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   VGH Hessen, 30.03.2006 - 3 TG 556/06   

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VGH Hessen, 30.03.2006 - 3 TG 556/06 (https://dejure.org/2006,8134)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.03.2006 - 3 TG 556/06 (https://dejure.org/2006,8134)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 (https://dejure.org/2006,8134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15a Abs 1 S 6 AufenthG, § 15a Abs 2 AufenthG, § 60a Abs 4 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 123 Abs 1 VwGO
    Ausländer; unerlaubte Einreise; Verteilung; Ermessen; Duldungsbescheinigung; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übergabe eines Dokuments über die Aussetzung der Abschiebung; Zulässigkeit der Durchsetzung des Anspruchs im Wege einer einstweiligen Anordnung; Ermessen einer Ausländerbehörde auf Weiterleitung eines unerlaubt eingereisten Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 4; AufenthG § 77 Abs. 1; AufenthG § 15 a Abs. 1 S. 6; AufenthG § 15 a Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 15 a Abs. 2 S. 3; AufenthG § 15 a Abs. 2 S. 4; VwGO § 88
    D (A), Duldung, Bescheinigung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache, unerlaubte Einreise, Verteilung, Ermessen, Formular, Antrag, Auslegung, Weiterleitungsverfügung, Suspensiveffekt

  • Judicialis

    AufenthG § 15 a; ; AufenthG § 60 a; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Duldungsbescheinigung und Vorwegnahme der Hauptsache, Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Duldungsbescheinigung, Effektiver Rechtsschutz, Ermessen, Verteilung, Vorwegnahme Der Hauptsache, Weiterleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Wiesbaden, 21.02.2006 - 4 G 240/06
    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2006 - 3 TG 556/06
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21. Februar 2006 - 4 G 240/06 - abgeändert und die Antragsgegnerin verpflichtet, der Antragstellerin eine Bescheinigung über die bereits erfolgte Duldung zu erteilen.
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb einer förmlichen Duldung, ohne dass die Vollstreckung der Ausreisepflicht betrieben wird, sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000, 1 C 23/99, juris, Rdnr. 13; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006, 3 TG 556/06 , juris, Rdnr. 3 ).
  • BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16

    Zur Frage, ob es sich bei der Verteilentscheidung nach § 15a AufenthG um eine

    Dies verkennt das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren, das sich insoweit zu Unrecht auf den auch vom Beschwerdeführer herangezogenen Beschluss des VGH Kassel vom 30. März 2006 (3 TG 556/06, InfAuslR 2006, 362) beruft.

    Auch insoweit wird kein Ermessen ausgeübt (unzutreffend insoweit VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 - InfAuslR 2006, 362).

  • VG Oldenburg, 01.11.2013 - 11 B 6467/13

    Ausländer; unerlaubt eingereist; Ermessen; Schwangerschaft; Umverteilung

    Bei der Ermessensentscheidung nach § 15a Abs. 2 Satz 1 AufenthG muss berücksichtigt werden, ob viel dafür spricht, dass in absehbare Zeit ohnehin wieder eine Rückverteilung des Ausländers in den Zuständigkeitsbereich der verfügenden Ausländerbehörde erfolgen wird (im Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 - juris).

    In die Ermessenserwägung ist insbesondere einzustellen, ob einiges dafür spricht, dass der betroffene Ausländer in absehbarer Zeit ohnehin wieder dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde, die die Weiterleitung betreiben möchte, zugewiesen werden müsste (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 4).

    Denn die hochschwangere Antragstellerin müsste im Falle einer polizeilichen Überprüfung damit rechnen, wenn auch kurzfristig, inhaftiert zu werden und dass sie im Falle eines Ermittlungsverfahrens wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG keinen Nachweis darüber führen könnte, dass die Abschiebung tatsächlich ausgesetzt ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 7).

