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   BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09   

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BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09 (https://dejure.org/2009,2459)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - 3 StR 89/09 (https://dejure.org/2009,2459)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09 (https://dejure.org/2009,2459)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 76 Abs. 2 GVG; § 338 Nr. 3 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 147 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 5 Abs. 3 EMRK
    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt (Verletzung des Akteneinsichtsrechts; effektive Verteidigung; faires Verfahren); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einlegung des Rechtsmittels der Verfahrensrüge wegen Besetzung der Strafkammer in der Hauptverhandlung mit nur zwei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden; Eröffnung eines weiteren Beurteilungsspielraums bei der Auslegung der gesetzlichen Merkmale des § 76 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GVG § 76 Abs. 2; ; StPO § 147; ; StPO § 199 Abs. 2; ; StPO § 338

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlegung des Rechtsmittels der Verfahrensrüge wegen Besetzung der Strafkammer in der Hauptverhandlung mit nur zwei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden; Eröffnung eines weiteren Beurteilungsspielraums bei der Auslegung der gesetzlichen Merkmale des § 76 Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle

Besprechungen u.ä.

  • mffh.ch PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Umfang des Rechts der Verteidigung auf Akteneinsicht gemäß § 147 I StPO

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 195
  • StV 2010, 228
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ist nach der Vollstreckungslösung getrennt und unabhängig von der Strafzumessung vorzunehmen; denn diese Form der Kompensation stellt eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafzumessung dar (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 863 f., 866; zum Abdruck in BGHSt 52, 124 bestimmt).

    Jedoch muss stets im Auge behalten werden, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundenen besonderen Belastungen des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH NStZ 2008, 527).

    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, so wird sie bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken haben, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch einer gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGH - GS - NJW 2008, 860, 864 f.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    b) Bei dieser Sachlage ist die - nicht präkludierte (§ 222b Abs. 1, § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO analog; vgl. BGHSt 44, 328, 332 f.) - Besetzungsrüge begründet.

    Jedoch ist der großen Strafkammer bei der Auslegung dieser gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, bei dessen Ausfüllung allerdings die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251).

    Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Strafkammer ihre Entscheidung auf sachfremde Erwägungen gestützt oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat, so dass die Besetzungsreduktion objektiv willkürlich erscheint (s. insgesamt BGHSt 44, 328, 333 ff.; BGH NStZ 2005, 56).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    a) Unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer mit seiner Rüge nach § 338 Nr. 8 StPO eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt, also die Möglichkeit einer konkretkausalen Beziehung zwischen dem von ihm geltend gemachten Verfahrensfehler und dem Urteil, in hinreichender Weise dargelegt hat (vgl. BGHSt 30, 131, 135 ff.; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 338 Rdn. 59 m. w. N.), macht er jedenfalls im Ausgangspunkt zutreffend eine Verletzung des Akteneinsichtsrechts (§ 147 Abs. 1 StPO) geltend.

    Dazu gehören - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 63, 45; hierzu auch Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 147 Rdn. 35 ff.) - zwar (nur) diejenigen, die durch die Identität der Tat und der des Täters konkretisiert werden ("formeller Aktenbegriff", vgl. BGHSt 30, 131, 138 f.; zu den sog. "materiellen und funktionalen Aktenbegriffen" vgl. Wohlers in SKStPO § 147 Rdn. 27 ff.; Lüderssen/Jahn aaO § 147 Rdn. 41 ff.; Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 199 Rdn. 8 ff.).

    Sie sind daher nicht mit Spurenakten vergleichbar, die Ermittlungsergebnisse zwar zu den nämlichen Straftaten enthalten, sich aber allein auf andere Personen beziehen, die im Laufe der Ermittlungen (vorübergehend) mit diesen Taten in Verbindung gebracht wurden (s. dazu BGHSt 30, 131; BVerfGE 63, 59).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Zu beachten ist ferner, dass eine Verzögerung während eines einzelnen Verfahrensabschnitts für sich allein keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet, wenn das Strafverfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen wurde (vgl. BGH StraFo 2008, 513 m. w. N.).

    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, so wird sie bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken haben, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch einer gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGH - GS - NJW 2008, 860, 864 f.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).

  • BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung;

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Damit hat es bei der Bemessung des als vollstreckt geltenden Teils der Gesamtfreiheitsstrafe die Grenzen des dem Tatrichter insoweit zustehenden Bewertungsspielraums in rechtsfehlerhafter Weise überschritten (vgl. BGH NStZ 2008, 477).
  • EGMR, 10.11.2005 - 65745/01

    Beschleunigungsgrundsatz im Haftverfahren (doppelte Strafmilderung bei Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, so wird sie bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken haben, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch einer gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGH - GS - NJW 2008, 860, 864 f.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 21/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensverbindung; Warten auf

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, so wird sie bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken haben, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch einer gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGH - GS - NJW 2008, 860, 864 f.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • EGMR, 26.10.2006 - 65655/01

    Menschenrechte: Überlange Untersuchungshaft, "La Belle"

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Sollte die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, so wird sie bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken haben, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch einer gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGH - GS - NJW 2008, 860, 864 f.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Jedoch muss stets im Auge behalten werden, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundenen besonderen Belastungen des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH NStZ 2008, 527).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
    Dazu gehören - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 63, 45; hierzu auch Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 147 Rdn. 35 ff.) - zwar (nur) diejenigen, die durch die Identität der Tat und der des Täters konkretisiert werden ("formeller Aktenbegriff", vgl. BGHSt 30, 131, 138 f.; zu den sog. "materiellen und funktionalen Aktenbegriffen" vgl. Wohlers in SKStPO § 147 Rdn. 27 ff.; Lüderssen/Jahn aaO § 147 Rdn. 41 ff.; Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 199 Rdn. 8 ff.).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

  • BGH, 16.12.2003 - 3 StR 438/03

    Besetzung des Gerichts (zwei oder drei Berufsrichter); Umfang und Schwierigkeit

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Maßgebend für die Bewertung des Umfangs der Sache sind etwa die Zahl der Angeklagten, Verteidiger und erforderlichen Dolmetscher, die Anzahl der angeklagten Taten, der Zeugen sowie anderer Beweismittel, namentlich die Notwendigkeit von Sachverständigengutachten, der Umfang der Akten sowie die voraussichtliche Dauer der Hauptverhandlung (BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3).

    Unter solchen Voraussetzungen ist die Anordnung reduzierter Besetzung objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ff.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH NStZ 2004, 56; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16; Diemer in KK 6. Aufl. § 76 GVG Rdn. 3; Kissel/Mayer aaO § 76 Rdn. 5; Schlothauer StV 1993, 147, 150).

    Diese Gesichtspunkte wurden hier auch nicht etwa entkräftet durch eine einfach gelagerte Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 44, 328, 335 f.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH JR 2004, 170, 171).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    (1) Die aufgezeichneten Daten der Telekommunikationsüberwachung unterliegen insgesamt dem Recht auf Akteneinsicht und Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke gemäß § 147 Abs. 1 StPO, das - konkretisiert durch die Identität von Tat und Täter - jedenfalls das gesamte vom ersten Zugriff der Polizei (§ 163 StPO) an gesammelte Beweismaterial einschließlich etwaiger Bild- und Tonaufnahmen umfasst, das gerade in dem gegen den Angeklagten gerichteten Ermittlungsverfahren angefallen ist (BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, StV 2010, 228; vgl. auch Esser in Löwe/Rosenberg, StPO, Band 11, 26. Aufl., EMRK Art. 6 Rn. 636 mwN).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    In der Urteilsformel ist der Anrechnungsmaßstab für die von den Angeklagten R. S. und E. S. in Österreich erlittene Auslieferungshaft anzugeben, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Beschl. vom 6. April 2006 - 3 StR 93/06 jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Insofern ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, juris Rn. 4; vom 6. Juni 2010 - 2 BvR 432/07 u. 507/08, NJW 2011, 591 Rn. 36; BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 63/15, NStZ-RR 2018, 199, 200; vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12, juris; Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239, 240; vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, juris Rn. 33; Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56; MüKoStPO/Kreicker, § 198 GVG Rn. 31 ff.; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 434) zu berücksichtigen, dass zunächst auch die dritte Angeklagte, die vom Oberlandesgericht unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge verurteilte Ehefrau nach islamischem Ritus eines der Söhne der Angeklagten, Revision eingelegt hatte.

    Ein solcher ist jedoch bei der Gesamtwürdigung der Angemessenheit der Verfahrensdauer zu berücksichtigen, denn in diese hat auch das Ausmaß der subjektiven Belastung des Angeklagten durch das Andauern des Verfahrens einzufließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, juris Rn. 4; vom 6. Juni 2010 - 2 BvR 432/07 u. 507/08, NJW 2011, 591 Rn. 36; BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 63/15, NStZ-RR 2018, 199, 200; vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12, juris; Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239, 240; vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, juris Rn. 33; Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 122; MüKoStPO/Kreicker, § 198 GVG Rn. 34 mwN; KK-StPO/Lohse/Jakobs, 9. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 30; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 447).

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Das trotz des umfassenden Aufhebungsantrags ausweislich der Revisionsbegründung wirksam auf den Kompensationsausspruch beschränkte (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09) Rechtsmittel hat Erfolg.

    Deshalb sind der Strafausspruch und die Kompensationsentscheidung grundsätzlich je für sich auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09 Rdn. 27).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Zur Akte gehören grundsätzlich alle Schriftstücke, Ton- oder Bildaufnahmen, Videoaufzeichnungen u. a., aus denen sich schuldspruch- oder rechtsfolgenrelevante Umstände ergeben können (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 147 Rdn. 14; BGH StV 2010, 228, 229; LG Itzehoe StV 1991, 555; OLG Koblenz NJW 1981, 1570).
  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    Zwar wurde die Akte über den - abgeschlossenen - Zivilprozess zu der Zeit, als das Einsichtsgesuch bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, noch als Beiakte bei der Ermittlungsakte geführt; sie dürfte deshalb zu den Akten des Ermittlungsverfahrens im Sinne der §§ 147, 406e StPO gehört haben (vgl. BGH, Urt. v. 7. März 1996, 1 StR 688/95, BGHSt 42, 71 [juris Rn. 7] f.; LG Hannover, Beschluss vom 24. November 2014, 98 KLs 4/14 u.a., juris Rn. 4; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 12. Januar 2011, 7 Qs 96/2010, StraFo 2011, 225 [juris Rn. 16]; Wessing in BeckOK StPO, 43. Ed. Stand: 1. April 2022, § 147 Rn. 17; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 147 Rn. 16; Ferber in Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl. 2022, § 406e StPO Rn. 3; Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 147 Rn. 65 ff.; Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 147 Rn. 15; auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1982, 2 BvR 900/82, BVerfGE 62, 338 [juris Rn. 18]; BGH, Urt. v. 18. Juni 2009, 3 StR 89/09, StraFo 2009, 338 [juris Rn. 20]).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Dabei kann dahinstehen, ob bei einem zeitweise gegen mehrere Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren nach der Abtrennung des Verfahrens gegen einen oder mehrere Beschuldigte das Akteneinsichtsrecht im anhängigen Verfahren auch solche Akten oder Aktenteile umfasst, die dem Gericht tatsächlich nicht vorliegen, die aber in dem (auch und noch) gegen die Angeklagten geführten Ermittlungsverfahren wegen der Taten angefallen sind, die letztlich Gegenstand der Anklageschriften geworden sind (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09).
  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14

    Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Unbeschadet dessen, dass die - für sich genommen schon nicht nachvollziehbaren - Feststellungen zur Verfahrensverzögerung sowohl für die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe als auch im Hinblick auf die Kompensationsentscheidung relevant waren und damit eine untrennbare Verknüpfung zwischen den Strafaussprüchen und der Kompensationsentscheidung besteht (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 19), führt das Rechtsmittel hier auch - weitergehend - zur Überprüfung des Schuldspruchs.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Die Strafprozessordnung bietet zahlreiche gesetzliche Möglichkeiten, Aktenbestandteile, die aufgrund späterer besserer Erkenntnisgrundlage aus übergeordneten Gründen geheim zu halten oder von der Akteneinsicht (zunächst, im Ausnahmefall auch vollständig) auszunehmen sind, zu schützen und zugleich den Maßgaben der Aktenwahrheit und Aktenklarheit zu entsprechen (vgl. nur § 68 Abs. 3 Satz 3 und 4, §§ 96, 101 Abs. 2, § 101a Abs. 4; § 110b Abs. 3, §§ 147, 406e; vgl. auch KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 199 Rn. 12; LR/Menges, 27. Aufl., § 96 Rn. 99 m.w.N.; Warg, NJW 2015, 3195, 3199; zur notwendigen Differenzierung zwischen Aktenvollständigkeit einerseits und Umfang des Akteneinsichtsrechts andererseits Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, a.a.O., § 105 Rn. 1d; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, StV 2010, 228 mit Anm. Stuckenberg; zu weiteren Beschränkungsmöglichkeiten vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BeckRS 2019, 3847 (im besonderen Haftprüfungsverfahren) und BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, NJW 2019, 2105 (Akteneinsicht vor Haftbefehlsvollstreckung im Beschwerderechtszug)).

    d) Der Einhaltung des Grundsatzes der Aktenvollständigkeit kommt schließlich auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil Mängel in der Aktenführung - je nach Lage des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173) - für das weitere Verfahren nicht nur zeitliche Verzögerungen bedingen können, sondern auch die freibeweisliche Rekonstruktion des Beweisergebnisses zum Zeitpunkt der Anordnung einer unter Richtervorbehalt stehenden Zwangsmaßnahme im Beschwerde- oder Tatsachenverfahren vereiteln können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1 ff; ferner BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117, vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, BeckRS 2009, 20293, vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811 und etwa - jüngst - BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20, BeckRS 2020, 28648, Rn. 11).

  • BGH, 22.09.2009 - StB 28/09

    Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

  • OLG Celle, 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12

    Freispruch eines Betroffenen in einem Verfahren wegen

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 50/11

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; Kompensation;

  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

  • LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 7 KLs 6/13

    Haftstrafen gegen drei frühere Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung EDUCON

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

  • BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13

    Unbegründeter Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; keine Akteneinsicht in

  • OLG Celle, 13.01.2012 - 322 SsRs 420/11

    Anspruch des Betroffenen auf Einsichtnahme in die den Verkehrsverstoß

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 597/19

    Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf

  • OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12

    Berufung auf ein Fehlen der Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts

  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 430/09

    Strafzumessung (generalpräventive Überlegungen); rechtsstaatswidrige

  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

  • BGH, 12.02.2020 - 4 StR 631/19

    Urteilsgründe (Zweifelsgrundsatz: Bewährungsbruch)

  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender

  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.01.2011 - 7 Qs 96/10

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren

  • AG Bad Berleburg, 09.05.2017 - 7 OWi 73/17

    Keine Einsicht in Messdaten - diese "übersteigt Kapazitäten der Behörde

  • OLG Rostock, 23.08.2012 - I Ws 155/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigung rechtskräftiger

  • LG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 Ks 11/17
  • AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15

    Akteneinsicht, Messserie, Datenschutz

  • OLG Brandenburg, 15.11.2013 - 53 Ss OWi 444/13

    Gehörsverletzung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • LG Düsseldorf, 19.09.2022 - 10 KLs 2/22
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