Weitere Entscheidung unten: LG Bremen, 06.08.1992

Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 20.07.1992 - 3 T 505/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8929
LG Bielefeld, 20.07.1992 - 3 T 505/92 (https://dejure.org/1992,8929)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20.07.1992 - 3 T 505/92 (https://dejure.org/1992,8929)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - 3 T 505/92 (https://dejure.org/1992,8929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Deggendorf, 31.07.2020 - 1 M 328/20

    Nachweis der Geldempfangsvollmacht gegenüber dem Gerichtsvollzieher

    Auch nach der weiteren Rechtsprechung ist eine Original-Geldempfangsvollmacht vorzulegen (so u.a. AG Spaichingen, Beschl. v. 6.10.1995 - M 1432/95, DGVZ 1996, 175; AG Warburg, Beschl. v. 19.6.2001 - 5 M 441/01, DGVZ 2001, 142; LG Bremen, Beschl. v. 16.5.2001 - 2 T 164/2001, DGVZ 2002, 168; LG Bielefeld v. 20.7.1992 3 T 505/92).
  • AG Hannover, 09.03.2012 - 705 M 55127/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren - Nachweis der Bevollmächtigung eines

    Eine weitere Bearbeitung ist jedoch auch nach Einführung des RDG zum 01.07.2008 und trotz des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO i. V. m. § 1 Abs. 3 RDGEG (i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 RDGEG) bei der Vertretung durch Nichtanwälte, zu denen zweifellos auch nichtverkammerte Rechtsbeistände und Inkassounternehmen gehören, gemäß § 88 Abs. 2 ZPO erst möglich, wenn binnen 6 Wochen eine Vollmacht des Gläubigers oder der Gläubigerin hier in Urschrift - oder ersatzweise in öffentlich beglaubigter Form - vorgelegt wird (vgl. auch Stöber - Forderungspfändung - 15. Auflage Rn. 470; Musielak/Becker ZPO 8. Aufl. § 829 Rn. 8 und Musielak/Lackmann ZPO 8. Aufl. § 753 Rn. 8; AG Celle DGVZ 2009, 113 nachgehend LG Lüneburg Beschluss vom 23.01.2009 - 6 T 7/09 - LG Berlin ZVI 2005, 200; LG Bielefeld DGVZ 1993, 28; AG Nürtingen Beschluss vom 09.06.2009 - 1 M 1611/09 - veröffentlicht in juris; AG Hannover Beschluss vom 31.03.2009 - 712 M 125227/09 - = BeckRS 2009 11533 und nachgehend LG Hannover Beschluss vom 23.06.2009 - 55 T 47/09 - AG Hannover NJW 2010, 3313; AG Hannover Beschluss vom 16.05.2011 - 705 M 55434/11 - nachgehend LG Hannover Beschluss vom 06.06.2011 - 52 T 39/11 -), die Vorlage einer einfachen Kopie reicht also grundsätzlich gerade nicht aus.
  • LG Hildesheim, 11.12.2012 - 1 T 84/12

    Ablehnung des Auftrages bei fehlender Originalvollmacht

    Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer Originalvollmacht nachzuweisen (Landgericht Bielefeld, DGVZ 1993, 28; Landgericht Berlin ZVI 2005, 200: Zöller, ZPO, 29, Auflage, & 80 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Bremen, 06.08.1992 - 3 T 505/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18914
LG Bremen, 06.08.1992 - 3 T 505/92 (https://dejure.org/1992,18914)
LG Bremen, Entscheidung vom 06.08.1992 - 3 T 505/92 (https://dejure.org/1992,18914)
LG Bremen, Entscheidung vom 06. August 1992 - 3 T 505/92 (https://dejure.org/1992,18914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,18914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 224/03

    Angabe des Nettoeinkommens des Ehepartners im Vermögensverzeichnis

    cc) Der Schutz vor der Weitergabe höchstpersönlicher Daten steht der Verpflichtung des Schuldners zur näheren Bezeichnung der Taschengeldforderung nicht entgegen (so aber LG Bremen Rpfleger 1993, 119), denn anzugeben sind lediglich die Berechnungsgrundlagen des Taschengeldanspruchs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht