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   LG Erfurt, 04.12.2017 - 3 T 393/17   

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LG Erfurt, 04.12.2017 - 3 T 393/17 (https://dejure.org/2017,70969)
LG Erfurt, Entscheidung vom 04.12.2017 - 3 T 393/17 (https://dejure.org/2017,70969)
LG Erfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 3 T 393/17 (https://dejure.org/2017,70969)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.07.2023 - VII ZB 35/21

    Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zum Empfang des vom

    Damit wird auf die Geldempfangsvollmacht Bezug genommen, welche nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht mehr durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde nachgewiesen, sondern nur noch versichert werden muss (anders noch zur früheren Rechtslage LG Erfurt, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 3 T 393/17, DGVZ 2019, 125, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • AG Deggendorf, 31.07.2020 - 1 M 328/20

    Nachweis der Geldempfangsvollmacht gegenüber dem Gerichtsvollzieher

    Für das Erfordernis der Vorlage der Originalvollmacht spricht, dass der Gerichtsvollzieher die Berechtigung zur Empfangnahme gepfändeter Geldbeträge nur durch die Vorlage einer Originalvollmachtsurkunde ordnungsgemäß überprüfen kann, insbesondere dient diese zur Prüfung hinsichtlich der Echtheit der Unterschrift des Bevollmächtigten und zur Prüfung, ob die erteilte Vollmacht nicht zwischenzeitlich entzogen worden ist (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 3 T 393/17, juris m.w.N.).

    Eine beglaubigte Abschrift der Geldempfangsvollmacht, wie diese hier vorgelegt wurde, genügt nicht (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 4.12.2017 - 3 T 393/17 - DGVZ 2019, 125 Rn. 3, beck-online).

  • AG Delbrück, 13.04.2021 - 9 M 219/21
    Eine Auskehrung des Geldes an den Gläubigervertreter kommt nach Auffassung des Gerichts nur in Betracht, wenn der Gläubigervertreter eine Geldempfangsvollmacht nachweist, die er dem Gerichtsvollzieher im Original vorzulegen hat (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 4.12.2017- 3 T 393/17 m.w.N.).
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