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   LG Aachen, 22.08.1991 - 3 T 80/91   

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https://dejure.org/1991,11554
LG Aachen, 22.08.1991 - 3 T 80/91 (https://dejure.org/1991,11554)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.08.1991 - 3 T 80/91 (https://dejure.org/1991,11554)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. August 1991 - 3 T 80/91 (https://dejure.org/1991,11554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 18 Abs. 2; RBerG § 1 Abs. 1 Nr. 2 a; RBerG § 1 Abs. 1 Nr. 2 b
    Keine Zulassung eines Versicherungsmaklers als Versicherungsberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.01.1978 - 15 W 352/77
    Auszug aus LG Aachen, 22.08.1991 - 3 T 80/91
    Der Vereinsname darf also nicht geeignet sein, über die Art, den Zweck, die Größe, die Bedeutung oder die sonstigen Verhältnisse des Vereins Täuschung hervorzurufen (im Anschluss an BayObLGZ 71, 329, 331; OLG Hamm, OLGZ 78, 428, 431).

    Die Feststellung, dass ein Vereinsname zur Täuschung geeignet ist, kann die Kammer ohne weitere Sachaufklärung treffen, ohne dass es der Einholung eines sprachwissenschaftlichen Gutachtens bedurfte, wenn der Verein sich jedenfalls auch an die Allgemeinheit richtet und die Bezeichnungen eindeutig sind (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, OLGZ 78, 428, 433).

    Es genügt vielmehr, dass der Verein auf Grund seines irreführenden Namens eine ungerechtfertigte Hervorhebung gegenüber anderen gleichartigen Vereinen oder eine höhere Einschätzung in der Öffentlichkeit erlangen kann, die zu Weiterungen führt, die nicht im öffentlichen Interesse liegen (im Anschluss an OLG Karlsruhe OLGZ 82, 385, 389; OLG Hamm, OLGZ 78, 428, 433).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus LG Aachen, 22.08.1991 - 3 T 80/91
    VM kann eine Zulassung als Versicherungsberater für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen i. S. d. Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a RBerG wegen der bestehenden Interessenkollision - vgl. dazu nur die Entscheidung des BVerfG vom 05.05.1987, VersR 88, 145 = NJW 88, 543 - und damit wegen Fehlens der persönlichen Eignung nicht erteilt werden.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1982 - 11 W 60/81
    Auszug aus LG Aachen, 22.08.1991 - 3 T 80/91
    Es genügt vielmehr, dass der Verein auf Grund seines irreführenden Namens eine ungerechtfertigte Hervorhebung gegenüber anderen gleichartigen Vereinen oder eine höhere Einschätzung in der Öffentlichkeit erlangen kann, die zu Weiterungen führt, die nicht im öffentlichen Interesse liegen (im Anschluss an OLG Karlsruhe OLGZ 82, 385, 389; OLG Hamm, OLGZ 78, 428, 433).
  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 141/85

    "Deutsche Heilpraktiker"; Irreführung über Größe und Bedeutung einer

    Auszug aus LG Aachen, 22.08.1991 - 3 T 80/91
    Der Namensbestandteil "Bundesverband" drückt aus, dass der Verein über das gesamte Bundesgebiet verbreitet ist (im Anschluss an BGH, NJW-RR 87, 1178, 1179).
  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Die Bezeichnung "Verband" erweckt beim durchschnittlichen Teil des Publikums den Eindruck, dass der Verein entweder eine größere Anzahl von Mitgliedern hat oder daß sich in ihm mehrere Vereine zusammengeschlossen haben (BayObLG, Beschl. v. 16.4. 1974 - BReg. 2 Z 26/74 - MDR 1975, 51; LG Aachen, Beschl. v. 22.8.1991 - 3 T 80/91 - VersR 1991, 1409; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl. 2010, Rn. 59; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl. 2012, Rn. 127).
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