Rechtsprechung
   LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,90027
LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08 (https://dejure.org/2008,90027)
LG Aachen, Entscheidung vom 03.07.2008 - 3 T 182/08 (https://dejure.org/2008,90027)
LG Aachen, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 3 T 182/08 (https://dejure.org/2008,90027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,90027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Richterliche Entscheidung; Fortdauer; Freiheitsentziehung; vollzogen; Zuständigkeitsbestimmung; polizeiliche; Ingewahrsamnahme; Amtsgericht, Polizei; örtliche; Zuständigkeit; zuständiges Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für eine richterliche Entscheidung über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung; Zulässigkeit einer Sachentscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts vor Anhängigwerden einer konkreten Angelegenheit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für richterliche Entscheidungen über die

    Auszug aus LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08
    Die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Düren schließen sich insoweit der Auffassung des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- (NJW 2006, 2707) an und weisen ergänzend darauf hin, dass auch praktische Gründe für eine Zuständigkeitsbestimmung im Sinne der vorgenannten Entscheidung sprächen.

    In Fällen der vorliegenden Art ist auch vor Anhängigwerden einer konkreten Angelegenheit eine Sachentscheidung nach § 5 Abs. 1 FGG möglich, wenn die beabsichtigte Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch eines der beteiligten Gerichte im Ergebnis eine Rechtsschutzverweigerung bedeuten würde (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443; LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-; alle ergangen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland).

    In der Sache selbst war vorliegend das AG Aachen in dem im Tenor genannten Umfang als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; ähnlich OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443 für § 33 Abs. 2 Satz 1 HSOG; abweichend LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-).

  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Auszug aus LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08
    In Fällen der vorliegenden Art ist auch vor Anhängigwerden einer konkreten Angelegenheit eine Sachentscheidung nach § 5 Abs. 1 FGG möglich, wenn die beabsichtigte Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch eines der beteiligten Gerichte im Ergebnis eine Rechtsschutzverweigerung bedeuten würde (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443; LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-; alle ergangen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland).

    In der Sache selbst war vorliegend das AG Aachen in dem im Tenor genannten Umfang als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; ähnlich OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443 für § 33 Abs. 2 Satz 1 HSOG; abweichend LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-).

  • LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16

    Zuständigkeit; Amtsgericht; Amtsgerichtsbezirk; Zuständigkeitsbestimmung;

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen dann möglich sind, wenn zwei Gerichte grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und in den bearbeitenden Verfahren aller Voraussicht nach keine rechtzeitige Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht erfolgen kann (vgl. im einzelnen LG Köln, Beschluss vom 26.04.2006 - 1 T 174/06 - und OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 -: beide zur Einrichtung von Gefangenensammelstellen während der Fußballweltmeisterschaft; LG Aachen, Beschluss vom 03.07.2008 - 3 T 182/08 - OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009 - 16 AR 3/09 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht