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   LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08 (https://dejure.org/2008,4711)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.05.2008 - 3 Ta 56/08 (https://dejure.org/2008,4711)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 (https://dejure.org/2008,4711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Klagefrist, Schwangerschaft, Fristablauf, Überlegungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage einer schwangeren Klägerin; Anwendbarkeit von § 4 S. 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei Kenntniserlangung von einer Schwangerschaft nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung; Zubilligung einer Überlegungszeit von 3 ...

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Klagzulassung bei Schwangerschaft

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Klagzulassung bei Schwangerschaft

  • Judicialis

    KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 4 S. 4; ; KSchG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Klagzulassung - Schwangerschaft - Klagefrist; Schwangerschaft; Fristablauf; Nachträgliche Klagzulassung; Überlegungszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 498 (Ls.)
  • NZA-RR 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
    War ihr das nicht möglich, hilft ihr § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG (vgl. KR-Friedrich, 8. Auflage, Rd.-Ziff. 202 a, 202 b zu § 4, LAG Düsseldorf, 10.2.2005 - 15 Ta 26/05; LAG Hamm 22.9.2005 - 8 Sa 974/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Ein solches Informationsdefizit des Arbeitnehmers ist aber nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die vorherige Einholung einer Zustimmung zur Kündigung gar nicht erwarten konnte, weil dieser von den den besonderen Kündigungsschutz begründenden Umständen und damit vom Zustimmungserfordernis einer Behörde zuvor nichts wusste (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.2.2005 - 15 Ta 26/05 - KR- Friedrich, Rd.-Ziff. 202a, 202b, 204 zu § 4 KSchG; a.A. Bader, Bram, Dörner, Wenzel, Kom. zum KSchG, Rd.-Ziff. 101 zu § 5 KSchG mwN).

    In solchen Fällen ist vielmehr die allgemeine Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG einschlägig (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.2.2005 - 15 Ta 26/05 - zit. nach JURIS, Rd.-Ziff. 6, Bender, a.a.O.).

  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
    Das Beschwerdegericht folgt damit dem sowohl der Entscheidung des LAG München vom 23.1.1992 als auch der Entscheidung des BGH vom 28.11.1984 (NJW 1986, 257 f) zugrunde liegenden Rechtsgedanken, nach der einer Partei bei Auftreten eines für die Entscheidung zur Einlegung eines Rechtsmittels ausschlaggebenden neuen Ereignisses mindestens drei Werktage Rechtsmittelfrist für die Überlegung und Bewertung der Angelegenheit sowie zur Abwägung des Kostenrisikos verbleiben müssen, so dass bei zwischenzeitlichem Fristablauf ein Zulassungsgrund oder ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben ist.(BGH v. 28.11.1984 - NJW 1986, 257 f, Thematik: Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Rechtsmittels unmittelbar vor Ablauf der Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzungsgrund 3 Werktage erforderliche Bedenk- und Bearbeitungszeit; vgl. auch BAG v. 2.12.1961 - NJW 1962, 462 f : Zubilligung einer Überlegungszeit von 2 - 3 Tagen, bevor eine Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt).
  • LAG München, 23.01.1992 - 4 Ta 16/92

    Kündigungsschutzklage: nachtägliche Zulassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
    Die Frist hierfür ist grundsätzlich mit mindestens 3 Tagen anzusetzen (vgl. LAG München v. 23.1.1992 - 4 Ta 16/92 - = NZA 1993, 266; siehe auch KR-Friedrich, Rd.-Ziff. 61 zu § 5 KSchG m.w.N., APS - Ascheid, Rd.-Ziff. 51 zu § 5 KSchG; KDZ/Zwanziger, Rd.-Ziff. 10 zu § 5 KSchG).
  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 8 Sa 974/05

    Kündigung, Schwerbehinderung, Klagefrist, fehlende Zustimmung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
    War ihr das nicht möglich, hilft ihr § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG (vgl. KR-Friedrich, 8. Auflage, Rd.-Ziff. 202 a, 202 b zu § 4, LAG Düsseldorf, 10.2.2005 - 15 Ta 26/05; LAG Hamm 22.9.2005 - 8 Sa 974/05 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02

    Insolvenzkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
    Deshalb beginnt der Lauf der Klagefrist gemäß § 4 S.4 KSchG erst ab Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an den Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 3.7.2003 - 2 AZR 487/02 - AP Nr. 7 zu § 18 BErzGG; vgl. Bender, Schmidt, KSchG2004: Neuer Schwellenwert und einheitliche Klagefrist, NZA 2004, 358, 364).
  • BAG, 02.12.1961 - 1 AZR 296/60

    Revision - Ablauf der Revisionsfrist - Armenrechtsverfahren - Revisionsinstanz -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
    Das Beschwerdegericht folgt damit dem sowohl der Entscheidung des LAG München vom 23.1.1992 als auch der Entscheidung des BGH vom 28.11.1984 (NJW 1986, 257 f) zugrunde liegenden Rechtsgedanken, nach der einer Partei bei Auftreten eines für die Entscheidung zur Einlegung eines Rechtsmittels ausschlaggebenden neuen Ereignisses mindestens drei Werktage Rechtsmittelfrist für die Überlegung und Bewertung der Angelegenheit sowie zur Abwägung des Kostenrisikos verbleiben müssen, so dass bei zwischenzeitlichem Fristablauf ein Zulassungsgrund oder ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben ist.(BGH v. 28.11.1984 - NJW 1986, 257 f, Thematik: Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Rechtsmittels unmittelbar vor Ablauf der Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzungsgrund 3 Werktage erforderliche Bedenk- und Bearbeitungszeit; vgl. auch BAG v. 2.12.1961 - NJW 1962, 462 f : Zubilligung einer Überlegungszeit von 2 - 3 Tagen, bevor eine Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt).
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision war die Klägerin gehalten, den gesetzlichen Unwirksamkeitsgrund des § 9 Abs. 1 MuSchG innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen (vgl. Senat 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 41, AP SGB IX § 85 Nr. 5 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 83; LAG Schleswig-Holstein 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132; Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1735; Bender/Schmidt NZA 2004, 358, 364; Griebeling NZA 2005, 494, 502; Quecke RdA 2004, 86, 100; Raab RdA 2004, 321, 330; Keßeler RdA 2007, 252; Zeising/Kröpelin DB 2005, 1626, 1629).

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 4 Satz 4 KSchG ist die Kenntnis des Arbeitgebers von den den Sonderkündigungsschutz begründenden Tatsachen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (vgl. Senat 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 48, AP SGB IX § 85 Nr. 5 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 83; LAG Schleswig-Holstein 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132; LAG Nürnberg 4. Dezember 2006 - 7 Ta 207/06 - BB 2007, 447; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115; Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1815c; KR/Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 202a f.; Preis DB 2004, 70, 77).

    Hat sie ihren Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung nicht über ihre Schwangerschaft informiert bzw. ist die Schwangerschaft nicht offensichtlich (vgl. LAG SchleswigHolstein 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132; LAG Düsseldorf 10. Februar 2005 - 15 Ta 26/05 - NZA-RR 2005, 382; KR/Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 202a f., 204; Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1815c; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115b; Keßeler RdA 2007, 252, 253; Schmidt NZA 2004, 79, 81), muss der Arbeitnehmerin bewusst sein, dass der Arbeitgeber keinen Anlass hatte, eine behördliche Zustimmung zu beantragen.

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Aufgrund der ab 1. April 2008 in Kraft getretenen Neufassung des § 5 Abs. 4 KSchG musste das Landesarbeitsgericht durch Urteil entscheiden und durfte nicht wie nach altem Recht im Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage durch Beschluss die sofortige Beschwerde zurückweisen (Francken/Natter/Rieker NZA 2008, 377, 382; aA LAG Rheinland-Pfalz 23. Mai 2008 - 10 Ta 64/08 - 23. Mai 2008 - 9 Ta 85/08 - 5. Juni 2008 - 3 Ta 77/08 - LAG Schleswig-Holstein 29. Mai 2008 - 4 Ta 71/08 - 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132; Bader NZA 2008, 620, 621).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - 6 Sa 1754/12

    Nachträgliche Klagezulassung - Absehen von der Erhebung einer

    2.2.4 Soweit die Klägerin schließlich eine Überlegungsfrist von drei Werktagen für sich reklamiert hat ( dazu LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.05.2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132 zu II 2 c d. Gr. ), hatte ihr diese in der Zeit vom 25. bis 28.11.2011 gerade zur Verfügung gestanden.
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