Rechtsprechung
BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergehen der miteinander begangenen gleichgeschlechtlichen Unzucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 15.02.1927 - I 2/27
1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß …
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53
Dieser Grundsatz hat allerdings in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt eine bedenkliche und missverständliche Fassung erhalten (vgl. vor allem RGSt 61, 202 [206]).Eine Überzeugung kann auch bei höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit nicht "verlangt" werden, übrigens ist der 3. Strafsenat des Reichsgerichts in RGSt 66, 163 der erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats in RGSt 61, 202, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach, insofern entgegengetreten, als er die Kennzeichnung der an das subjektive Erkennen gebundenen relativen Wahrheit als höchstmögliche Wahrscheinlichkeit begrifflich schief und ungenau nennt und ausdrücklich betont, dass es an der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung fehle, wenn bei dem Tatrichter auch nur der leiseste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehe.
- BGH, 31.01.1952 - 5 StR 6/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53
In diesem Sinne hat auch bereits der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 31. Januar 1952 (5 StR 6/52) entschieden. - RG, 14.03.1932 - III 52/32
Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53
Eine Überzeugung kann auch bei höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit nicht "verlangt" werden, übrigens ist der 3. Strafsenat des Reichsgerichts in RGSt 66, 163 der erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats in RGSt 61, 202, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach, insofern entgegengetreten, als er die Kennzeichnung der an das subjektive Erkennen gebundenen relativen Wahrheit als höchstmögliche Wahrscheinlichkeit begrifflich schief und ungenau nennt und ausdrücklich betont, dass es an der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung fehle, wenn bei dem Tatrichter auch nur der leiseste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehe.
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
In diesem Sinne haben auch der 5. Strafsenat und der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden (vgl 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952; LM § 261 StPO Nr. 6 und 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953; LM § 261 StPO Nr. 14). - BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
Rechtsmittel
Eine mathematische Gewißheit ist oft nicht erreichbar; wenn der Tatrichter seine Überzeugung auf eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit stützt, wird er auch den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geforderten strengen Anforderungen (vgl BGH Urt 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953 = DRiZ Rspr 1954 Nr. 423) gerecht. - BGH, 27.11.1959 - 4 StR 498/58
§ 58 Strafprozessordnung (StPO) als Ordnungsvorschrift - Beeinflussung der …
Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, darf der Tatrichter, wenn er sonst auf Grund des festgestellten Sachverhalts von der Schuld des Angeklagten überzeugt wäre, sich nicht durch bloß gedanklich mögliche Zweifel von der Bildung einer festen Überzeugung abhalten lassen; denn er kann bei der Unvollkommenheit des menschlichen Erkenntnisvermögens kein unbedingt sicheres Wissen von einem bestimmten Geschehensablauf gewinnen, also keinen mathematisch sicheren Schuldbeweis führen (5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952 und 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953 in LM § 261 StPO Nr. 6 und 14; BGHSt 10, 208, 211) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
- BGH, 28.09.1956 - 2 StR 271/56
Rechtsmittel
Des Revisionsgericht ist grundsätzlich verwehrt, auf diesem Wege die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGH Urt 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953 = LM StPO § 261-13). - BGH, 01.03.1955 - 1 StR 658/53
Rechtsmittel
Vielmehr darf er den Angeklagten nicht verurteilen, wenn er noch irgend einen Zweifel an seiner Schuld hat (BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952; 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953). - BGH, 03.06.1954 - 3 StR 127/54
Rechtsmittel
Es liegt im Wesen des dem Tatrichter eingeräumten Rechts der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO), dass er nach pflichtgemässem Ermessen entscheidet, welchen von mehreren, sich widersprechenden Aussagen er den Vorzug gibt (vgl BGH 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953 in LM § 261 StPO Nr. 14). - BGH, 01.06.1954 - 2 StR 238/53
Rechtsmittel
- Im übrigen wird auch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 1953, 3 StR 9/53 - GoltdArch 1954, 152, 148 - hingewiesen. - BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
Rechtsmittel
Dafür genügt, worauf der Bundesgerichtshof bereits wiederholt hingewiesen hat, ein solches Maß an Sicherheit, daß vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl BGH NJW 1951, 83 Nr. 23; 122 Nr. 16; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952, LM Nr. 6 zu, § 261 StPO m.A. Neumann;3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953, LM Nr. 14 zu § 261 StPO). - BGH, 07.02.1956 - 1 StR 561/55
Rechtsmittel
Daß eine "hundertprozentige Sicherheit" weder bei dem Gutachten eines Sachverständigen noch für die Überzeugung des Gerichts erforderlich ist, ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl BGHSt 5, 34, 36 f [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52]; BGH NJW 1951, 83 Nr. 23 und 122 Nr. 16; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952 = LM Nr. 6 zu § 261 StPO sowie 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953 = LM Nr. 14 zu § 261 StPO).