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   LAG Köln, 23.06.2006 - 3 Ta 196/06   

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https://dejure.org/2006,7242
LAG Köln, 23.06.2006 - 3 Ta 196/06 (https://dejure.org/2006,7242)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.06.2006 - 3 Ta 196/06 (https://dejure.org/2006,7242)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 3 Ta 196/06 (https://dejure.org/2006,7242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert, Trinkgelder, Beschwer, Verschlechterungsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23, 33 RVG, § 42 Abs. 4 GKG
    Streitwert, Trinkgelder, Beschwer, Verschlechterungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Trinkgeldzahlungen bei der Streitwertfestsetzung; Bewertung des zweiten Kündigungsschutzantrags hinsichtlich des Streitwertes; Streitwertmäßige Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags; Streitwertmäßige Berücksichtigung des Antrags auf ...

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § 33; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 § 33; GKG § 42 Abs. 4
    Keine Berücksichtigung von Trinkgeldern bei der Streitwertbemessung - Verschlechterungsverbot im Streitwertbeschwerdeverfahren - unzulässige Beschwerde zur Streitwerterhöhung namens und im Auftrag der Partei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    §§ 23, 33 RVG, § 42 Abs. 4 GKG
    Streitwert, Trinkgelder, Beschwer, Verschlechterungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 598
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamburg, 29.07.2004 - 8 Ta 11/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Köln, 23.06.2006 - 3 Ta 196/06
    Die Beschwerdekammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg in seinem Beschluss vom 29.07.2004 (- 8 Ta 11/04 -).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Bereits aus § 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 RVG folgt, dass den Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Festsetzung des Gegenstandswerts für die Rechtsanwaltsgebühren eine eigenständige Beschwerdebefugnis zusteht; darüber hinaus ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis der vertretenen Partei, insbesondere im Falle einer im Beschwerdeverfahren angestrebten Heraufsetzung des Gegenstandswerts, zu einer Beschwerdeeinlegung im eigenen Namen gehalten ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Ta 196/06; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 2 Ta 111/05; Madert, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, 17. Auflage, § 33 RVG Rn. 14).
  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 W 25/19

    Wertberechnung bei mehreren Streitgegenständen in demselben Verfahren

    Eine derartige Streitwertbeschwerde ist somit unzulässig (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23.06.2006, Az.: 3 Ta 196/06, - zitiert nach juris -, Rn. 18 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 Ta 239/06

    Kündigungsschutzklage - Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    In Ansehung des auch im Streitwertbeschwerdeverfahren geltenden Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Köln v. 23.06.2006 - 3 Ta 196/06 -) kommt jedoch eine Reduzierung des vom Arbeitsgericht im angefochtenen Beschluss festgesetzten Wertes im Beschwerdeverfahren nicht in Betracht.
  • LAG Köln, 30.09.2014 - 4 Ta 334/14

    Streitwert und Weiterbeschäftigungsantrag

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat - soweit ersichtlich - stets auch im letzteren Sinne entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 11.07.1989 - 4 Ta 117/89; vom 04.07.1995 - 10 Ta 80/95; vom 31.07.1995 - 13 Ta 114/95; vom 27.03.2000 - 2 Ta 78/00; vom 29.05.2000 - 9 Ta 346/99; vom 27.03.2001 -10 Ta 16/01; vom 21.06.2006 - 13 Ta 206/06 und vom 23.06.2006 - 3 Ta 196/06).
  • LAG Köln, 08.10.2013 - 11 Ta 246/13

    Streitwert bei Folgekündigungen

    Ist diese größer als drei Monate, kommt die Kappungsgrenze des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG zum Tragen; ist die Zeitdifferenz geringer, so ist jeweils der auf diesen Zeitraum entfallende Entgeltbetrag maßgeblich, wobei in der Regel mindestens ein Bruttomonatsverdienst je Kündigung anzusetzen ist (LAG Köln, Beschl. v. 17.01.2008 - 8 Ta 393/07 - Beschl. v. 29.03.2007 - 3 Ta 45/07 - Beschl. v. 23.06.2006 - 3 Ta 196/06 - vgl. auch: LAG Köln, Beschl. v. 24.03.2006 - 9 Ta 298/07 - Beschl. v. 28.08.2011 - 12 Ta 204/11 -).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 5 W 33/18

    Zulässigkeit einer Gegenstandswertbeschwerde

    Die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG setzt stets voraus, dass sie auf die Beseitigung einer Beschwer gerichtet ist (Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 33 RVG Rn. 19; LAG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Ta 196/06 -, Rn. 18, juris).
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