    Die tatsächliche Hinnahme eines Aufenthaltes außerhalb einer förmlichen Duldung ist durch das AufenthG grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 23/99 - EZAR 2000, 225; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 3 B 33.11

    Familieneinheit; Eltern; minderjährige Kinder; Verteilung; Umverteilung;

    Insbesondere ist das durch § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG eingeräumte behördliche Ermessen "auf Null" reduziert, wenn anderenfalls eine gelebte Familiengemeinschaft zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern für einen nicht unerheblichen Zeitraum unmöglich wäre oder in unzumutbarer Weise erschwert würde (vgl. zu § 51 AsylVfG: OVG Bautzen, Beschluss vom 7. April 1999 - A 4 S 78/98 -, juris Rn. 4, 5; VGH Mannheim, Urteil vom 2. Februar 2006 - A 12 S 929/05 -, juris Rn. 17, 18; VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 4; vgl. zu § 15a Abs. 1 und 2 AufenthG: OVG Bremen, Beschluss vom 8. März 2013 - 1 B 13/13 -, juris Rn. 4; vgl. zur "Zweitduldung": OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 A 11177/11 -, juris Rn. 36), es sei denn, dass ausnahmsweise ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 23).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2022 - 22 L 2222/21

    Gewöhnlicher Aufenthalt, Verteilungsverfahren

    vgl. Dollinger, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 31. Edition (Stand: 1. Juli 2020), § 15a AufenthG Rn. 20; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, NVwZ-RR 2006, 727 = juris Rn. 4.

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2015 - 13 L 353.14 -, juris Rn. 13; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, NVwZ-RR 2006, 727 = juris Rn. 4.

  • VG Würzburg, 06.05.2014 - W 7 E 14.407

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer

    Raum für eine Regelungs- oder Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO besteht dabei nicht (§ 123 Abs. 5 VwGO; vgl. HessVGH, B.v. 30.3.2006 - 3 TG 556/06 - juris Rn. 10 f.).

    § 15a Abs. 2 AufenthG ist zu entnehmen, dass die erstmals mit dem illegal eingereisten Ausländer befasste Ausländerbehörde im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens die Besonderheiten des Einzelfalls zu würdigen hat, wobei in den Fällen des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG eine Weiterleitung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung tatbestandsmäßig ausgeschlossen ist und in den übrigen Fällen eine Ermessensentscheidung zu treffen ist (OVG Lüneburg, B.v. 11.1.2013 - 8 ME 2/13 - juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 30.3.2006 - 3 TG 556/06 - juris Rn. 4).

    § 15a Abs. 2 Satz 2 AufenthG lässt nämlich im Fall des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG keinen Raum für eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde (OVG Lüneburg, B.v. 11.1.2013 - 8 ME 2/13 - juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 30.3.2006 - 3 TG 556/06 - juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 18 B 543/17
    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006 -3 TG 556/06 -, juris, Rn. 5 ff.
  • VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer auf die Bundesländer

    Die Entscheidung des Beklagten, einen unerlaubt eingereisten Ausländer auf andere Bundesländer zu verteilen, steht im intendierten Ermessen des Beklagten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06, Juris, Ls 2; HTK - AuslR § 15a,; Kessler in HK-AuslR, Rn. 12 und 28).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 8 ME 2/13

    Anspruch einer schwangeren kosovarischen Staatsangehörigen auf Verteilung zum

    18 Denn nach § 15a Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist der Ausländerbehörde eine solche Verpflichtung des unerlaubt eingereisten Ausländers versagt, wenn einem Vorbringen nach § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG Rechnung zu tragen ist (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 30.3.2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 4; GK-AufenthG, Stand: November 2006, § 15a Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 01.02.2018 - B 6 E 17.1014

    Erfolgreiches Eilbegehren auf Erteilung einer Duldung wegen tatsächlicher

    In Anbetracht der Tatsache, dass der Antragsteller im Falle einer polizeilichen Überprüfung damit rechnen müsste, wenn auch kurzfristig, inhaftiert zu werden, und er im Falle eines Ermittlungsverfahrens wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG keinen Nachweis darüber führen könnte, dass die Abschiebung tatsächlich ausgesetzt ist, ist es für ihn unzumutbar, das Hauptsacheverfahren auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung abzuwarten (Hess. VGH, Beschluss vom 30.03.2006 - 3 TG 556/06, Rn. 5 ff, juris).
  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17

    Duldung; Duldungsbescheinigung; qualifizierte Bescheinigung

  • VG Saarlouis, 23.10.2006 - 10 F 42/06

    Erteilung einer schriftlichen Bescheinigung über die Duldung.

  • VG Hamburg, 23.04.2008 - 4 E 891/08

    Rechtmäßigkeit einer Verteilungsentscheidung; Schwangerschaft der Ausländerin

  • VG Oldenburg, 14.08.2015 - 11 B 2162/15

    Haushaltsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, Verteilungsverfahren,

  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 K 20.1325

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung

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