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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 3 Ta 156/08   

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https://dejure.org/2008,15383
LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 (https://dejure.org/2008,15383)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 (https://dejure.org/2008,15383)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. September 2008 - 3 Ta 156/08 (https://dejure.org/2008,15383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erklärungspflicht über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § ... 117 Abs. 1; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 118 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2 2. Alternative

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 2/08

    Zum Umfang der Erklärungspflicht nach § 120 Abs 4 ZPO im Rahmen des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 3 Ta 156/08
    Mit Rücksicht darauf dürfen an die Erfüllung der Erklärungspflicht im Rahmen des § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO (- ist eine Änderung der Verhältnisse eingetreten? -) keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe," ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.02.2008 - 3 Ta 2/08; Beschl. v. 04.09.2008 - 3 Ta 156/08; Beschl. v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.10.2008 - 14 E 1158/08, zitiert nach juris; LAG Bremen, Beschl. v. 12.06.1990 - 1 Ta 68/90, BB 1990, 2196; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe A VI).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.12.2008 - 6 Ta 213/08

    Ratenzahlungsanordnung im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren

    Aufgrund der reduzierten Anforderungen der Erklärungspflicht der begünstigten Partei zur Änderung der Verhältnisse (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 4.9.2008 - 3 Ta 156/08 -) war das zögerliche Vorbringen der Klägerin im Beschwerdeverfahren zur Abzahlung von Beerdigungskosten an das Beerdigungsinstitut und die Stadt mit einem zur Überweisung angenommenen Beleg der Volksbank RheinAhrEifel e. G. in Höhe von 200,-- EUR und 100,-- EUR dergestalt zu berücksichtigen, dass sich das vom Arbeitsgericht ursprünglich ermittelte und einzusetzende Einkommen von 550, 49 EUR auf 250, 49 EUR vermindert mit der weiteren Folge einer geringeren Rückführungspflicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.12.2008 - 6 Ta 215/08

    Ratenzahlungsanordnung im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren

    Aufgrund der reduzierten Anforderungen der Erklärungspflicht der begünstigten Partei zur Änderung der Verhältnisse (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 4.9.2008 - 3 Ta 156/08 -) war das zögerliche Vorbringen der Klägerin im Beschwerdeverfahren zur Abzahlung von Beerdigungskosten an das Beerdigungsinstitut und die Stadt mit einem zur Überweisung angenommenen Beleg der Volksbank RheinAhrEifel e. G. in Höhe von 200,-- EUR und 100,-- EUR dergestalt zu berücksichtigen, dass sich das vom Arbeitsgericht ursprünglich ermittelte und einzusetzende Einkommen von 550, 49 EUR auf 250, 49 EUR vermindert mit der weiteren Folge einer geringeren Rückführungspflicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08

    Keine zu hohen Anforderungen an Erklärungspflicht im PKH-Nachprüfungsverfahren

    Nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 - und vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -) fehle es für die Erklärungspflicht in § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an deren näheren Ausgestaltung; insbesondere würde keine Verweisung auf § 117 Abs. 2 ZPO vorgenommen, wonach bei der Antragstellung neben der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Belege beizufügen sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09

    Prozesskostenhilfe - Erklärungsumfang bei Änderung der Verhältnisse

    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe", ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -, Beschluss vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 -, Arbeitsrechtslexikon Schwab, Prozesskostenhilfe A VI).
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