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   LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07   

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https://dejure.org/2008,5322
LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07 (https://dejure.org/2008,5322)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.01.2008 - 3 Ta 259/07 (https://dejure.org/2008,5322)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 (https://dejure.org/2008,5322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert bei Teilzeitverlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfestsetzung durch ein Arbeitsgericht bzgl. des Begehrens eines Klägers auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in den Sommermonaten; Bewertung eines Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz (TzBfG); Bedeutung von § ...

  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; GKG § ... 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 2; ; GKG § 42 Abs. 5 Satz 1; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 2; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 32; ; RVG § 33; ; RVG § 33 Abs. 1; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit - Behandlung eines unklaren Wertfestsetzungsbeschlusses - Berücksichtigung immaterieller Interessen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2002 - 3 Ta 5/02

    Streitwert - § 8 TzBfG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07
    Das Teilzeitverlangen ist aber eine vermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325).
  • BGH, 16.01.1991 - XII ZR 244/90

    Streitwert:

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07
    Auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten können immaterielle Interessen (Affektionsinteresse) bei der Bewertung herangezogen werden, wenn gerade diese Anlass für den Rechtsstreit sind und diesem seinen Sinn verleihen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1991 - XII ZR 244/90 - FamRZ 1991, 547 f.).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07
    Da sich die Streitwertbestimmung, die in erster Linie für die Gerichtsgebühren maßgeblich ist, über § 32 RVG auch auf die Höhe des Gebührenanspruchs des Rechtsanwalts auswirkt, ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschluss vom 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980) darauf zu achten, dass die vom Gesetzgeber bereits getroffene Entscheidung über die Höhe des Streitwerts nicht durch die Gerichte zum Nachteil der beruflichen Interessen der Anwaltschaft (Art. 12 Abs. 1 GG) weiter eingeschränkt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09

    Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Verteilung

    Er stützte sich insoweit auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - (JurBüro 2008, 250, auch abrufbar unter lag.bw\ta\3ta25907).

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der bislang für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.

    Es führt ansonsten im Ergebnis zu dem vom Bundesverfassungsgericht (23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe) bemängelten Zustand, dass ein gesetzgeberisches Anliegen, das in konkreten Regelungen seinen Niederschlag gefunden hat, zum Nachteil der Rechtsanwälte über diese bereits zu duldenden Einschränkungen des gesetzlichen Vergütungsanspruchs hinaus, noch weitere Einschränkungen hinzufügt (LAG Baden-Württemberg 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2010 - 5 Ta 26/10

    Streitwert - Verringerung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und deren

    Gegen diesen Beschluss haben die Beschwerdeführer mit am 8. Februar 2010 beim Arbeitsgericht Pforzheim eingegangenem Schriftsatz Beschwerde eingelegt und unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Januar 2008 (- 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) die Festsetzung eines Wertes von EUR 20.000,00 begehrt.

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der früher für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.

    Es führt ansonsten im Ergebnis zu dem vom Bundesverfassungsgericht (23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe) bemängelten Zustand, dass ein gesetzgeberisches Anliegen, das in konkreten Regelungen seinen Niederschlag gefunden hat, zum Nachteil der Rechtsanwälte über diese bereits zu duldenden Einschränkungen des gesetzlichen Vergütungsanspruchs hinaus, noch weitere Einschränkungen hinzufügt (LAG Baden-Württemberg 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11

    Bemessung des Gegenstandswerts bei einem Teilzeitbegehren

    Die Kammer folgt der überwiegend von den Landesarbeitsgerichten vertretenen Auffassung (vergl. LAG Köln vom 7.4. 2010 - 6 Ta 96/10 - zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein vom 23.1.2003 - 4 Ta 190/02 - zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 8.11.2001 - 6 Ta 24/01- LAGE § 8 ZTBfG Nr. 4; a.A.: LAG Baden-Württemberg vom 4.1 2008 - 3 Ta 259/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.5.2010 - 5 Ta 83/10 - zitiert nach juris), dass für die Bemessung des Gegenstandswert bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen sind, denn ebenso wie es bei der Änderungsschutzklage um den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, will der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit in den Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreifen.
  • LAG Köln, 07.04.2010 - 6 Ta 96/10

    Gegenstandswert für Teilzeitbegehren; Kostenpflicht der erfolglosen

    Für die Bemessung des Gegenstandswerts bei einem Teilzeitbegehren gilt entsprechend den Regeln für die Bemessung des Werts bei sog. Änderungsschutzklagen die Obergrenze des § 42 Abs. 3 GKG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts in Abgrenzung zu LAG Baden-Württemberg vom 04.01.2008 - 3 Ta 259/07).

    Die von der Klägervertreterin herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 04.01.2008 - 3 Ta 259/07 - rechtfertigt keine andere Betrachtung.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 5 Ta 83/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 112/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10

    Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der bislang für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.
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