 GVG nach Anhörung des beteiligten Schöffen und der Staatsanwaltschaft durch eine formelle Entscheidung getroffen werden müssen (BGHSt 10, 252, 253). - BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Verhinderung im Sinne des § 54 GVG nicht schon darin, daß bezüglich eines Schöffen ein Prüfungsverfahren nach § 52 GVG anhängig ist (BGHSt 27, 105 gegen OLG Celle MDR 1972, 261, 262;… vgl. auch Kleinknecht a.a.O. § 52 GVG Rdn 4); denn nicht jeder Fall, der zur Streichung aus der Schöffenliste Anlaß gibt, stellt zugleich einen Hinderungsgrund für einzelne Sitzungstage im Sinne von § 54 GVG dar. - BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73
Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des …
Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Jedenfalls in diesen Fällen kann ein Schöffe deshalb vor der rechtsgestaltenden Anordnung, die zu seiner Streichung aus der Schöffenliste führt, seine Dienstleistung nicht verweigern (BGHSt, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 - Kleinknecht a.a.O. § 52 GVG Rdn 5). - BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
- RG, 22.11.1906 - I 1264/06
1. Müssen die Geschworenen im Bezirke des Landgerichts wohnhaft sein? Welchen …
- BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen …
b) Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 und 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; BGH Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66). - BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch …
Während berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen können (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350), ist der auf anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand, der regelmäßig zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (…vgl. LR/Gittermann, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 6). - BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den …
Über die Anerkennung einer derartigen Verhinderung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände bei Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 28, 61, 66).
- BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15
Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den …
bb) Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung aus beruflichen Gründen oder wegen Urlaubs hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66). - BGH, 03.05.1993 - 5 StR 688/92
Gemeingefahr - Allgemeiner sozialer Schaden - Versicherung - Schutzbereich - …
- OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
Ein einfaches Nein mit Folgen
Die Bestimmung des § 54 Abs. 1 GVG ist eng auszulegen in Anbetracht der Bedeutung und des Gewichtes des Schöffenamtes zum einen und wegen des Anspruchs eines jeden Angeklagten auf den gesetzlichen Richter zum anderen (BGHSt 28, 61, 66).